Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 14.06.2013

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 11 U 33/12   

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OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 11 U 33/12 (https://dejure.org/2013,2723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2013 - 11 U 33/12 (https://dejure.org/2013,2723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 11 U 33/12 (https://dejure.org/2013,2723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, Art 43 EGV, Art 49 EGV
    Bedeutung und Rechtsfolgen des Nachunternehmeraustauschs bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Nachunternehmeraustauschs i.R.d. Vergabe einer Dienstleistungskonzession; Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die Pflicht zur Neuausschreibung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen des Nachunternehmeraustauschs im Rahmen der Vergabe einer Dienstleistungskonzession; Rechtsfolgen des Verstoß0es gegen die Pflicht zur Neuausschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachunternehmer ausgetauscht: Neuausschreibung notwendig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Neuausschreibung einer Dienstleistungskonzession

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Pacta sunt servanda" - der Grundsatz lebt! (IBR 2013, 295)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2013, 250
  • BauR 2013, 1743
  • VergabeR 2013, 762
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 11 U 33/12
    Auf Fälle der sog. unechten de-facto-Vergabe wurde nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und überwiegender Ansicht in der Literatur § 13 VgV entsprechend angewandt (BGH NZBau 2005, 290, 294); auf Fälle der sog. echten de-facto Vergabe dagegen nicht (vgl. Mentzins in: Pünder/Schellenberg, VergabeR, § 101 b Rd. 11, 16 m.w.N.; Glahs in: Reidt/Stickler/Glahs, VergabeR, 3. Aufl., § 101 b Rd. 11; Dippel in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-VergR, 2. Aufl., § 13 VgV Rd. 29).

    Eine unechte de-facto-Vergabe erfolgt dagegen, wenn der Auftraggeber mehrere Angebote von Interessenten kennt oder jedenfalls weiß, dass mehrere Unternehmen an der Auftragserteilung ein Interesse haben (vgl. BGH NZBau 2005, 290, 294; OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535; OLG Düsseldorf NZBau 2002, 639, 640).

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 11 U 33/12
    Dazu muss die Partei schlüssig die Beweisbedürftigkeit und die Beweiseignung der vorzulegenden Unterlagen darlegen (BGH NJW 2007, 2989).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 11 U 33/12
    Dies ist jedoch - wie vom EuGH im Rahmen des hiesigen Vorabentscheidungsverfahrens klargestellt (EuGH F-AG, Rd. 53, 57, 60; BGH NZBau 2008, 664, 665) - nicht der Fall.
  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 11 U 33/12
    Bereits im Rahmen der pressetext-Entscheidung hatte der EuGH ausgeführt, dass eine Neuausschreibung erfolgen muss, wenn die Änderungen "wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrags erkennen lassen" (NJW 2008, 3341, 2242 - pressetext, Rd. 34).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 11 U 33/12
    Diesen Auslegungsvorgaben entsprechend wurde bereits vor Erlass der Entscheidung des EuGH in der Kommentarliteratur und Rechtsprechung davon ausgegangen, dass ein erneutes Vergabeverfahren erforderlich ist, wenn es um Änderungen geht, die im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen sind, die Änderungen keine gesetzliche Grundlage haben (vgl. Reidt/Stickler/Glahs, VergabeR, 3. Aufl., § 99 Rd. 24) oder wesentliche Bestandteile betreffen, wie etwa das Leistungsspektrum, den Preis, Laufzeitveränderungen oder Leistungserweiterungen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.6.2001, Verg 3/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2004, VI Verg 71/03; Senat, Beschluss vom 26.7.2011, 11 Verg 3/11).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2002 - Verg 24/02

    Beiladung von Unternehmen im Nachprüfungs-Beschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 11 U 33/12
    Eine unechte de-facto-Vergabe erfolgt dagegen, wenn der Auftraggeber mehrere Angebote von Interessenten kennt oder jedenfalls weiß, dass mehrere Unternehmen an der Auftragserteilung ein Interesse haben (vgl. BGH NZBau 2005, 290, 294; OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535; OLG Düsseldorf NZBau 2002, 639, 640).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04

    Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 11 U 33/12
    Eine unechte de-facto-Vergabe erfolgt dagegen, wenn der Auftraggeber mehrere Angebote von Interessenten kennt oder jedenfalls weiß, dass mehrere Unternehmen an der Auftragserteilung ein Interesse haben (vgl. BGH NZBau 2005, 290, 294; OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535; OLG Düsseldorf NZBau 2002, 639, 640).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 26/06

    Vergaberecht: Unzulässige De-facto-Vergabe eines öffentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 11 U 33/12
    § 13 VgV a.F. enthielt jedoch keine expliziten Regelungen für - echte oder unechte - de-facto Vergaben (nunmehr seit 2009: § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB), d.h. Auftragsvergaben ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2007, 00388, Beschluss vom 19.7.2006, Az: Verg 26/06; m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 11 U 33/12
    Im Rahmen von Unterschwellenvergaben wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein - vorbeugender - Anspruch auf Unterlassen gemäß §§ 311, 280, 241 i.V.m. § 1004 BGB anerkannt, sofern das Vergabeverfahren nicht abgeschlossen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2010, 328, 329; OLG Saarbrücken ZfBR 2012, 799, 802 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2011 - 11 Verg 3/11

    Eigentum an Ausschließlichkeitsrecht i. S. v. § 3 a Nr. 2 lit. c) VOL/A

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 11 U 33/12
    Diesen Auslegungsvorgaben entsprechend wurde bereits vor Erlass der Entscheidung des EuGH in der Kommentarliteratur und Rechtsprechung davon ausgegangen, dass ein erneutes Vergabeverfahren erforderlich ist, wenn es um Änderungen geht, die im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen sind, die Änderungen keine gesetzliche Grundlage haben (vgl. Reidt/Stickler/Glahs, VergabeR, 3. Aufl., § 99 Rd. 24) oder wesentliche Bestandteile betreffen, wie etwa das Leistungsspektrum, den Preis, Laufzeitveränderungen oder Leistungserweiterungen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.6.2001, Verg 3/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2004, VI Verg 71/03; Senat, Beschluss vom 26.7.2011, 11 Verg 3/11).
  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem

  • OLG Saarbrücken, 13.06.2012 - 1 U 357/11

    Vergabe: Rechtsschutz im Unterschwellenbereich; "Verlagerung" der Angabe von

  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

  • VK Bund, 26.06.2019 - VK 2-34/19

    Nachunternehmerwechsel keine wesentliche Vertragsänderung; § 132 GWB

    Nach den Maßstäben der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.01.2013 - 11 U 33/12, juris-Rn. 42) ist von einer Verpflichtung zur Neuausschreibung auszugehen, wenn es um Änderungen geht, die im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen sind, die keine gesetzliche Grundlage haben oder wesentliche Bestandteile betreffen, wie etwa das Leistungsspektrum, den Preis, Laufzeitveränderungen oder Leistungserweiterungen.
  • OLG Koblenz, 03.12.2021 - 3 U 2206/19

    Kündigung "vorab per Fax" ist nur Vorab-Information!

    Zwar wurde der - heute häufig nach § 132 Abs. 4 GWB zulässige (Reidt/Stickler/Glahs/Ganske, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 132 GWB Rn. 45) - Nachunternehmerwechsel vor Inkrafttreten des § 132 GWB teilweise als wesentliche Vertragsänderung angesehen (Tendenz EuGH, NZBau 2010, 382 Rn. 34; OLG Frankfurt, VergabeR 2013, 762, 765 f.; Heuvels, NZBau 2013, 485 ff.).
  • OLG Naumburg, 03.09.2020 - 7 W 27/20

    Interimsauftrag - Vergabeverfahren: Rechtsweg für einen Bieter im Verfahren eines

    Ihn trifft gemäß § 1004 Abs. 2 BGB eine Duldungspflicht, den unter dem behaupteten Vergabeverstoß geschlossenen Vertrag hinzunehmen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 29.01.2013, 11 U 33/12 "Wall AG", VergabeR 2013, 762, in juris Tz. 64 f.).
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   OLG Hamburg, 14.06.2013 - 11 U 33/12   

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OLG Hamburg, 14.06.2013 - 11 U 33/12 (https://dejure.org/2013,58435)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2013 - 11 U 33/12 (https://dejure.org/2013,58435)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 11 U 33/12 (https://dejure.org/2013,58435)
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