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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 W 10/14   

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https://dejure.org/2014,7863
OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 W 10/14 (https://dejure.org/2014,7863)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.2014 - 11 W 10/14 (https://dejure.org/2014,7863)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 2014 - 11 W 10/14 (https://dejure.org/2014,7863)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 922 Abs 2 ZPO, § 929 ZPO
    Zur Beifügung farbrichtiger Anlagen im Zusammenhang mit der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung, deren Urschrift farbige Anlagen enthält

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Weicht die zugestellte einstweilige Verfügung wesentlich von der Urschrift ab, gilt sie als nicht vollzogen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Vollziehung einer einstweiligen Verfügung mangels Zustellung farbiger Produktbilder

  • kanzlei.biz

    Abweichung einer zugestellten einstweiligen Verfügung von der Urschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 929
    Anforderungen an die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung nur mit farbrichtigen Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wirksame Vollziehung einer einstweiligen Verfügung ggf. nur dann, wenn Anlagen in Farbe beigefügt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung weicht von der Urschrift ab

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Zustellen in Farbe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1023
  • GRUR-RR 2014, 317
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09

    Vollziehung nur in Farbe? - Die schwarz/weiß Ausfertigung einer farbigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 W 10/14
    Die Ausfertigung muss die Urschrift vollständig und richtig wiedergeben (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2010, 864).

    Liegt keine Identität zwischen der Urschrift und der dem Schuldner zugestellten Abschrift vor, etwa da Anlagen fehlen oder - wie hier - nicht farbrichtig beigefügt wurden, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um einen unbedenklichen, unwesentlichen Fehler handelt oder aber ein der Wirksamkeit der Zustellung entgegenstehender Mangel vorliegt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).

  • OLG Hamburg, 30.01.2007 - 3 W 239/06

    Einstweiliger Rechtsschutz: Vollziehung einer Unterlassungsverfügung mit farbiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 W 10/14
    Sind die Antragsschrift oder andere Anlagen zum Bestandteil der Einstweiligen Verfügung gemacht geworden, müssen diese Urkunden grundsätzlich ebenfalls zugestellt werden (vgl. Zöller/Vollkommer, 30. Auflage, ZPO, § 922 Rn. 11; Berneke, ebenda Rd. 316; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2011, 340; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986; OLG Düsseldorf ebenda).

    Liegt keine Identität zwischen der Urschrift und der dem Schuldner zugestellten Abschrift vor, etwa da Anlagen fehlen oder - wie hier - nicht farbrichtig beigefügt wurden, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um einen unbedenklichen, unwesentlichen Fehler handelt oder aber ein der Wirksamkeit der Zustellung entgegenstehender Mangel vorliegt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).

  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 11 U 74/08

    Einstweilige Verfügung: Zustellung einer Beschlussverfügung mit Bezugnahme auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 W 10/14
    Liegt keine Identität zwischen der Urschrift und der dem Schuldner zugestellten Abschrift vor, etwa da Anlagen fehlen oder - wie hier - nicht farbrichtig beigefügt wurden, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um einen unbedenklichen, unwesentlichen Fehler handelt oder aber ein der Wirksamkeit der Zustellung entgegenstehender Mangel vorliegt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 6 W 12/11

    Ankle Tube - Vollziehung durch Zustellung einer unvollständigen, weil nicht mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 W 10/14
    Sind die Antragsschrift oder andere Anlagen zum Bestandteil der Einstweiligen Verfügung gemacht geworden, müssen diese Urkunden grundsätzlich ebenfalls zugestellt werden (vgl. Zöller/Vollkommer, 30. Auflage, ZPO, § 922 Rn. 11; Berneke, ebenda Rd. 316; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2011, 340; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986; OLG Düsseldorf ebenda).
  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 W 10/14
    Liegt keine Identität zwischen der Urschrift und der dem Schuldner zugestellten Abschrift vor, etwa da Anlagen fehlen oder - wie hier - nicht farbrichtig beigefügt wurden, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um einen unbedenklichen, unwesentlichen Fehler handelt oder aber ein der Wirksamkeit der Zustellung entgegenstehender Mangel vorliegt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 11 U 56/14

    Wirksame Vollziehung einer einstweiligen Verfügung trotz Zustellung lediglich

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Senatsentscheidung vom 2.4.2014 (11 W 10/14, GRUR-RR 2014, 317 - Schmuckstücke ) zugrunde liegenden Sachverhalt.
  • LG Wiesbaden, 22.04.2020 - 11 O 79/20

    Zur Widerlegbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs.2 UWG

    Allerdings ist in diesem Fall zu prüfen, ob es sich bei dem fehlenden Beglaubigungsvermerk der - tatsächlich zugestellten - Anlagen um einen unbedenklichen, unwesentlichen Fehler handelt oder aber ein der Wirksamkeit der Zustellung entgegenstehende Mangel vorliegt (BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Frankfurt am Main GR UR 2009, 995; OLG Frankfurt GRUR-RR 2014, 317).
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   OLG Brandenburg, 20.05.2014 - 11 W 10/14   

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OLG Brandenburg, 20.05.2014 - 11 W 10/14 (https://dejure.org/2014,26766)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2014 - 11 W 10/14 (https://dejure.org/2014,26766)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 11 W 10/14 (https://dejure.org/2014,26766)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entziehung einer Internet-Domain in einem gerichtlichen Verfahren in den USA

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 S. 1
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entziehung einer Internet-Domain in einem gerichtlichen Verfahren in den USA

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 04.09.2014 - I ZA 7/14

    Versagung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei fehlender hinreichender

    OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2014 - 11 W 10/14 -.
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   OLG Oldenburg, 24.11.2014 - 11 W 10/14   

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OLG Oldenburg, 24.11.2014 - 11 W 10/14 (https://dejure.org/2014,52626)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.11.2014 - 11 W 10/14 (https://dejure.org/2014,52626)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. November 2014 - 11 W 10/14 (https://dejure.org/2014,52626)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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