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   OLG Schleswig, 10.07.1997 - 11 U 78/95   

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https://dejure.org/1997,24925
OLG Schleswig, 10.07.1997 - 11 U 78/95 (https://dejure.org/1997,24925)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.07.1997 - 11 U 78/95 (https://dejure.org/1997,24925)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - 11 U 78/95 (https://dejure.org/1997,24925)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Saarland, 30.01.2009 - 1 B 315/08

    Kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung bei Inanspruchnahme einer Straße durch

    (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 10.07.1997 - 11 U 78/95 -, juris) Diesen Fallgestaltungen ist gemeinsam, dass die Nichteignung der jeweiligen Straße für die häufige Inanspruchnahme durch Lastkraftwagen bereits gemessen an der äußeren Ausgestaltung der Straße erkennbar war und die Annahme einer unzureichenden Beschaffenheit für regelmäßigen Schwerlastverkehr sich daher geradezu aufdrängte.
  • OVG Saarland, 03.09.2007 - 1 B 215/07

    Abgrenzung Gemeingebrauch/Sondernutzung bei durch Gewerbebetrieb bedingtem

    (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.4.1989 - 5 S 1990/87 -, NVwZ-RR 1990, 225 ff., m.w.N.; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kapitel 24 Rdnrn. 17, 17.2) Ein Überschreiten der sich aus der Beschaffenheit der Straße ergebenden Grenzen ist nach der Rechtsprechung etwa anzunehmen, wenn eine zu einer Kiesgrube führende Straße von ihrer Breite her für den Begegnungsverkehr mit Lastwagen nicht geeignet ist (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.7.1997 - 11 U 78/95 -, juris) , wenn ein nicht verkehrsbedeutender gemeindlicher Verbindungsweg zwecks Auffüllens einer Fläche über einen längeren Zeitraum von Lastwagen mit der Folge von Straßenschäden befahren wird (OLG Oldenburg, Urteil vom 14.2.1996 - 2 U 296/95 -, juris) beziehungsweise wenn eine Straße von ihrer Tragkonstruktion her nicht für den Verkehr mit schweren Lastkraftwagen gedacht ist (VGH Baden-Württemberg, a.a.O.) .
  • VG Lüneburg, 09.07.2008 - 5 A 134/06

    Schadensersatz bei Beschädigung öffentlicher Straßen im Zuge des Bahnbaus;

    Aus der Natur der Sache heraus kann der Gemeingebrauch einer Straße nicht weitergehen, als es ihrer technischen Zweckbestimmung entspricht (VGH BW, Urteil vom 17.4.1989 - 5 S 1990/87 - juris; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., 1999, Kapitel 24 Rdn. 17 ff., insb. 17.2; vgl. auch BGH, Urteile vom 15.12.1988 - III ZR 112/87 - juris und vom 24.1.1958 - VI ZR 311/56 - DÖV 1958, 343; OLG Schleswig, Urteil vom 10.7.1997 - 11 U 78/95 - NordÖR 1998, 456 ff.).
  • VG Greifswald, 07.01.2016 - 3 B 1063/15

    Zur Erhebung einer Vorausleistung auf einen Straßenbaubeitrag

    Zwar ist es denkbar, dass sich aus der technischen Beschaffenheit der Schulstraße vor ihrem Ausbau eine Beschränkung hinsichtlich des Maßes ihrer Benutzung ergeben hatte, so dass sie für bestimmte Schwertransporte nicht geeignet war (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 10.07.1997 - 11 U 78/95 -, juris).
  • VG Greifswald, 18.01.2019 - 3 A 716/17

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Straßenbaubeitrag; vorteilsrelevante

    Zwar ist es denkbar, dass sich aus der technischen Beschaffenheit der S.-Straße vor ihrem Ausbau eine Beschränkung hinsichtlich des Maßes ihrer Benutzung ergeben hatte, so dass sie für bestimmte Schwertransporte nicht geeignet war (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 10.07.1997 - 11 U 78/95 -, juris).
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