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   OLG München, 10.06.2008 - 11 W 3014/07   

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OLG München, 10.06.2008 - 11 W 3014/07 (https://dejure.org/2008,33905)
OLG München, Entscheidung vom 10.06.2008 - 11 W 3014/07 (https://dejure.org/2008,33905)
OLG München, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - 11 W 3014/07 (https://dejure.org/2008,33905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gebühren des Prozesskostenhilfeanwalts: Anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anrechnung einer Geschäftsgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren gem. Vorbem. zu Teil 3 Abs. 4 des Vergütungsverzeichnisses des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 09.05.2006 - 12 C 06.65
    Auszug aus OLG München, 10.06.2008 - 11 W 3014/07
    Dafür haben sich ausgesprochen VGH München, AGS 07, 314 mit ablehnender Anmerkung von N. Schneider; wohl auch VGH München, Beschl. v. 9.5.2006, Az.: 12 C 06.65.

    3 Abs. 4 grundsätzlich auch im Verhältnis zur Staatskasse anzuwenden ist (OLG Frankfurt JurBüro 07, 149; OLG Stuttgart, AnwBl. 301; LAG Köln, RVG-Report 07, 457, VGH München 9.5.2006, Az.: 12 C 06.65; VG Minden, RVG-Report 07, 456; a.A. Hansens RVG-Report 08, 1, 2, Ziff. III 2).

  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG München, 10.06.2008 - 11 W 3014/07
    3 Abs. 4 dazu führt, dass nur noch die um die Anrechnung reduzierte Verfahrensgebühr geltend gemacht werden kann, wobei es unerheblich ist, ob der Gegner Ersatz für die Geschäftsgebühr geleistet hat (NJW 08, 1323; Beschl. v. 30.4.2008, III ZB 8/08), steht nicht entgegen.
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG München, 10.06.2008 - 11 W 3014/07
    3 Abs. 4 dazu führt, dass nur noch die um die Anrechnung reduzierte Verfahrensgebühr geltend gemacht werden kann, wobei es unerheblich ist, ob der Gegner Ersatz für die Geschäftsgebühr geleistet hat (NJW 08, 1323; Beschl. v. 30.4.2008, III ZB 8/08), steht nicht entgegen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Die Regelung ist aber jedenfalls im Rahmen der Vergütung eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts dahingehend zu verstehen, dass nur tatsächliche Zahlungen auf die Geschäftsgebühr bei der Anrechnung zu berücksichtigen sind (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Juni 2019, L 2 AS 241/18 B, Rn. 31; Beschluss vom 3. Februar 2015, L 2 AS 605/14 B, Rn. 20; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2018, L 7 AS 4/17 B, Rn. 24; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 1. November 2018, L 1 SF 1358/17 B, Rn. 15; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Juli 2017, L 8 AS 640/15 B KO, Rn. 22; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Januar 2016, L 10 SB 57/15 B, Rn. 57; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Mai 2019, L 12 SF 282/14 E, Rn. 28; Beschluss vom 2. Dezember 2015, L 15 SF 133/15 Rn. 28; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013, 18 W 68/13, Rn. 15; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 7. November 2013, 2 W 235/13, Rn. 6; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 10. Februar 2012, 2 Ta 20/12, Rn. 22; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juli 2011, 6 W 55/10, Rn. 14; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27. Januar 2010, 7 WF 71/10, Rn. 10; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10. Juni 2008, 11 W 3014/07, Rn. 5).
  • OLG München, 10.12.2009 - 11 W 2649/09

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der vorgerichtlichen

    Der Senat hat deshalb mit Leitsatzbeschlüssen vom 10.06.2008 - Az.: 11 W 3014/07 - (JurBüro 2009, 472 = OLGR 2009, 643) und 09.01.2009 - Az.: 11 W 2726/08 - (JurBüro 2009, 473 = OLGR 2009, 641) entschieden, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG auf die von der Staatskasse zu zahlende Vergütung nur in Betracht kommt, wenn der Rechtsanwalt auf den anzurechnenden Teil der Geschäftsgebühr eine Zahlung erhalten hat (ebenso Kammergericht Beschluss vom 13.01.2009 - Az.: 1 W 496/08 - JurBüro 2009, 187 = AGS 2009, 168) oder wenn der materiell-rechtliche Anspruch auf Ersatz der Geschäftsgebühr tituliert wurde.
  • OLG München, 09.01.2009 - 11 W 2726/08

    Gebührenanspruch des Prozesskostenhilfeanwalts: Anrechnung einer titulierten

    b) Der Senat hat mit Leitsatzbeschluss vom 10.6.2008 - 11 W 3014/07 (bisher nicht veröffentlicht) entschieden, dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV auf die von der Staatskasse zu zahlende Vergütung nur in Betracht kommt, wenn der Rechtsanwalt auf den anzurechnenden Teil der Geschäftsgebühr eine Zahlung erhalten hat.
  • VG Berlin, 14.05.2012 - 35 KE 40.11

    Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Ob der Anwalt die Geschäftsgebühr tatsächlich erhalten hat bzw. erhält, ist nicht maßgebend (vgl. LAG Frankfurt, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 13 Ta 177/10 -, Rn. 23; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. März 2009 - 18 W 373/08 -, Rn. 10 u. 12; FG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 15 Ko 2438/10 KF -, Rn. 16; alle zit. nach juris; wohl auch Hartmann, Kostengesetze, 41. Auflage 2011, VV 3100 Rn. 56 ; a.A. OLG München, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 11 W 3014/07 -, Rn. 5 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 8 WF 5/08 -, Rn. 13 u. 18; beide zit. nach juris; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
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