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   BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97   

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BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97 (https://dejure.org/1998,1565)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.1998 - 11 VR 13.97 (https://dejure.org/1998,1565)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 1998 - 11 VR 13.97 (https://dejure.org/1998,1565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung - Planfeststellungsbeschluß - Suspensiveffekt der Klage - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Einstweilige Anordnung - Anspruch auf Planergänzung - Ergänzendes Verfahren - Baustopp

  • Judicialis

    BImSchG § 41 Abs. 2; ; VwGO § ... 80; ; VwGO § 80 a; ; VwGO § 91; ; VwGO § 123; ; VwGO § 173; ; AEG § 20 Abs. 5 Satz 1, Abs. 7 Satz 2; ; VerkPBG § 5 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 14; ; 16. BImSchV Anlage 2 zu § 3

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 41 BImSchG; § 5 VerkPBG; Art. 14 GG; § 80 VwGO; § 80 a VwGO; § 91 VwGO; § 123 VwGO; § 173 VwGO; § 20 AEG; Anlage 2 zu § 3 16.BImSchV
    Duldungspflicht gegenüber Verkehrslärm; Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Suspensiveffekt der Klage; Anfechtungsklage; Verpflichtungsklage; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; einstweilige Anordnung; Anspruch auf Planergänzung; ergänzendes Verfa

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit vorläufigen Rechtsschutzes im Verfahren gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vorläufiger Rechtsschutz bei ergänzendem Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1070
  • DVBl 1998, 1191 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.01.1996 - 11 VR 19.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefugnis von Gemeinden und Gemeindeverbänden

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97
    Insofern bedürfen generalisierende Formulierungen in älteren Entscheidungen des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. Januar 1996 - BVerwG 11 VR 19.95 - und vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 11 und 442.09 § 18 AEG Nr. 12) der Einschränkung: Nach der mit Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - (BVerwGE 100, 370 ) eingeleiteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dann, wenn erhebliche Mängel der Abwägung zwar nicht durch eine schlichte Planergänzung, wohl aber durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können, auf entsprechende Klage festzustellen, daß der Planfeststellungsbeschluß nach Maßgabe der Entscheidungsgründe rechtswidrig ist und insoweit nicht vollzogen werden darf.

    In der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 10. Januar 1996 - BVerwG 11 VR 19.95 - a.a.O.) ist geklärt, daß einem Vorhabenträger, der die kraft Gesetzes bestehende sofortige Vollziehbarkeit einer Planfeststellung nutzt, dieser Einwand gegenüber Ansprüchen auf verbesserten aktiven Lärmschutz versagt bleibt.

    Davon abgesehen fehlt es aus den oben dargelegten Gründen an den in § 123 Abs. 3 in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. dazu Beschluß vom 10. Januar 1996 - BVerwG 11 VR 19.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97

    Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97
    Am 13. November 1997 hat der Antragsteller im Verfahren BVerwG 11 A 31.97 Klage erhoben und gleichzeitig beantragt,.

    Der Neuformulierung der Anträge ist eine im Wege der Klageänderung (vgl. § 91 VwGO, § 264 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO) erfolgte Klagerücknahme i.S.v. § 92 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu entnehmen, die das Verfahren BVerwG 11 A 31.97 teilweise beendet hat (vgl. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97
    Nachdem der Senat in seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (UPR 1997, 295) das Schallschutzkonzept des für den benachbarten Streckenabschnitt V a (km 264, 95 bis 268, 63) erlassenen Planfeststellungsbeschlusses beanstandet und die Beklagte verpflichtet hatte, über den Schallschutz ohne Berücksichtigung eines Gleispflegeabschlags von 3 dB(A) neu zu entscheiden, gab die Beigeladene erneut eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag.

    Er hält vielmehr an der bereits in seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (a.a.O.) näher begründeten Auffassung fest, daß der Schienenbonus mit höherangigem Recht in Einklang steht.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97
    Insofern bedürfen generalisierende Formulierungen in älteren Entscheidungen des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. Januar 1996 - BVerwG 11 VR 19.95 - und vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 11 und 442.09 § 18 AEG Nr. 12) der Einschränkung: Nach der mit Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - (BVerwGE 100, 370 ) eingeleiteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dann, wenn erhebliche Mängel der Abwägung zwar nicht durch eine schlichte Planergänzung, wohl aber durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können, auf entsprechende Klage festzustellen, daß der Planfeststellungsbeschluß nach Maßgabe der Entscheidungsgründe rechtswidrig ist und insoweit nicht vollzogen werden darf.
  • BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96

    Immissionsschutzrecht: Haftung für Mehrkosten infolge Verwirklichung eines

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97
    Einen zugleich gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage hat der Senat durch Beschluß vom 27. August 1996 - BVerwG 11 VR 10.96 - (UPR 1997, 39) abgelehnt.
  • BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97
    Insofern bedürfen generalisierende Formulierungen in älteren Entscheidungen des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. Januar 1996 - BVerwG 11 VR 19.95 - und vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 11 und 442.09 § 18 AEG Nr. 12) der Einschränkung: Nach der mit Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - (BVerwGE 100, 370 ) eingeleiteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dann, wenn erhebliche Mängel der Abwägung zwar nicht durch eine schlichte Planergänzung, wohl aber durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können, auf entsprechende Klage festzustellen, daß der Planfeststellungsbeschluß nach Maßgabe der Entscheidungsgründe rechtswidrig ist und insoweit nicht vollzogen werden darf.
  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Auszug aus BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97
    In diesen Fällen muß folglich - auch ohne Anfechtungsklage - vorläufiger Rechtsschutz in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 VwGO zulässig sein (so bereits Beschluß vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 17 S. 64).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Die Schutzwürdigkeit des Grundstücks der Antragsteller zu 1 und 2 ist zusätzlich dadurch erheblich gemindert, dass sie ihr Wohnhaus erst nach der Errichtung der Anlage gebaut und sich der Belastung damit selber ausgesetzt haben (Beschluss vom 1. April 1998 - BVerwG 11 VR 13.97 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 63).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 8 B 565/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    vgl. zum Planfeststellungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 1. April 1998 - 11 VR 13.97 -, NVwZ 1998, 1070 = juris Rn. 49; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. Mai 1998 - 5 S 1060/98 -, NVwZ 1999, 550 = juris Rn. 3; Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 75 Rn. 54.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 8 B 705/17
    vgl. zum Planfeststellungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 1. April 1998 - 11 VR 13.97 -, NVwZ 1998, 1070 = juris Rn. 49; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. Mai 1998 - 5 S 1060/98 -, NVwZ 1999, 550 = juris Rn. 3; Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 75 Rn. 54.
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