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   OLG Stuttgart, 22.11.2018 - 11 UF 159/18   

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https://dejure.org/2018,43025
OLG Stuttgart, 22.11.2018 - 11 UF 159/18 (https://dejure.org/2018,43025)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.11.2018 - 11 UF 159/18 (https://dejure.org/2018,43025)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. November 2018 - 11 UF 159/18 (https://dejure.org/2018,43025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt bei Abitur-Lehre-Studium?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt bei Studium nach Mittlerer Reife und anschließender Berufsausbildung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt bei Studium nach Mittlerer Reife und anschließender Berufsausbildung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Studium nach Berufsausbildung: Sind Eltern weiterhin zu Unterhaltszahlungen ans Kind verpflichtet?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bei Ausbildungsgang Mittlere Reife-Berufsausbildung-Studium setzt erkennbare Absicht des Studiums zum Zeitpunkt der Berufsausbildung voraus - Keine Vergleichbarkeit mit Ausbildungsgang Abitur-Berufsausbildung-Studium

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Ausbildungsunterhalt bei Studium nach Mittlerer Reife und anschließender Berufsausbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 296
  • FamRZ 2019, 963
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2018 - 11 UF 159/18
    Die Eltern müssen sich in ihrer eigenen Lebensplanung in etwa darauf einstellen können, wie lange sie mit einer Unterhaltslast zu rechnen haben (BGH Urteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 und BGH Beschluss vom 08.03.2017 - XII ZB 192/16).

    Die vom Antragsteller zur Bestätigung seiner Rechtsauffassung zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg - 4 UF 135/17 - vom 08.01.2018 (hier einschlägig die Ausführungen im vorhergehenden Hinweisbeschluss vom 22.11.2017) lässt sich für die Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts nicht heranziehen, da sie sich zwar auf eine auch vom erkennenden Senat als einschlägig angesehene BGH-Entscheidung (XII ZR 54/04) bezieht, diese aber eine Problematik (nämlich Erstausbildung aufgrund deutlicher Fehleinschätzung der Begabung) betrifft, welche das OLG Oldenburg gar nicht anspricht, und das OLG Oldenburg auch die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat.

  • BGH, 03.07.2013 - XII ZB 220/12

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2018 - 11 UF 159/18
    Dies gilt umso mehr, als die Tochter ... bereits im Januar 2019 das 25. Lebensjahres vollendet haben wird und danach kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht (BGH Beschluss vom 03.07.2013 - XII ZB 220/12).

    Zu diesen Kosten kämen nun noch fast bis zur Berentung des Antragsgegners ... weitere neben dem Elementarunterhalt zu erbringende Studienkosten von 36 x 590 EUR (insgesamt 21.240 EUR) für das Bachelor-Studium und 24 x 527 EUR (insgesamt 12.648 EUR) für das Master-Studium, was angesichts des fortgeschrittenen Alters der Antragsgegner eine angemessene und erforderliche Altersvorsorge nicht ermöglichen würde (BGH Beschluss vom 03.07.2013 - XII ZB 220/12 - Rz. 18; Schulz/Hauß/Maier, Familienrecht, 3. Aufl.2018, § 1602 BGB, Rn. 16).

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 192/16

    Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt in den sogenannten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.11.2018 - 11 UF 159/18
    Die Eltern müssen sich in ihrer eigenen Lebensplanung in etwa darauf einstellen können, wie lange sie mit einer Unterhaltslast zu rechnen haben (BGH Urteil vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 und BGH Beschluss vom 08.03.2017 - XII ZB 192/16).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 27/17 R

    Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach

    Dahinter steht der Gedanke, dass die Belange unterhaltspflichtiger Eltern, zB ihre eigene Lebensplanung auf die mutmaßliche Länge etwaiger Unterhaltslasten einzustellen, nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (BGH Beschluss vom 8.3.2017 - XII ZB 192/16 - NJW 2017, 1478, RdNr 14 und Urteil vom 17.5.2006 - XII ZR 54/04 - NJW 2006, 2984, RdNr 17; zuletzt OLG Stuttgart Beschluss vom 22.11.2018 - 11 UF 159/18 - Juris RdNr 21) .
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 30/17 R

    Anspruch auf Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung nach

    Ebenso unerheblich ist, ob die Klägerin gemäß § 1610 Abs. 2 BGB gegen den Versicherten, wenn er noch lebte, Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Universität gehabt hätte, zB weil die Ausbildung zur Physiotherapeutin - wie von ihr geltend gemacht - nicht ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprach, oder ob entsprechend der Rechtsprechung des BGH ihre Eltern grundsätzlich nicht für die Kosten der weiteren Ausbildung aufkommen mussten, weil sie ihre Unterhaltspflicht durch Finanzierung einer begabungsgerechten abgeschlossenen Berufsausbildung erfüllt hatten (vgl dazu BGH Urteil vom 17.5.2006 - XII ZR 54/04 - NJW 2006, 2984, RdNr 14, 17) und ihre Belange, zB ihre eigene Lebensplanung auf die mutmaßliche Länge etwaiger Unterhaltslasten einzustellen, nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (BGH Beschluss vom 8.3.2017 - XII ZB 192/16 - NJW 2017, 1478, RdNr 14 und Urteil vom 17.5.2006 - XII ZR 54/04 - NJW 2006, 2984, RdNr 17; zuletzt OLG Stuttgart Beschluss vom 22.11.2018 - 11 UF 159/18 - Juris RdNr 21) .
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