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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1324
OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06 (https://dejure.org/2007,1324)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.12.2007 - 11 U 76/06 (https://dejure.org/2007,1324)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 11 U 76/06 (https://dejure.org/2007,1324)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Abstracts - Die Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) kann zulässig sein, wenn das Abstract einen eigenständigen schöpferischen Gehalt aufweist der dazu führt, dass ein ausreichender innerer Abstandzum benutzen Werk eingehalten wird.

  • markenmagazin:recht

    § 12 UrhG; § 23 UrhG; § 24 UrhG; § 97 UrhG
    Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter (Abstracts)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 2 UrhG, § 23 UrhG, § 24 UrhG, § 97 UrhG
    Grenzen des Urheberrechts: Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter

  • Telemedicus

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher II

  • Telemedicus

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher II

  • kanzlei.biz

    "Abstracts" als eigene schöpferische Leistung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 5 Abs. 1, Abs. 3 GG

  • Judicialis

    UrhG § 12 Abs. 2; ; UrhG § 23; ; UrhG § 24; ; UrhG § 97

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 12 Abs. 2; UrhG § 23; UrhG § 24; UrhG § 97
    Zulässigkeit der Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • wb-law.de (Pressemitteilung)

    Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Perlentaucher gewinnt auch in zweiter Instanz

  • heise.de (Pressebericht, 11.12.2007)

    Perlentaucher gewinnt erneut gegen FAZ und Süddeutsche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Unterlassung der Zusammenfassung und Veröffentlichung der Zusammenfassung von Buchkritiken; Qualifizierugng von Originalrezensionen als geschützte Sprachwerke; Erstreckung von Vereinbarungen auf die Übertragung des Nutzungsrechts auf die Einräumung einer ...

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form (Abstracts)

  • welt.de (Pressebericht, 11.12.2007)

    "Perlentaucher" gewinnt gegen "FAZ" und "SZ"

  • beck.de (Kurzinformation)

    Berufung in Sachen «Perlentaucher» zurückgewiesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form (Abstracts)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zulässige Inhaltsangaben von Buchkritiken Dritter in verkürzter Form (Abstracts)

Besprechungen u.ä.

  • CIPReport PDF, S. 30 (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter in verkürzter Form (Abstracts)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 249
  • MIR 2008, Dok. 039
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 19.05.1998 - 11 U 59/97

    Zustimmungsbedürftigkeit der Bearbeitung eines Buchinhalts zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Ob aber in der Inhaltsmitteilung im Einzelfall der Tatbestand einer zustimmungsbedürftigen unfreien Bearbeitung i.S.v. § 23 UrhG oder einer ohne Zustimmung zulässigen freien Nutzung i.S.v. § 24 UrhG zu sehen ist, ist anhand der Kriterien zu prüfen, die in der Rechtsprechung zur Abgrenzung beider Tatbestände entwickelt worden sind (so auch - allerdings ohne Bezug zu § 12 UrhG - OLG Frankfurt, ZUM-RD 1998, 561, 562, unter Bezugnahme auf Goose GRUR 1973, 4, 7; Hackemann, GRUR 1982, 262, 267, ebenso LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 65, 69 - Literatur-Werkstatt Grundschule).

    Bei einem Abstract, das ohne wesentliche Verkürzung die Gedanken des Originalwerkes wiedergibt, wird sich demgegenüber der für eine freie Nutzung ausreichende innere Abstand kaum feststellen lassen (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, ZUM-RD 1998, 561, 562).

    (c) Das bisweilen in Rspr. und Literatur herangezogene Abgrenzungskriterium, wonach eine unfreie Bearbeitung dann vorliegen soll, wenn eine Ersetzung des Originals durch die Bearbeitung zu besorgen ist (so etwa, Haberstumpf, Handbuch des Urheberrechts, 2. Auflage, Rn. 205; Rehbinder, Urheberrecht, 14. Auflage, Rn.511, s. auch Senat, ZUM-RD 1998, 561, 562), führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    2) Hinsichtlich möglicher Ansprüche der Klägerin zu 1 erscheint schon zweifelhaft, ob die Beklagte die Marke "AC" markenmäßig benutzt, was nach ständiger Rechtsprechung Voraussetzung für markenrechtliche Ansprüche ist (BGH GRUR 2005, 583 - Lila Postkarte; BGH GRUR 2006, 329, 331 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem).

    In der Rspr. sowohl des EuGH (GRUR 1999, 407 - BMW) als auch des BGH (GRUR 2006, 329, 331 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem) wurde indes als maßgeblich angesehen, ob die Marke zu Unterscheidungen von Waren oder Dienstleistungen als Zeichen eines bestimmten Unternehmens - nicht notwendig des eigenen - benutzt wird.

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Grundsätzlich wird darauf abgestellt, ob die Benutzung der Marke durch den Dritten für Waren oder Dienstleistungen erfolgt, die vom Inhaber der Marke angeboten werden; es wird aber für den Fall an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass die unter der Marke von ihrem Inhaber angebotenen Waren oder Dienstleistungen das Objekt der vom Dritten erbrachten Dienstleistungen waren (s. zu alledem EuGH GRUR 2007, 318, 319 - Adam Opel/Autec).

    Hinsichtlich des § 23 MarkenG folgt dies daraus, dass die Beklagte die Marke "AC" ausschließlich als Angabe über Eigenschaften der von ihr erbrachten Dienstleistungen benutzt; sie weist hiermit darauf hin, dass ihre Abstracts in der "AC" erschienene Originalrezensionen zum Gegenstand haben (vgl. zur Zulässigkeit solcher Angaben nach Art. 6 Abs. 1 lit. b der Markenrechtsrichtlinie jüngst EuGH GRUR 2007, 318, 320 - Adam Opel/Autec).

  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97

    Mattscheibe - Pauschale Herabsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Schließlich ist im Rahmen der Abgrenzung von unfreier Bearbeitung und freier Nutzung auch die Wertentscheidung des Art. 5 Abs. 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2001, 603, 605 - Mattscheibe - zu Art. 5 Abs. 3 GG).

    Doch kommt es zum einen auf diese "Erforderlichkeit" nicht an (BGH NJW 2001, 603, 604 - Mattscheibe).

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    2) Hinsichtlich möglicher Ansprüche der Klägerin zu 1 erscheint schon zweifelhaft, ob die Beklagte die Marke "AC" markenmäßig benutzt, was nach ständiger Rechtsprechung Voraussetzung für markenrechtliche Ansprüche ist (BGH GRUR 2005, 583 - Lila Postkarte; BGH GRUR 2006, 329, 331 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem).
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Denn dieses Grundrecht schützt nicht nur die Verbreitung eigener Meinungen, sondern auch die bloße Berichterstattung (BVerfGE 62, 230, 243), und zwar auch dann, wenn hiermit kommerzielle Ziele verfolgt werden (BVerfGE 102, 347, 359).
  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Danach ist es geboten, die urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen - und um eine solche handelt es sich im weiteren Sinn auch bei § 24 UrhG - im Licht der Meinungs- und Pressefreiheit auszulegen (BVerfG, NJW 2001, 598, 599 - Germania 3).
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Anders als im Fall der Parodie kommt allerdings das Kriterium der "antithematischen Bearbeitung", auf das die Rspr. dort abgestellt hat (BGHZ 26, 52, 57 - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1971, 588, 589 - Disney-Parodie), hier naturgemäß nicht in Betracht.
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 77/69

    Disney-Parodie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    Anders als im Fall der Parodie kommt allerdings das Kriterium der "antithematischen Bearbeitung", auf das die Rspr. dort abgestellt hat (BGHZ 26, 52, 57 - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1971, 588, 589 - Disney-Parodie), hier naturgemäß nicht in Betracht.
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
    (b) Entscheidend für die Abgrenzung zwischen freier Benutzung nach § 24 UrhG und unfreier Bearbeitung nach § 23 UrhG ist grundsätzlich, ob angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten Werkes verblassen (BGH GRUR 1994, 191, 193 - Asterix-Persiflagen, st. Rspr.).
  • LG Hamburg, 12.12.2003 - 308 O 57/03

    Urheber- und markenrechtliche Zulässigkeit der Bearbeitung von

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08

    Rechtsstreit FAZ und SZ gegen Perlentaucher

    Die Berufung der Klägerinnen ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M., GRUR 2008, 249).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09

    Schloss Moyland wehrt sich gegen Ausstellungsverbot

    Dies würde letztlich dazu führen, dass jegliche Art von Inhaltsmitteilung selbst als unfreie Bearbeitung / Umgestaltung in Form einer Inhaltsmitteilung von urheberrechtlichen Verbotsrechten ausgeschlossen wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2008, 249).
  • LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09

    Einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Museum Schloss Moyland erlassen

    Dies würde letztlich dazu führen, dass jegliche Art von Inhaltsmitteilung selbst als unfreie Bearbeitung/Umgestaltung in Form einer Inhaltsmitteilung von urheberrechtlichen Verbotsrechten ausgeschlossen wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2008, 249).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06

    Urheberrecht: Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter

    Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der bislang gestellten Anträge wird auf das Urteil des Senats vom 11.12.2007 in derselben Sache (veröffentlicht u.a. in GRUR 2008, 249) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2010, I ZR 13/08, (veröffentlich u.a. in ZUM 2011, 242) Bezug genommen.
  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 34/10

    Markenmäßige Benutzung einer fremden Marke im Rahmen eines Domainnamens

    Ein nach § 23 Nr. 2 MarkenG zulässiger Gebrauch des Zeichens kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs zwar auch dann in Betracht, wenn dieser - wie hier - kennzeichenmäßig erfolgt (BGH, Urt. v. 30.04.2009, a.a.O. Tz 27 und vom 05.06.2008, a.a.O. Tz 17, 22; ebenso: OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 11.12.2007 - 11 U 76/06 - GRUR 2008, 249 juris-Tz 62; EuGH, Urt. v. 25.01.2007 - C-48/05 - GRUR 2007, 318, Tz 23 - Opel Logo; sowie - weniger weitgehend - Urt. v. 10.04.2008 - C-102-07 - GRUR 2008, 503, Tz 47).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 6 U 114/09

    Erlaubte Benutzung einer fremden Marke als Museumsname ("Fabergé"

    Dabei kommt ein nach § 12 Buchstabe b) GMV oder § 23 Abs. 2 MarkenG zulässiger Gebrauch des Zeichens nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann in Betracht, wenn dieser - wie hier - kennzeichenmäßig erfolgt (BGH, Urt. v. 30.04.2009, a.a.O. Tz 27 und vom 05.06.2008, a.a.O. Tz 17, 22; ebenso: OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 11.12.2007 - 11 U 76/06 - GRUR 2008, 249 juris-Tz 62).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06 und 11 U 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,97
OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06 und 11 U 76/06 (https://dejure.org/2011,97)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.11.2011 - 11 U 75/06 und 11 U 76/06 (https://dejure.org/2011,97)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. November 2011 - 11 U 75/06 und 11 U 76/06 (https://dejure.org/2011,97)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 UrhG, § 31 UrhG, § 97 UrhG, § 3 UWG, § 4 UWG
    Urheberrecht: Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter

  • webshoprecht.de

    Wiedergabe eigen gestalteter Kurzfassungen von Buchrezensionen aus einer Tageszeitung

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zusammenfassungen eines Textes können Urheberrechte verletzen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verletzung des Urheberrechts durch Veröffentlichung von weitgehend mit originalen Literaturrezensionen übereinstimmenden Abstracts

  • kanzlei.biz

    Buchrezensionen im Internet

  • debier datenbank

    §§ 3, 4 UWG

  • rechtsportal.de

    UrhG § 23; UrhG § 31; UrhG § 97; UWG § 3; UWG § 4
    Verletzung des Urheberrechts durch die Veröffentlichung weitgehend mit Originaltexten von Literaturrezensionen übereinstimmender abstracts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    (Erneut) Zur Frage, wann die Übernahme einer Buchrezension in sog. "Abstracts” Urheberrechte verletzt / perlentaucher.de

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Erneute Entscheidungen in Sachen perlentaucher.de - Zur Frage, wann die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter als sogenannte "Abstracts" das Urheberrecht verletzt

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Perlentaucher unterliegt beim OLG Frankfurt teilweise

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt entscheidet erneut im Fall Perlentaucher und bejaht bei einigen Kurzzusammenfassungen (Abstracts) von Buchrezensionen der FAZ und SZ eine Urheberrechtsverletzung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wiedergabe komprimierter Buchrezensionen Dritter ("Abstracts")

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Einige »Perlentaucher«-Rezensionen verletzen doch das Urheberrecht

  • heise.de (Pressebericht, 01.11.2011)

    OLG-Urteil schließt "Perlentaucher"-Verfahren ab

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter im Internet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Perlentaucher.de-Kritiken verletzten Urheberrecht

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Wiedergabe komprimierter Buchrezensionen Dritter (perlentaucher.de)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wiedergabe komprimierter Buchrezensionen Dritter ("Abstracts")

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Wiedergabe komprimierter Buchrezensionen Dritter (perlentaucher.de)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine generelle Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung von Abstracts über Literaturrezensionen im Internetbuchhandel

  • golem.de (Pressemeldung, 01.11.2011)

    Perlentaucher-Urteil: FAZ und SZ scheitern weitgehend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Zulässigkeit von Buch-Abstracts - perlentaucher.de

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Erneute Entscheidungen zu Buchkritiken auf Perlentaucher.de

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die "Perlentaucher" und der Urheberschutz

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen - "perlentaucher.de"

Sonstiges

  • perlentaucher.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    FAZ und SZ gegen Perlentaucher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 252 (Ls.)
  • ZUM 2012, 146
  • ZUM 2012, 152
  • afp 2012, 61
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Frankfurt/Main, 23.11.2006 - 3 O 172/06

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "abstracts" - Perlentaucher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06
    1) Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23.11.2006 (2-3 O 172/06) teilweise abgeändert:.

    1.) die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. November 2006, Az. 2-03 O 172/06, zu verurteilen, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise von Ordnungshaft, zu unterlassen, unter der Überschrift "Notiz zur AC" oder einer anderen Bezeichnung, die auf den Originalzeitungstitel "AC" oder "AB Zeitung" hinweist, Zusammenfassungen von Buchkritiken (Abstracts) aus der "AB Zeitung", die den Inhalt der Ursprungskritik durch Übernahme von Originaltextstellen wiedergeben, die lediglich durch Füllwörter bzw. Satzteile aneinander gereiht werden, über die Internet-Webseiten Dritter, wie "d.de" und "e.de" zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen sowie die Rechte hieran an diese Dritten zu lizenzieren und/oder lizenzieren zu lassen, insbesondere, wenn dies geschieht, wie nachfolgend abgebildet:.

    1) die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. November 2006, Az. 2-03 O 172/06 zu verurteilen, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu.

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06
    Da die Verletzung verschiedener Schutzrechte geltend gemacht wird, handelt es sich insoweit um zwei verschiedene Streitgegenstände, so dass innerhalb dieses Hilfsantrages wiederum eine alternative Klagehäufung anzunehmen ist (BGH vom 17.8.2011, I ZR 108/09 - TÜV II, Rdnr. 26, m.w.Nw. - zitiert nach juris -).

    Nach neuester Rechtsprechung des BGH ist es Sache der Klagepartei, hier eine Reihenfolge zu bestimmen, in der sie die prozessualen Ansprüche geltend macht; geschieht dies nicht, ist die Klage insoweit unzulässig (BGH Beschluss vom 14.3.2011, I ZR 108/09 - TÜV - zitiert nach juris).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06
    Da eine solche Beeinträchtigung jedem Wettbewerb immanent ist, kann sie erst bei Hinzutreten weiterer Merkmale als unlauter angesehen werden (Ohly in: Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl,, § 4 Rdnr. 10/9; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rdnr. 10.7; BGH NJW 2001, 2362 = GRUR 2001, 1061- Mitwohnzentrale).

    bb) Eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt regelmäßig dann vor, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung in erster Linie nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbes, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers gerichtet ist (Ohly aaO § 4 Rdnr. 10/9; Köhler aaO § 4 Rdnr. 10.7; BGH NJW 2001, 3262 - Mitwohnzentrale; BGH GRUR 2005, 581 - Colour of Elegance).

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06
    Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der bislang gestellten Anträge wird auf das Urteil des Senats vom 11.12.2007 in derselben Sache (veröffentlicht u.a. in NJW 2008, 770) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2010, I ZR 12/08, (veröffentlich u.a. in GRUR 2011, 134 und NJW 2011, 761) Bezug genommen.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1.12.2010 (I ZR 12/08) auf die - zugelassene - Revision der Klägerin das Urteil des Senats insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht hinsichtlich des auf eine Verletzung des Urheberrechts an den Originalrezensionen gestützten Antrags zu IV und hinsichtlich der auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung gestützten Anträge zu 11, 111 und IV zum Nachteil der Klägerin erkannt hat.

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06
    Anders als bei den sonstigen Zitaten in diesem und anderen Abstracts werden nicht lediglich eigene Ausführungen des Abstract-Verfassers ersetzt, was keinen zulässigen Zitatzweck darstellen würde (BGH NJW 2010, 2731, 2734 Zf. 26 - Vorschaubilder, Dreier in: Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl. § 51Rdnr. 3), sondern der zitierte Satz dient als Beleg für die vorangegangene eigenständige Zusammenfassung.
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06
    Die rechtliche Unsicherheit über die Grenzen des Urheberrechts bei derartigen Fallgestaltungen vermag die Beklagte nicht zu entlasten; der Verletzer trägt nach gefestigter Rechtsprechung bei Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich auch das Risiko des Rechtsirrtums (Dreier in: Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 97 Rdnr. 57; Wild in: Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97 Rdnr. 54; BGH GRUR 2000, 699, 702 - Kabelweitersendung; GRUR 2002, 248 - Spiegel-CD-ROM).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 194/97

    Kabelweitersendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06
    Die rechtliche Unsicherheit über die Grenzen des Urheberrechts bei derartigen Fallgestaltungen vermag die Beklagte nicht zu entlasten; der Verletzer trägt nach gefestigter Rechtsprechung bei Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich auch das Risiko des Rechtsirrtums (Dreier in: Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 97 Rdnr. 57; Wild in: Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97 Rdnr. 54; BGH GRUR 2000, 699, 702 - Kabelweitersendung; GRUR 2002, 248 - Spiegel-CD-ROM).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06
    bb) Eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt regelmäßig dann vor, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung in erster Linie nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbes, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers gerichtet ist (Ohly aaO § 4 Rdnr. 10/9; Köhler aaO § 4 Rdnr. 10.7; BGH NJW 2001, 3262 - Mitwohnzentrale; BGH GRUR 2005, 581 - Colour of Elegance).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06
    Liegen dessen Voraussetzungen - wie hier - nicht vor, kann eine Produktnachahmung nur bei Hinzutreten weiterer besonderer Umstände als wettbewerbswidrig angesehen werden (Köhler aaO., § 4 Rdnr. 9.63; BGH GRUR 2007, 795, 799- Handtaschen).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 75/06
    Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der bislang gestellten Anträge wird auf das Urteil des Senats vom 11.12.2007 in derselben Sache (veröffentlicht u.a. in NJW 2008, 770) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2010, I ZR 12/08, (veröffentlich u.a. in GRUR 2011, 134 und NJW 2011, 761) Bezug genommen.
  • OLG Frankfurt, 01.04.2003 - 11 U 47/02

    Urheberrechtsschutz: Kurzreferate über in der juristischen Fachpresse

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,318
OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06 (https://dejure.org/2011,318)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.11.2011 - 11 U 76/06 (https://dejure.org/2011,318)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. November 2011 - 11 U 76/06 (https://dejure.org/2011,318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 4 UWG, § 23 UrhG, § 31 UrhG, § 97 UrhG
    Urheberrecht: Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Urheberrechts durch Übernahme einer Kurzzusammenfassung einer Buchrezension eines Dritten

  • rechtsportal.de

    UWG § 3; UWG § 4; UrhG § 23; UrhG § 31; UrhG § 97
    Verletzung des Urheberrechts durch Übernahme einer Kurzzusammenfassung einer Buchrezension eines Dritten

  • rechtsportal.de

    Buchrezensionen; Rezensionen; Urheberrecht - Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    (Erneut) Zur Frage, wann die Übernahme einer Buchrezension in sog. "Abstracts” Urheberrechte verletzt / perlentaucher.de

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Perlentaucher unterliegt beim OLG Frankfurt teilweise

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Einige »Perlentaucher«-Rezensionen verletzen doch das Urheberrecht

  • heise.de (Pressebericht, 01.11.2011)

    OLG-Urteil schließt "Perlentaucher"-Verfahren ab

  • golem.de (Pressemeldung, 01.11.2011)

    Perlentaucher-Urteil: FAZ und SZ scheitern weitgehend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Zulässigkeit von Buch-Abstracts - perlentaucher.de

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Erneute Entscheidungen zu Buchkritiken auf Perlentaucher.de

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die "Perlentaucher" und der Urheberschutz

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen - "perlentaucher.de"

Sonstiges

  • perlentaucher.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    FAZ und SZ gegen Perlentaucher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 152
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06
    Da die Verletzung verschiedener Schutzrechte geltend gemacht wird, handelt es sich insoweit um zwei verschiedene Streitgegenstände, so dass innerhalb dieses Hilfsantrages wiederum eine alternative Klagehäufung anzunehmen ist (BGH vom 17.8.2011, I ZR 108/09 - TÜV II, Rdnr. 26, m.w.Nw. - zitiert nach juris -).

    Nach neuester Rechtsprechung des BGH ist es Sache der Klagepartei, hier eine Reihenfolge zu bestimmen, in der sie die prozessualen Ansprüche geltend macht; geschieht dies nicht, ist die Klage insoweit unzulässig (BGH Beschluss vom 14.3.2011, I ZR 108/09 - TÜV - zitiert nach juris).

  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06
    In Anbetracht dessen, dass sich die Schutzwürdigkeit der Rezension nicht aus ihrem Inhalt, sondern allein aus ihrer sprachlichen Gestaltung ergibt (Revisionsurteil Rdnr. 37), werden durch eine Zusammenfassung, die keine derjenigen Formulierungen der Rezension übernimmt, auf denen ihre schöpferische Eigenart beruht, Urheberrechte des Rezensenten bzw. der Klägerin nicht verletzt (vgl. BGH GRUR 1981, 352, 355 - Staatsexamensarbeit).

    Infolgedessen liegt hier, ebenso wie im Fall 3), nach dem vom BGH in dem Revisionsurteil unter Rdnr. 37 sowie in der Entscheidung vom 21.11.1980 - I ZR 106778, GRUR 1981, 352, 355 - Staatsexamensarbeit - dargelegten Grundsatz keine Urheberrechtsverletzung vor.

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08

    Rechtsstreit FAZ und SZ gegen Perlentaucher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06
    Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der bislang gestellten Anträge wird auf das Urteil des Senats vom 11.12.2007 in derselben Sache (veröffentlicht u.a. in GRUR 2008, 249) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2010, I ZR 13/08, (veröffentlich u.a. in ZUM 2011, 242) Bezug genommen.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1.12.2010 (I ZR 13/08) die - zugelassene - Revision der Klägerin zu 1) zurückgewiesen und auf die Revision der Klägerin zu 2) das Urteil des Senats insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht hinsichtlich des auf eine Verletzung des Urheberrechts an den Originalrezensionen gestützten Antrags zu IV und hinsichtlich der auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung gestützten Anträge zu 11, 111 und IV zum Nachteil der Klägerin zu 2) erkannt hat.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06
    Da eine solche Beeinträchtigung jedem Wettbewerb immanent ist, kann sie erst bei Hinzutreten weiterer Merkmale als unlauter angesehen werden (Ohly in: Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl,, § 4 Rdnr. 10/9; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rdnr. 10.7; BGH NJW 2001, 2362 = GRUR 2001, 1061- Mitwohnzentrale).

    bb) Eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt regelmäßig dann vor, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung in erster Linie nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbes, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers gerichtet ist (Ohly aaO § 4 Rdnr. 10/9; Köhler aaO § 4 Rdnr. 10.7; BGH NJW 2001, 3262 - Mitwohnzentrale; BGH GRUR 2005, 581 - Colour of Elegance).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 194/97

    Kabelweitersendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06
    Die rechtliche Unsicherheit über die Grenzen des Urheberrechts bei derartigen Fallgestaltungen vermag die Beklagte nicht zu entlasten; der Verletzer trägt nach gefestigter Rechtsprechung bei Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich auch das Risiko des Rechtsirrtums (Dreier in: Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 97 Rdnr. 57; Wild in: Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97 Rdnr. 54; BGH GRUR 2000, 699, 702 - Kabelweitersendung; GRUR 2002, 248 - Spiegel-CD-ROM).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06
    Die rechtliche Unsicherheit über die Grenzen des Urheberrechts bei derartigen Fallgestaltungen vermag die Beklagte nicht zu entlasten; der Verletzer trägt nach gefestigter Rechtsprechung bei Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich auch das Risiko des Rechtsirrtums (Dreier in: Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 97 Rdnr. 57; Wild in: Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97 Rdnr. 54; BGH GRUR 2000, 699, 702 - Kabelweitersendung; GRUR 2002, 248 - Spiegel-CD-ROM).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06
    bb) Eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt regelmäßig dann vor, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung in erster Linie nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbes, sondern auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers gerichtet ist (Ohly aaO § 4 Rdnr. 10/9; Köhler aaO § 4 Rdnr. 10.7; BGH NJW 2001, 3262 - Mitwohnzentrale; BGH GRUR 2005, 581 - Colour of Elegance).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06
    Ein Wettbewerbsverhältnis ist bereits dann anzunehmen, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen im Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06
    Liegen dessen Voraussetzungen - wie hier - nicht vor, kann eine Produktnachahmung nur bei Hinzutreten weiterer besonderer Umstände als wettbewerbswidrig angesehen werden (Köhler aaO., § 4 Rdnr. 9.63; BGH GRUR 2007, 795, 799- Handtaschen).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 11 U 76/06
    Wegen der tatsächlichen Feststellungen und der bislang gestellten Anträge wird auf das Urteil des Senats vom 11.12.2007 in derselben Sache (veröffentlicht u.a. in GRUR 2008, 249) sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2010, I ZR 13/08, (veröffentlich u.a. in ZUM 2011, 242) Bezug genommen.
  • OLG Frankfurt, 01.04.2003 - 11 U 47/02

    Urheberrechtsschutz: Kurzreferate über in der juristischen Fachpresse

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

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