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   OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02   

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https://dejure.org/2002,3478
OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02 (https://dejure.org/2002,3478)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.2002 - 11 W 13/02 (https://dejure.org/2002,3478)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2002 - 11 W 13/02 (https://dejure.org/2002,3478)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsatz "pacta sunt servanda"; Bereicherungsausgleich nach § 817 S.2 BGB; Prozesskostenhilfe (PKH); Ausnutzung der Zwangslage des Vertragspartners; Sittenwidrige Rückzahlungsvereinbarung zwischen Zahnarzt und Dentallabor; Existenzgefährdung des Vertragspartners

  • Judicialis

    StGB § 263; ; BGB § 134; ; BGB § 242; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 817 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 134 138 812 817
    Arztrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Labor - Nichtigkeit einer Skontoabzugsvereinbarung zwischen Zahntechniker und Zahnarzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1630
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02
    Die rechtspolitisch problematische und den Bereicherungsgläubiger hart treffende Vorschrift ist einschränkend auszulegen, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu unbilligen Ergebnissen führen würde (vgl. etwa BGHZ 111, 308 ff. - zur Schwarzarbeit - ferner Palandt/Sprau, 61. Aufl., § 817 Rn. 20 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02
    Für die vorliegende Prüfung im Prozesskostenhilfeverfahren reicht die Feststellung, dass ein Rechtsgeschäft der vorgetragenen Art nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist, es mithin jedenfalls nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist (zur Definition vgl. BGHZ 86, 82, 88; 107, 92, 97).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02
    Die nach § 138 Abs. 1 BGB nichtige Vereinbarung musste von der Antragstellerin nicht nach dem Grundsatz "pacta sunt servanda" - der bei einseitiger Ausnutzung der Vertragsfreiheit ohnehin einer kritischen Betrachtung bedarf, vgl. BVerfGE 89, 214, 231 ff. - beachtet werden.
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02
    Für die vorliegende Prüfung im Prozesskostenhilfeverfahren reicht die Feststellung, dass ein Rechtsgeschäft der vorgetragenen Art nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist, es mithin jedenfalls nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist (zur Definition vgl. BGHZ 86, 82, 88; 107, 92, 97).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Ob die Beauftragung des Laborarztes (deswegen) sogar als nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig anzusehen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 3. Juni 2002 - 11 W 13/02, MedR 2003, 460), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10

    Keine Rückzahlung von sogenanntem "Brautgeld"

    Das von § 138 BGB mit Nichtigkeit sanktionierte Verhalten darf nicht im Umkehrschluss legalisiert werden (Palandt/Sprau, 69. Auflage 2010, § 817 Rn. 18; BGHZ 111, 308; OLG Köln NJW-RR 2002, 1630).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs im

    Dies gilt beispielsweise für eine zwischen 2 Personen getroffene Vereinbarung, die den Betrug an Dritten ermöglichen soll (OLG Köln, NJW-RR 2002, 1630).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

    Denn dieses hat die Unwirksamkeit der zwischen Kläger und C. geschlossenen Verträge selbstständig tragend auch mit einer Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB begründet (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschl. v. 3.6.2002 - 11 W 13/02 -, NJW-RR 2002, 1630), mit der sich der Kläger in seinem Zulassungsvorbringen nicht auseinandergesetzt hat.
  • OLG Frankfurt, 19.03.2010 - 10 U 163/09

    Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und

    Mit den Krankenkassenleistungen soll aber die ordnungsgemäße Behandlung des Patienten und nicht die Provision der Klägerin sichergestellt werden (vgl. auch OLG Köln NJW-RR 2002, 1630 im Hinblick auf eine sittenwidrige Umsatzbeteiligung eines Zahnarztes an Laborleistungen).
  • LG Köln, 03.06.2004 - 15 O 797/01

    Rückvergütung in bar oder in Form von Sachleistungen zwischen Zahnärzten und

    Als Nichtigkeitsgrund kommt zunächst § 134 BGB wegen Verstoßes gegen § 263 StGB in Betracht (so OLG Köln, NJW-RR 2002, 1630 ff.).
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