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   OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11   

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https://dejure.org/2012,12466
OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11 (https://dejure.org/2012,12466)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.05.2012 - 11 U 86/11 (https://dejure.org/2012,12466)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 11 U 86/11 (https://dejure.org/2012,12466)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 246 § 1 Abs 1 Nr 4 EGBGB, § 241 Abs 2 BGB, § 311 Abs 2 BGB
    Schadenersatzpflicht bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing-Programm

  • JurPC

    Haftung des Anbieters von Filesharing-Software

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Anbieters eines Filesharing-Programms wegen der Inanspruchnahme eines Nutzers wegen der Verletzung fremder Urheberrechte

  • kanzlei.biz

    Abofallen-Anbieter von Filesharing-Programm zu Schadensersatz verurteilt

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Anbieters von Filesharing-Software

  • info-it-recht.de

    Abofallen-Anbieter ist schadensersatzpflichtig für Urheberrechtsverletzung durch Filesharing-Programm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Anbieters eines Filesharing-Programms wegen der Inanspruchnahme eines Nutzers wegen der Verletzung fremder Urheberrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bietet eine Abo-Falle einen Filesharing-Client zum Download an, ohne darauf hinzuweisen, dass damit Dateien ohne Zutun des Nutzers Dritten online bereit gestellt werden, ist diese für spätere Abmahnkosten des Nutzers haftbar

  • heise.de (Pressebericht, 05.06.2012)

    Abofallen-Betreiber geraten selbst in Kostenfalle

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abofallen-Betreiber muss wegen Filesharing-Abmahnung Schadensersatz zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkäufer von Filesharing-Programmen haftet

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 17
  • MMR 2012, 668
  • K&R 2012, 524
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 216/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11
    Die für eine Unbilligkeit der Gebührenbestimmung darlegungs- und beweispflichtige Klägerin (vgl. BGH Urteil vom 20.1.2011, V ZB 216/10) hat nicht in Abrede gestellt, dass es sich jedenfalls um eine durchschnittliche Rechtssache handelte, so dass nach der Rechtsprechung eine Regelgebühr in Höhe des 1, 3-fachen Satzes ohne weiteres gerechtfertigt war (BGH NJW 2011, 1603, 1604 f m.w.Nw.).
  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11
    Die für eine Unbilligkeit der Gebührenbestimmung darlegungs- und beweispflichtige Klägerin (vgl. BGH Urteil vom 20.1.2011, V ZB 216/10) hat nicht in Abrede gestellt, dass es sich jedenfalls um eine durchschnittliche Rechtssache handelte, so dass nach der Rechtsprechung eine Regelgebühr in Höhe des 1, 3-fachen Satzes ohne weiteres gerechtfertigt war (BGH NJW 2011, 1603, 1604 f m.w.Nw.).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11
    Beruht die geltend gemachte Schadensersatzpflicht nicht auf der Verletzung eines absoluten Rechts, sondern lediglich auf einer Norm zum Schutz des Vermögens, so muss der Kläger zur Darlegung dieses Interesses die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens substantiiert dartun (Zöller/Greger, 29. Aufl., § 256 ZPO Rdnr. 9; BGH NJW 2006, 830, 832).
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11
    Ob der Vertrag statt dessen als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, wie die Klägerin selbst mit überzeugenden Gründen meint, oder möglicherweise auch als Miet- oder Pachtvertrag (so für den Fall einer zeitlich begrenzten, allerdings mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Softwareüberlassung BGH NJW 2007, 2394), kann letztendlich offen bleiben, weil in beiden Fällen Ansprüche wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen der regulären Verjährungsfrist unterliegen würden.
  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11
    Bereits nach diesen allgemeinen Grundsätzen obliegt es einer Partei im Rahmen von Vertragsverhandlungen, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den von ihm verfolgten Vertragszweck vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (BGH NJW 2003, 1811).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 11 U 86/11
    Ob an die Substantiierungslast geringere Anforderungen zu stellen sind, wenn - wie hier - ein Teilschaden schon entstanden ist (so BGH NJW 1993, 648, 653), kann offen bleiben, da auch in diesem Fall der Eintritt eines weiteren Schaden jedenfalls nicht gerade fernliegen darf (BGH aaO).
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