Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 23.05.2006 | SG Hildesheim, 23.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.09.2005 - 11 U 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5477
OLG Frankfurt, 27.09.2005 - 11 U 9/05 (https://dejure.org/2005,5477)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.2005 - 11 U 9/05 (https://dejure.org/2005,5477)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 2005 - 11 U 9/05 (https://dejure.org/2005,5477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VerlagsG § 5 II; ; VerlagsG § 16; ; VerlagsG § 30; ; VerlagsG § 31; ; VerlagsG § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch des Autors auf Erfüllung eines Verlagsvertrags - Rückritt des Verlegers; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Rücktrittes eines Verlegers vom Verlagsvertrag; Berufen eines Verlegers auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage; Klage auf Erfüllung eines Werkvertrages wegen Nichtauflage eines Manuskriptes; Antrag auf Veröffentlichung eines Manuskriptes; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 330
  • GRUR 2006, 138
  • ZUM 2006, 58
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 89/94

    Unterhaltsanspruch eines während der Ehe geborenen, aus einer heterologen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2005 - 11 U 9/05
    Auf den Wegfall oder die Veränderung der die Geschäftsgrundlage kann sich diejenige Partei aber nicht berufen, die die Veränderung selbst herbeigeführt hat ( BGH NJW 1995, 2031 m.w.N. ).
  • FG Hamburg, 13.02.2013 - 5 K 280/10

    Umsatzsteuergesetz: Zur Abgrenzung von nicht umsatzsteuerbarem Schadensersatz und

    Da in dem Verlagsvertrag selbst keine speziellen inhaltlichen Anforderungen an das Werk gestellt wurden und auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für Abweichungen von außerhalb des Vertrags getroffenen Nebenabreden bestehen und von dem Verlag auch nicht vorgebracht wurden, dürften allein Qualitätsmängel ein Recht des Verlags gem. § 31 nicht begründet haben (OLG München Urteil vom 19.07.2007 29 U 5382/06, GRUR-RR 2008, 236 Tz. 50; Schricker a. a. O. § 31 Rn. 9) und dürfte von einer "nicht vertragsgemäßen Beschaffenheit des Werkes" i. S. v. § 31 VerlG allenfalls unter dem Gesichtspunkt fehlender sog. Ausgabefähigkeit auszugehen sein (zur Ausgabefähigkeit Schricker a. a. O. § 31 Rn. 11, OLG Frankfurt Urteil vom 27.09.2005 11 U 9/05, GRUR 2006, 138 Tz. 28, 33).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.05.2006 - 11 U 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32941
OLG Karlsruhe, 23.05.2006 - 11 U 9/05 (https://dejure.org/2006,32941)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.05.2006 - 11 U 9/05 (https://dejure.org/2006,32941)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 11 U 9/05 (https://dejure.org/2006,32941)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Deformierte Wirbelsäule eines Pferdes als Sachmangel einer Kaufsache; Geltendmachung von Gewährleistungsrechten beim Kauf eines Pferdes; Auswirkungen des Mangels auf den Gebrauchswert des Pferdes; Relevanz klinischer Studien im Vergleich zur tatsächlichen Nutzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

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Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 23.09.2005 - S 11 U 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,98183
SG Hildesheim, 23.09.2005 - S 11 U 9/05 (https://dejure.org/2005,98183)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 23.09.2005 - S 11 U 9/05 (https://dejure.org/2005,98183)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 23. September 2005 - S 11 U 9/05 (https://dejure.org/2005,98183)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2005 - S 11 U 9/05
    Es muss danach ein dieser BK entsprechendes Krankheitsbild vorliegen und dieses muss im Sinne der unfallrechtli-chen Kausalitätslehre (BSGE 1, 72, 76; 61, 127, 129; 63, 272, 278) wesentlich ursächlich auf die berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden (sogenannter haftungsausfüllender Zu-sammenhang).

    Es muss ein so hoher Grad von Wahr-scheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwä-gung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfah-rung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 54, 285, 287; 61, 127, 128).

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 5/00 R

    Gutachten bei Rechtsstreitigkeiten über Pflegeversicherung, Pflegebedürftigkeit

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2005 - S 11 U 9/05
    Die Kammer verwertet das Gutachten im Wege des Urkundsbeweises, wenn sich - wie hier - keine Bedenken gegen die Schlüs-sigkeit oder Zweifel an seiner Richtigkeit ergeben (vgl. BSG SozR § 128 SGG Nr. 66; BSG Urteil vom 08.12.1988 - 2/9 bRU 66/87 - BSG SozR Nr. 3 zu § 118 SGG; BSG Urteil vom 14.12.2000 - B 3 P 5/2000 Seite 5; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG mit Erläuterungen, 8. Auflage, § 118 Rdnr. 12 b; Krasney-Udsching, Handbuch der sozialge-richtlichen Verfahren, 3. Auflage 2002, Kapitel III, Rdnr. 49, 50).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2005 - S 11 U 9/05
    Es muss danach ein dieser BK entsprechendes Krankheitsbild vorliegen und dieses muss im Sinne der unfallrechtli-chen Kausalitätslehre (BSGE 1, 72, 76; 61, 127, 129; 63, 272, 278) wesentlich ursächlich auf die berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden (sogenannter haftungsausfüllender Zu-sammenhang).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2005 - S 11 U 9/05
    Der ursächliche Zusammen-hang ist jedoch nicht schon dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59).
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