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   OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 11 W 4/19 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 11 W 4/19 (Kart) (https://dejure.org/2019,41565)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2019 - 11 W 4/19 (Kart) (https://dejure.org/2019,41565)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2019 - 11 W 4/19 (Kart) (https://dejure.org/2019,41565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kostentragungspflicht nach Streit um Zulassung eines Fußballvereins zum Speilbetrieb der 3. Liga im Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2019, 275
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 06.05.2014 - 6 W 13/14

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 11 W 4/19
    Die Vorschrift ist nach ganz h.M. auch auf Fälle anzuwenden, in denen der Klageanlass nicht erst zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit, sondern schon vor Anhängigkeit entfallen ist und der Kläger hiervon unverschuldet keine Kenntnis hatte (h.M.; vgl. m.w.N. Becker-Eberhard in: MüKo ZPO, § 269 Rn. 61; Bacher, BeckOK ZPO, Stand: 1.7.2019, § 269 Rn. 13.2; Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 269, Rn. 13b; s. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.05.2014 - 6 W 13/14 ; KG Berlin Beschluss vom 26.11.2018 - 8 W 58/18).
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 11 W 4/19
    Maßgeblich ist insoweit, ob der Gegner durch sein Verhalten für den Antrag Anlass gegeben hat, was der Fall ist, wenn der Antragsteller aufgrund des Verhaltens des Gegners annehmen musste, dass er ohne Anrufung des Gerichts nicht zu seinem Recht kommt (vgl. Becker-Eberhard in: MüKo ZPO, 5. Aufl., § 269, Rn. 59; BGH NJW-RR 2005, 1005).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05

    Unberechtigte Abmahnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 11 W 4/19
    Hierzu genügt es, dass die Gegenseite Gelegenheit zu Tatsachenvortrag und Benennung von Beweismitteln eingeräumt wird (BGH NJW 2006, 775; Bacher, BeckOK ZPO, Stand: 1.7.2019, § 269 Rn. 13.2).
  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 23/14

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 11 W 4/19
    Zudem steht er in einer vorvertraglichen Sonderverbindung mit den Bewerben im Rahmen des Zulassungsverfahrens, aus der sich gegenseitige Schutz- und Rücksichtnahmepflichten ergeben (vgl. etwa BGH NZG 2015, 1282 ff. Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2016 - VI - W 12/16).
  • LG Frankfurt/Main, 09.01.2019 - 6 O 225/18
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 11 W 4/19
    Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 09.01.2019, Az. 2 - 06 O 225/18, wird dahin geändert, dass die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens gegeneinander aufgehoben werden.
  • BGH, 16.09.2003 - VIII ZB 40/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 11 W 4/19
    Die Rechtsbeschwerde ist nicht zuzulassen, da eine solche nach §§ 542 Abs. 2, 574 Abs. 1 S. 2 ZPO in einem einstweiligen Verfügungsverfahren auch betreffend die Kostenentscheidung nach § 269 ZPO nicht statthaft ist (vgl. BGH NJW 2003, 3565).
  • KG, 26.11.2018 - 8 W 58/18

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme aufgrund Wegfall des Klageanlasses vor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 11 W 4/19
    Die Vorschrift ist nach ganz h.M. auch auf Fälle anzuwenden, in denen der Klageanlass nicht erst zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit, sondern schon vor Anhängigkeit entfallen ist und der Kläger hiervon unverschuldet keine Kenntnis hatte (h.M.; vgl. m.w.N. Becker-Eberhard in: MüKo ZPO, § 269 Rn. 61; Bacher, BeckOK ZPO, Stand: 1.7.2019, § 269 Rn. 13.2; Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 269, Rn. 13b; s. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.05.2014 - 6 W 13/14 ; KG Berlin Beschluss vom 26.11.2018 - 8 W 58/18).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20

    Vorzeitiger Abbruch der Spielzeit der Tischtennisliga nicht rechtswidrig

    Dem Antragsteller ist demnach unter den gegebenen Umständen grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit Eilrechtsschutz nachzusuchen, denn der staatliche Rechtschutz im einstweiligen Verfügungsverfahren verläuft parallel und unabhängig zum Schiedsverfahren (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. September 2019 - 11 W 4/19 (Kart) - juris Rz. 24 m. w. N.).
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