Rechtsprechung
OLG Köln, 10.08.1994 - 11 U 69/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
STRAßENVERKEHR; BUS; HALTESTELLE; SCHÜLER
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 7 STVG; § 9 STVG; § 254 BGB
STRAßENVERKEHR; BUS; HALTESTELLE; SCHÜLER - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254; StVG § 7 § 9
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Haltestelle anfahrenden Schulbusses mit einem vor dem Bus herlaufenden Schüler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht von Schulbussen zum Abbremsen auf Schrittgeschwindigkeit beim Anfahren einer für sie vorgesehenen Haltestelle; Gebotenheit eines Hupsignals bei ausreichenden Hinweisen für eine konkrete Gefahr für einzelne Verkehrsteilnehmer in der Situation des Anfahrens einer ...
- ra-frese.de (Rechtsprechungsübersicht)
Zur Haftung beim Busunfall eines Schülers
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89
Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs. …
Auszug aus OLG Köln, 10.08.1994 - 11 U 69/94
Eine völlige Freistellung des Kraftfahrers von der Gefährdungshaftung wegen objektiv grob verkehrswidrigen Verhaltens des Geschädigten kommt jedoch bei Kindern und Jugendlichen nur in Betracht, wenn deren Sorgfaltsverstoß auch subjektiv besonders vorwerfbar war, wobei ein altersgemäßer Maßstab anzulegen ist, §§ 276, 828 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW 90, 1483, 1484).Die hier situationsbedingte Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit des noch 14-jährigen Schülers im Vergleich zu einem erwachsenen Verkehrsteilnehmer ist im Ergebnis der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges zuzurechnen (BGH NJW 90, 1483) und hat zur Folge, daß die Gefährdungshaftung nicht völlig zurücktritt.
- OLG Celle, 12.08.1982 - 5 U 42/82
Auszug aus OLG Köln, 10.08.1994 - 11 U 69/94
Dies kann ihr indessen nicht als fahrlässiger Verstoß zur Last gelegt werden, denn eine dahingehende Verpflichtung besteht lediglich für Schulbusse, die eine für sie vorgesehene Haltestelle anfahren (vgl. BGH NJW 82, 270; OLG Köln VersR 90, 434; OLG Celle VRS 63, 337). - LG Osnabrück, 09.07.1990 - 9 O 145/89
Typisierte Quoten bei Kinderunfällen
Auszug aus OLG Köln, 10.08.1994 - 11 U 69/94
Auf diese Situationen stellt im übrigen die von den Beklagten zitierte Entscheidung des LG Osnabrück (VersR 92, 466) ab, die deshalb für die vorliegende Fallgestaltung nicht ergiebig ist. - OLG Köln, 06.12.1989 - 13 U 120/89
Beckenringfraktur; Beinverkürzung; Schmerzensgeld; Oberschenkel
Auszug aus OLG Köln, 10.08.1994 - 11 U 69/94
Dies kann ihr indessen nicht als fahrlässiger Verstoß zur Last gelegt werden, denn eine dahingehende Verpflichtung besteht lediglich für Schulbusse, die eine für sie vorgesehene Haltestelle anfahren (vgl. BGH NJW 82, 270; OLG Köln VersR 90, 434; OLG Celle VRS 63, 337). - OLG Karlsruhe, 27.07.1979 - 10 U 55/79
Auszug aus OLG Köln, 10.08.1994 - 11 U 69/94
Grundsätzlich ist der Busfahrer verpflichtet, möglichst dicht an den Bordstein heranzufahren, um die Sicherheit der aus- und einsteigenden Fahrgäste nicht zu gefährden (OLG Saarbrücken, VM 80, 88; OLG Karlsruhe VersR 81, 266).