Rechtsprechung
BPatG, 28.10.2010 - 11 W (pat) 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Unterbekleidungsteil
§ 40 PatG, Art 4 Abschn A PVÜ, § 51 ZPO, § 52 ZPO, § 56 ZPO
Patentbeschwerdeverfahren - "Unterbekleidungsteil" - Prioritätsrecht ist ein selbständiges, frei übertragbares Recht - zur Abtretung des Prioritätsrechts - Übertragung des Prioritätsrechts auf Rechtsnachfolger unabhängig von einer Übertragung der prioritätsbegründenden ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Vorgehensweise bei Abtretung einer Gebrauchsmusterpriorität im Fall einer konkurrierenden Patentanmeldung; Erfordernis der Angabe eines gesetzlichen Vertreters bei fehlender Geschäftsfähigkeit des Patentanmelders wegen Minderjährigkeit; ...
- rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - "Unterbekleidungsteil" - Prioritätsrecht ist ein selbständiges, frei übertragbares Recht - zur Abtretung des Prioritätsrechts - Übertragung des Prioritätsrechts auf Rechtsnachfolger unabhängig von einer Übertragung der prioritätsbegründenden ...
- rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - "Unterbekleidungsteil" - Prioritätsrecht ist ein selbständiges, frei übertragbares Recht - zur Abtretung des Prioritätsrechts - Übertragung des Prioritätsrechts auf Rechtsnachfolger unabhängig von einer Übertragung der prioritätsbegründenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 40 PatG; § Art. 4 lit. a. PVÜ
Das Prioritätsrecht an einer Marke kann frei auf Dritte übertragen werden - ipweblog.de (Kurzinformation)
Wird zitiert von ...
- BPatG, 15.02.2012 - 5 Ni 59/10
Patentnichtigkeitsklageverfahren - unwirksame Inanspruchnahme einer Priorität
Unbeschadet dessen hat eine Überprüfung, ob die materiellen Voraussetzungen der Inanspruchnahme zum maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen haben, im Erteilungs-, Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren zu erfolgen mit dem Ziel der Feststellung, ob einem Schutzrecht der beanspruchte Zeitrang vor dem Anmeldetag auch tatsächlich zusteht (vgl. für das Erteilungsverfahren BPatG, Beschluss vom 28. Oktober 2010, Aktenzeichen 11 W (pat) 14/09, veröffentlicht in BPatGE 52, 207, 212 f. - Unterbekleidungsteil).