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   BVerwG, 31.08.1995 - 11 VR 14.95   

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BVerwG, 31.08.1995 - 11 VR 14.95 (https://dejure.org/1995,2732)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1995 - 11 VR 14.95 (https://dejure.org/1995,2732)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1995 - 11 VR 14.95 (https://dejure.org/1995,2732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eisenbahn - Folgemaßnahme - Zuständigkeit

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 75 VwVfG, § 18 AEG, § 3 BEVerkVwG
    Planung des Baus eines Gemeindeweges aus Anlaß des Ausbaus eines Schienenweges; notwendige Folgemaßnahme; Verwaltungsverfahrensrecht; Verkehrswegeplanungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechts des Schienenverkehrs: Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts für Planung bzw. Bau eines gemeindlichen Ersatzweges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 187
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 A 21.93

    Bundesbahn - Planfeststellung - Straße - Notwendige Folge - Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 11 VR 14.95
    Notwendige Folgemaßnahmen im vorbezeichneten Sinne sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts alle Regelungen außerhalb der eigentlichen Zulassung des eisenbahnrechtlichen Vorhabens, die für eine angemessene Entscheidung über die durch die Baumaßnahme an den Betriebsanlagen der Eisenbahn aufgeworfenen Konflikte erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 A 21.93 - ).
  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 11 VR 14.95
    "Notwendig" sind dabei allerdings nur solche Folgemaßnahmen, die Probleme von einigem Gewicht betreffen, also dazu dienen, nachhaltige Störungen der Funktionsfähigkeit des vorhandenen Wegenetzes zu verhindern; denn um jede Kleinigkeit braucht sich der Vorhabenträger nicht zu kümmern (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 - ).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 11 VR 14.95
    Eine "andere Anlage" im Sinne des § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ist das vorhandene Wegenetz der Beigeladenen zu 2. Folgemaßnahmen sind zu treffen, um die Probleme zu lösen, die für seine Funktionsfähigkeit durch das Vorhaben entstehen (vgl. BVerwGE 57, 297 [BVerwG 09.03.1979 - 4 C 41/75]).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Notwendig im Sinne des § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG sind nur solche Folgemaßnahmen, die dazu dienen, nachhaltigen Störungen der Funktionsfähigkeit vorhandener Straßen und Wege vorzubeugen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - BVerwGE 57, 297, und vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 A 21.93 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 30; Beschluß vom 31. August 1995 - BVerwG 11 VR 14.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip;

    § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG rechtfertigt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht, in Planfeststellungsverfahren Maßnahmen an anderen Anlagen mit zu erledigen, wenn es hierfür eines umfassenden Planungskonzepts eines anderen Planungsträgers bedarf (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.1999 - 11 A 31/98 -, NVwZ 2000, 435; Beschl. v. 31.8.1995 - BVerwG 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).

    Insoweit unterliegt der Begriff der notwendigen Folgemaßnahmen wegen seiner kompentenzerweiternden Wirkung räumlichen und sachlichen Beschränkungen (BVerwG, Beschl. v. 31.8.1995 - BVerwG 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).

    Bei den Folgemaßnahmen kann es demnach nur um Regelungen außerhalb der Zulassung des eigentlichen Vorhabens gehen, die für eine angemessene Entscheidung über die durch die Baumaßnahme aufgeworfenen Konflikte erforderlich sind (BVerwG, Beschl. v. 31.8.1995 -, BVerwG 11 VR 14.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2023 - 7 LB 19/21

    Abwägungsfehler; Abweichungen von RASt 06; erhebliche Beeinträchtigung;

    Dies ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn die Folgemaßnahmen dazu dienen, nachhaltige Störungen der Funktionsfähigkeit des vorhandenen Wegenetzes zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 31.08.1995 - 11 VR 14.95 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 98/06

    Aufhebung eines (geänderten) Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

    § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG rechtfertigt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht, in Planfeststellungsverfahren Maßnahmen an anderen Anlagen mit zu erledigen, wenn es hierfür eines umfassenden Planungskonzepts eines anderen Planungsträgers bedarf (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.1999 - 11 A 31.98 -, NVwZ 2000, 435; Beschl. v. 31.8.1995 - BVerwG 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).

    Insoweit unterliegt der Begriff der notwendigen Folgemaßnahmen wegen seiner kompentenzerweiternden Wirkung räumlichen und sachlichen Beschränkungen (BVerwG, Beschl. v. 31.8.1995 - BVerwG 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).

    Bei den Folgemaßnahmen kann es demnach nur um Regelungen außerhalb der Zulassung des eigentlichen Vorhabens gehen, die für eine angemessene Entscheidung über die durch die Baumaßnahme aufgeworfenen Konflikte erforderlich sind (BVerwG, Beschl. v. 31.8.1995 - BVerwG 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 5.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausklammerung der Bauausführung für eine

    Um jede Kleinigkeit braucht sich die Planungsbehörde nicht zu kümmern (so zu § 75 VwVfG BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 3 S. 3; Beschluß vom 31. August 1995 - BVerwG 11 VR 14.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11 S. 5).
  • BVerwG, 27.10.1999 - 11 A 31.98

    Planfeststellung; notwendige Folgemaßnahme; Unterbrechung einer Wegeverbindung;

    § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG rechtfertigt es allerdings nicht, im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren Maßnahmen an anderen Anlagen mit zu erledigen, wenn es hierfür eines umfassenden Planungskonzepts eines anderen Planungsträgers bedarf (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. August 1995 - BVerwG 11 VR 14.95 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 32/08

    Planrechtfertigung für die Anschlussstelle Semerteichstraße Nord der A 40;

    Zwar kann eine Folgemaßnahme notwendig sein, um nachhaltige Störungen der Funktionsfähigkeit des vorhandenen Wegenetzes zu verhindern (Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.8.1995 - 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11, S. 5, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2011 - 7 KS 129/09

    Keine Beschränkung auf Verstöße gegen schützende Rechtsvorschriften von

    Die Norm rechtfertigt es nach dessen Rechtsprechung nicht, in Planfeststellungsverfahren Maßnahmen an anderen Anlagen mitzuerledigen, wenn es hierfür eines umfassenden Planungskonzepts eines anderen Planungsträgers bedarf (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1999 - 11 A 31.98 -, NVwZ 2000, 435; Beschl. v. 31.8.1995 - 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).

    Insoweit unterliegt der Begriff der "notwendigen Folgemaßnahmen" wegen seiner kompentenzerweiternden Wirkung räumlichen und sachlichen Beschränkungen ( BVerwG, Beschl. v. 31.8.1995 - 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 11 D 31/08

    Planung für Bau des A 40-Tunnels in Dortmund rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 1995 - 11 VR 14.95 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 11, S. 5, m. w. N.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 5 S 152/95

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen eisenbahnrechtlichen

    Die Ersetzung des Bahnübergangs durch das planfestgestellte Brückenbauwerk ist eine notwendige - und als solche auch in § 3 Nr. 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz vorgesehene - Folgemaßnahme hierzu (vgl. § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 31.08.1995 - 11 VR 14.95 -) und hat damit Teil an der Planrechtfertigung für die Entfernung des Bahnübergangs.

    Die Entfernung des Bahnübergangs Wp 90 ohne Erstellung eines Ersatzbauwerks würden nach Überzeugung des Senats auch zu einer beträchtlichen und nachhaltigen Störung der Funktionsfähigkeit des vorhandenen Wegenetzes führen (zu dieser Voraussetzung einer notwendigen Folgemaßnahme i. S. des § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 31.08.1995, a. a. O.).

  • VG Hamburg, 31.01.2012 - 15 E 3102/11

    Polizeiliche Befugnis straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zur Regelung einer

  • VGH Hessen, 19.01.2018 - 4 C 796/17
  • VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 20/05

    Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 20 A 5304/94
  • BVerwG, 25.06.2001 - 4 B 44.01

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1687/95

    Bauliche Änderung einer Straße oder eines Schienenwegs als Ursache für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1997 - 8 S 627/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausklammerung von Fragen der Bauausführung

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