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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43260
OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14 (https://dejure.org/2014,43260)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.2014 - 11 W 37/14 (https://dejure.org/2014,43260)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 2014 - 11 W 37/14 (https://dejure.org/2014,43260)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert bei Anfechtung des WEG-Beschlusses über Jahresabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Streitwert einer Nafechtrung der Jahresabrechnung; § 49a GKG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Jahresabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 49a Abs. 1 S. 2
    Geschäftswert der Anfechtung der Verteilung der Kosten aus der Jahresabrechnung durch einen einzelnen Eigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Jahresabrechnung angefochten: Streitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Anfechtung einer Jahresabrechnung: Wonach sich der Streitwert richtet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung der Abrechnung: Wie errechnet sich der Streitwert? (IMR 2015, 128)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 03.09.2014 - 19 W 46/14

    Streitwert für Anfechtung eines WEG-Wirtschaftsplans

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
    Die Bemessung des Interesses aller Parteien beträgt daher nur einen Bruchteil des Abrechnungsbetrags (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.3.2012 - 5 W 32/11 - Rn. 15ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2014 - 19 W 22/14 - Rn. 3,4; Beschluss vom 3.9.2014 - 19 W 46/14 - Rn. 7 zur Anfechtung eines Wirtschaftsplanes; jeweils zitiert nach juris), wobei die Berücksichtigung des Betrags mit einem Anteil von 25% nicht ermessensfehlerhaft ist (OLG Frankfurt am Main, aaO).

    In einem solchen Fall ist eine Bemessung des Einzelinteresses mit 25% der nach der Einzelabrechnung auf den Kläger entfallenden Kosten nicht als ermessensfehlerhaft zu niedrig anzusehen (vgl. zur Bestimmung des Einzelinteresses mit einem Bruchteil des Wertes des Einzelabrechnung bei Anfechtung des Wirtschaftsplans: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.9.2014 - 19 W 46/14 - Rn. 9).

  • LG Frankfurt/Oder, 19.12.2013 - 16 T 76/13
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
    Es sind daher auch hier die Erwägungen anzustellen, die der Rechtsprechung zugrunde liegen, nach der der Bestimmung des Werts des Gesamtinteresses bei Anfechtung der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans lediglich ein Bruchteil der insgesamt eingestellten Kosten zugrunde zu legen ist (ebenso LG Itzehoe, Beschluss vom 29.8.2011 - 11 T 15/11 -, LG Frankfurt/ Oder, Beschluss vom 12.8.12013 - 16 T 76/13 -, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Itzehoe, 29.08.2011 - 11 T 15/11

    Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Bemessung des Streitwerts der Anfechtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
    Es sind daher auch hier die Erwägungen anzustellen, die der Rechtsprechung zugrunde liegen, nach der der Bestimmung des Werts des Gesamtinteresses bei Anfechtung der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans lediglich ein Bruchteil der insgesamt eingestellten Kosten zugrunde zu legen ist (ebenso LG Itzehoe, Beschluss vom 29.8.2011 - 11 T 15/11 -, LG Frankfurt/ Oder, Beschluss vom 12.8.12013 - 16 T 76/13 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2014 - 19 W 22/14

    Streitwert für Anfechtungsklage gegen Jahresabrechnung als Tagesordnungspunkt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
    Die Bemessung des Interesses aller Parteien beträgt daher nur einen Bruchteil des Abrechnungsbetrags (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.3.2012 - 5 W 32/11 - Rn. 15ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2014 - 19 W 22/14 - Rn. 3,4; Beschluss vom 3.9.2014 - 19 W 46/14 - Rn. 7 zur Anfechtung eines Wirtschaftsplanes; jeweils zitiert nach juris), wobei die Berücksichtigung des Betrags mit einem Anteil von 25% nicht ermessensfehlerhaft ist (OLG Frankfurt am Main, aaO).
  • OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11

    Verfahrensrecht - Streitwert in WEG-Sachen: "Hamburger Formel" anzuwenden!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
    Soweit das Beschwerdegericht ein Ermessen auszuüben hatte, ist die Nachprüfung darauf beschränkt, ob das Ermessen fehlerhaft ausgeübt worden ist, insbesondere es überhaupt ausgeübt wurde und alle wesentlichen Gesichtspunkt in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise einbezogen wurden (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.1.2011 - 5 W 21/11 - Rn. 4, juris).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2012 - 5 W 32/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliches Ermessen bei Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2014 - 11 W 37/14
    Die Bemessung des Interesses aller Parteien beträgt daher nur einen Bruchteil des Abrechnungsbetrags (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.3.2012 - 5 W 32/11 - Rn. 15ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2014 - 19 W 22/14 - Rn. 3,4; Beschluss vom 3.9.2014 - 19 W 46/14 - Rn. 7 zur Anfechtung eines Wirtschaftsplanes; jeweils zitiert nach juris), wobei die Berücksichtigung des Betrags mit einem Anteil von 25% nicht ermessensfehlerhaft ist (OLG Frankfurt am Main, aaO).
  • KG, 28.07.2016 - 20 W 44/16

    Streitwert in Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Jahresabrechnung und

    Regelmäßig werde die klagende Partei nicht davon ausgehen, dass sie am Ende ohne jegliche Belastung dastehe, sondern lediglich erhoffen, dass sich für sie ein wie auch immer gearteter Vorteil einstellen werde, der lediglich einen Teil der ihr bislang eingestellten Kosten entspreche (so OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.11.2014 - 11 W 37/14; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.02.2015 - 2/13 T 138/14).

    Die ggf. hinzunehmende Verzögerung infolge einer neu zu erstellenden Jahresabrechnung ist zu vernachlässigen (a.A. Krapf, Anm. zu OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.11.2012 - 11 W 37/14 in jurisPR-MietR 15/2015).

  • LG Frankfurt/Main, 14.04.2015 - 9 S 5/14

    Abrechnungsschlüssel: Umfassen Müllkosten auch die anteiligen Hausmeisterkosten?

    Auch diese Ansicht wird vom OLG Frankfurt am Main geteilt (OLG Frankfurt am Main WuM 2014, 629 ; BeckRS 2015, 00239 ; ebenso LG Itzehoe ZWE 2012, 181).
  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2015 - 13 T 138/14

    Streitwertbemessung bei teilweiser Anfechtung von Jahresabrechnungen

    Diese Ansicht wird vom OLG Frankfurt geteilt (vgl. nur Beschlüsse vom 3. September 2014 - 19 W 46/14 und vom 7. November 2014 - 11 W 37/14).
  • LG Frankfurt/Main, 05.11.2015 - 13 S 45/15

    Streitwert bei Anfechtung der Jahresabrechnung?

    Nach der Rechtsprechung der Kammer, die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main geteilt wird, (Beschlüsse vom 7. November 2014 - 11 W 37/14; vom 3. September 2014 - 19 W 46/14).
  • AG Offenbach, 29.09.2017 - 320 C 99/16

    Streitwert für die Anfechtung der Jahresabrechnung der WEG

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 09.02.2017, V ZR 188/16), ist an den bisherigen Maßstäben der Streitwertfestsetzung im Falle der Anfechtung der Jahresabrechnung u.a. auch seitens des OLG Frankfurt (Beschluss vom 07.11.2014, 11 W 37/14) nicht mehr festzuhalten.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14795
OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14 (https://dejure.org/2015,14795)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.01.2015 - 11 W 37/14 (https://dejure.org/2015,14795)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - 11 W 37/14 (https://dejure.org/2015,14795)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 93; ZPO § 99 Abs. 2
    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis des im Wege der Drittwiderklage auf negative Feststellung in Anspruch genommenen Zedenten der Klageforderung

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis des im Wege der Drittwiderklage auf negative Feststellung in Anspruch genommenen Zedenten der Klageforderung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93; ZPO § 99 Abs. 2
    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis des im Wege der Drittwiderklage auf negative Feststellung in Anspruch genommenen Zedenten der Klageforderung

  • ibr-online

    Wann trägt der Zendent die Kosten einer Drittwiderklage?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Negative Feststellungsklage - als Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1546
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 06.03.2002 - 5 W 100/02

    Streitwert: Negative Feststellungs- und Löschungsklage

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14
    Der Wert der negativen Feststellungsklage war wegen der vernichtenden Wirkung eines obsiegenden Urteils so hoch zu bewerten, wie der Anspruch, dessen sich die Drittwiderbeklagte berühmt haben soll (vgl. Herget in: Zöller, a.a.O., § 3 Rn. 16 "Feststellungsklage"; BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - III ZB 72/03, zitiert nach juris, Rn. 16; OLG Celle, Urteil vom 18. Juni 2009 - 11 U 193/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 9 W 19/11, zitiert nach juris, Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. März 2002 - 5 W 100/02, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Dresden, 04.11.2013 - 14 W 859/13

    Abtretung der Forderung: Kostentragung bei sofortigem Anerkenntnis des Zedenten?

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14
    Gleiches gilt für die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. November 2013 (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 4. November 2013 - 14 W 859/13, zitiert nach juris, Tz. 8).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2011 - 9 W 19/11

    Gerichtskosten: Streitwertfestsetzung bei geltend gemachtem Nichtbestehen eines

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14
    Der Wert der negativen Feststellungsklage war wegen der vernichtenden Wirkung eines obsiegenden Urteils so hoch zu bewerten, wie der Anspruch, dessen sich die Drittwiderbeklagte berühmt haben soll (vgl. Herget in: Zöller, a.a.O., § 3 Rn. 16 "Feststellungsklage"; BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - III ZB 72/03, zitiert nach juris, Rn. 16; OLG Celle, Urteil vom 18. Juni 2009 - 11 U 193/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 9 W 19/11, zitiert nach juris, Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. März 2002 - 5 W 100/02, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Jena, 21.07.2005 - 9 W 245/05

    Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14
    Er bemisst sich nach den Kosten, die der Drittwiderbeklagten durch das Schlussurteil vom 22. Mai 2014 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14. Juli 2014 auferlegt wurden, nämlich: eigene außergerichtliche Kosten, 9,1 % der Gerichtskosten (einfache Gebühr), und 9, 1 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten (2,5fache Gebühr; auch beim Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren entsteht eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 W 245/05, zitiert nach juris, Rn. 6 ff.; LG Stuttgart, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 10 T 546/04, zitiert nach juris, Rn. 9 ff.).
  • BGH, 29.04.2004 - III ZB 72/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Anspruch auf Beseitigung von Aufbauten auf einem

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14
    Der Wert der negativen Feststellungsklage war wegen der vernichtenden Wirkung eines obsiegenden Urteils so hoch zu bewerten, wie der Anspruch, dessen sich die Drittwiderbeklagte berühmt haben soll (vgl. Herget in: Zöller, a.a.O., § 3 Rn. 16 "Feststellungsklage"; BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - III ZB 72/03, zitiert nach juris, Rn. 16; OLG Celle, Urteil vom 18. Juni 2009 - 11 U 193/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 9 W 19/11, zitiert nach juris, Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. März 2002 - 5 W 100/02, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Celle, 21.09.2009 - 11 W 40/09

    Kosten einer isolierten Widerklage gegen den Zedenten der Klageforderung bei

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14
    c) Soweit sich das Landgericht zur Begründung seiner Auffassungen auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 21. September 2009 in der Beschwerdesache 11 W 40/09 beruft, ist dem schon deshalb nicht zu folgen, weil sich im dortigen Fall, anders als hier, die Zedentin vorprozessual eigener Ansprüche berühmt hatte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21. September 2009 - 11 W 40/09, zitiert nach juris, Rn. 8).
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14
    Danach fußt das rechtliche Interesse an einer derartigen isolierten Drittwiderklage ausschließlich auf dem Umstand, dass im Falle einer Rückabtretung die Rechtskrafterstreckung nach § 325 Abs. 1 S. 1 ZPO gegenüber der Zedentin die Wirksamkeit der Abtretung voraussetzt, die nicht eintritt, wenn die Abtretung von vorneherein nichtig war oder auf Grund einer späteren Anfechtung durch die Drittwiderbeklagte rückwirkend unwirksam wird und dies vom Standpunkt der Beklagten aus nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2008 - V ZR 114/07, zitiert nach juris, Tz. 34).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04

    Kostentragung nach Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14
    Daraus folgt, dass es für die Frage, ob der Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, auf sein Verhalten vor dem Prozess ankommt (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 232/04, zitiert nach juris, Rn. 7).
  • LG Stuttgart, 01.02.2005 - 10 T 546/04

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14
    Er bemisst sich nach den Kosten, die der Drittwiderbeklagten durch das Schlussurteil vom 22. Mai 2014 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14. Juli 2014 auferlegt wurden, nämlich: eigene außergerichtliche Kosten, 9,1 % der Gerichtskosten (einfache Gebühr), und 9, 1 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten (2,5fache Gebühr; auch beim Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren entsteht eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 W 245/05, zitiert nach juris, Rn. 6 ff.; LG Stuttgart, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 10 T 546/04, zitiert nach juris, Rn. 9 ff.).
  • OLG Hamm, 05.06.2009 - 11 U 193/08

    Amtspflichten einer gesetzlichen Krankenkasse zum Beratung eines

    Auszug aus OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14
    Der Wert der negativen Feststellungsklage war wegen der vernichtenden Wirkung eines obsiegenden Urteils so hoch zu bewerten, wie der Anspruch, dessen sich die Drittwiderbeklagte berühmt haben soll (vgl. Herget in: Zöller, a.a.O., § 3 Rn. 16 "Feststellungsklage"; BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - III ZB 72/03, zitiert nach juris, Rn. 16; OLG Celle, Urteil vom 18. Juni 2009 - 11 U 193/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 9 W 19/11, zitiert nach juris, Rn. 12; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. März 2002 - 5 W 100/02, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • LG Bonn, 08.04.2016 - 1 O 90/15

    Anlageberatung, Anlageprospekt, Drittwiderklage, Zession

    Die Frage, ob damit auch dass für eine negative Feststellungsklage grundsätzlich erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) automatisch gegeben ist (so wohl die eingangs zitierten Rechtsmeinungen sowie Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 256 Rd.15; Skusa NJW 2011, 2697, 2699f.) oder es darüber hinaus der näheren Überprüfung eines Sich-Berühmens der abgetretenen Forderung durch den widerbeklagten Zedenten bedarf (so OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2015 - 11 W 37/14 = BeckRS 2015, 11798 Rd.9; Musielak/Voit/Foerste, aaO., § 256 Rd.10), bedarf hier keiner Entscheidung.
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