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   OLG Hamm, 27.12.2007 - 11 W 18/05   

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https://dejure.org/2007,14858
OLG Hamm, 27.12.2007 - 11 W 18/05 (https://dejure.org/2007,14858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.12.2007 - 11 W 18/05 (https://dejure.org/2007,14858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Dezember 2007 - 11 W 18/05 (https://dejure.org/2007,14858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses durch Zustellung der Klage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beklagten

  • Judicialis

    ZPO § 80; ; ZPO § 240; ; ZPO § 249; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 3; ; ZPO § 269 Abs. 4; ; ZPO § 172; ; InsO § 117

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses durch Zustellung der Klage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 16.11.1989 - 1 W 4929/89
    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2007 - 11 W 18/05
    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Zustellung der Klage verhindert die erst mit der Zustellung der Klage wirksame Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses nicht, weil die zwischenzeitliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Wirksamkeit der Klagezustellung nicht berührt (vgl. BGH NJW 1994, 3232, 3233; KG Rpfleger 1990, 310, 311; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 240 Rdn. 4; § 253 Rdn. 26).

    Wenn durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Klagezustellung die Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses verhindert werden würde, hätte dies auch zur Folge, dass die kostenerstattungsrechtlich anerkennenswerte Befugnis des verklagten späteren Gemeinschuldners unterlaufen werden würde, sich nach Zustellung der Klage an ihn solange gegen die Klage zu verteidigen, bis eine Umstellung des Klageantrages durch den Kläger erfolgt (vgl. KG Rpfleger 1990, 310, 311).

  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.12.2007 - 11 W 18/05
    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Zustellung der Klage verhindert die erst mit der Zustellung der Klage wirksame Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses nicht, weil die zwischenzeitliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Wirksamkeit der Klagezustellung nicht berührt (vgl. BGH NJW 1994, 3232, 3233; KG Rpfleger 1990, 310, 311; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 240 Rdn. 4; § 253 Rdn. 26).
  • OLG Hamburg, 20.07.2018 - 11 W 27/18

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme: Wegfall des Klageanlasses bei Eröffnung

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beklagten zwischen Eingang und Zustellung der Klage führt zum Wegfall des Klageanlasses im Sinne von § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO (entgegen OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 11 W 18/05 -, Rn. 28).

    aa) Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm komme eine direkte oder entsprechende Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO nicht in Betracht, weil die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Klageforderung als solche in ihrem materiell-rechtlichen Bestand unberührt lasse und lediglich die Umstellung des Klageantrags (Feststellung zur Insolvenztabelle statt Zahlung) gebiete, falls der Rechtsstreit gegen den Insolvenzverwalter fortgeführt werden solle; es liege deshalb weder ein Fall der Erledigung der Hauptsache (vor Rechtshängigkeit) vor noch entfalle durch die Insolvenzeröffnung der Anlass zur Klageerhebung (OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 11 W 18/05 -, Rn. 28, juris; ähnlich wohl auch OLG München, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 18 W 1563/08, wiedergegeben bei Pießkalla ZInsO 2013, 1729, 1731).

  • LG Dortmund, 12.05.2009 - 3 O 422/08

    Beschränkung der Fähigkeit zur Partei- und Prozessfähigkeit i.R.v.

    Selbst solcher Fall liegt hier gleichfalls nicht vor, so dass die Anwendung der Norm erst Recht nicht zu bejahen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.12.2007, Aktenzeichen 11 W 18/05, BeckRS 2009, 05074, Jäger-Windel, § 87 InsO, Rdnr. 8 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 20.10.2020 - L 12 SF 62/17

    PKH-Vergütung bei Insolvenz des Mandanten

    Die Prozessfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit werden durch den Wegfall der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzschuldners nicht berührt (OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2007 - 11 W 18/05 -, juris, Rn 20).
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