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   OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15   

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https://dejure.org/2015,11848
OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15 (https://dejure.org/2015,11848)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.2015 - 11 W 17/15 (https://dejure.org/2015,11848)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 (https://dejure.org/2015,11848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 81 Abs 4 FamFG, § 84 FamFG, § 383 Abs 3 FamFG
    Handelsregistersache: Kostentragungslast der Staatskasse bei Obsiegen des Beschwerdeführers; Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Eintragung der Amtslöschung; Untätigkeit des Registergerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung bei erfolgreichem Antrag auf Löschung der Amtslöschung einer Gesellschaft im Handelsregister; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Amtslöschung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81 Abs. 4; FamFG § 383 Abs. 3
    Kostenerstattung bei rfolgreichem Antrag auf Löschung der Amtslöschung einer Gesellschaft im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1449
  • MDR 2015, 960
  • Rpfleger 2015, 653
  • NZG 2015, 1033
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 11.11.2013 - 3 W 35/12

    Handelsregisterverfahren auf Eintragung eines GmbH-Geschäftsführers:

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15
    Hierfür fehlt es jedoch bereits an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2013, 3 W 35/12, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 06.06.2013, 34 Wx 360/12, juris Rn. 6).
  • OLG München, 06.06.2013 - 34 Wx 360/12

    Grundbuchbeschwerdeverfahren: Kostenerstattung durch die Staatskasse

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15
    Hierfür fehlt es jedoch bereits an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2013, 3 W 35/12, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 06.06.2013, 34 Wx 360/12, juris Rn. 6).
  • BGH, 20.11.2012 - VIII ZB 49/12

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15
    Jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren am 3. Dezember 2011 mit Wirkung für alle zu dieser Zeit bereits anhängigen Verfahren ist eine Untätigkeitsbeschwerde nicht mehr statthaft (BGH, Beschluss vom 20.11.2012, VIII ZB 49/12, juris Rn. 3).
  • OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 27/11

    Begriff der Entscheidung i.S. von § 37 Abs. 2 FamFG: Eintragung der Löschung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15
    Zwar trifft es zu, dass ein Beschwerderecht entsteht, wenn das Registergericht die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens ablehnt (OLG Hamm, aaO.; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, 2 Wx 27/11, juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 01.07.2010 - 15 W 261/10

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung des Registergerichts bei angenommener

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15
    Sie stellte deshalb lediglich die Anregung an das Registergericht dar, ein Verfahren zur Amtslöschung der Amtslöschung einzuleiten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.07.2010, 15 W 261/10, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

    Der Beschwerdeführer zeigt nicht anhand des einfachen Rechts - hier der nach § 5 Satz 1 BerHG anwendbaren Kostenregelungen des § 81 FamFG - und in Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben auf, warum die Annahme des Amtsgerichts, eine Rechtsgrundlage für die vom Beschwerdeführer erstrebte Kostenfolge bestehe nicht, verfassungsrechtlich zu beanstanden sein soll (vgl. zu Regelungen über die Kostenerstattung BVerfGE 27, 391 ; 31, 306 ; 35, 283 ; 74, 78 ; zur Kostenregelung des § 81 Abs. 4 FamFG vgl. OLG München, Beschluss vom 6. Juni 2013 - 34 Wx 360/12 -, NJW-RR 2014, S. 22 ; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 -, NJW-RR 2015, S. 1449 ).
  • KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21

    Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

    Die Frage, ob mit der Erklärung vom 14. Juni 2021 tatsächlich nicht eine Anregung auf Löschung der Eintragung über die Löschung der Gesellschaft als vermögenslos gemeint war, wie dies in der Regel anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rn. 8; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 -, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 17. März 2011 - I-2 Wx 27/11 -, juris Rn. 9), war hier ausnahmsweise zu verneinen.
  • KG, 04.10.2021 - 22 W 63/21

    Beschwerde gegen die Amtslöschung einer Gesellschaft Ausdrücklicher

    Die Frage, ob mit der Erklärung vom 14. Juni 2021 tatsächlich nicht eine Anregung auf Löschung der Eintragung über die Löschung der Gesellschaft als vermögenslos gemeint war, wie dies in der Regel anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rn. 8; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 -, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 17. März 2011 - I-2 Wx 27/11 -, juris Rn. 9), war hier ausnahmsweise zu verneinen.
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