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   OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12   

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https://dejure.org/2012,10177
OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12 (https://dejure.org/2012,10177)
OLG München, Entscheidung vom 24.04.2012 - 11 W 627/12 (https://dejure.org/2012,10177)
OLG München, Entscheidung vom 24. April 2012 - 11 W 627/12 (https://dejure.org/2012,10177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kostenerstattung: Reisekostenersatz für einen Rechtsanwalt bei Vertretung in eigener Sache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Erstattung seiner Reisekosten nach den Bestimmungen des RVG bei der Vertretung in eigener Sache vor einem auswärtigen Prozessgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Erstattung seiner Reisekosten nach den Bestimmungen des RVG bei der Vertretung in eigener Sache vor einem auswärtigen Prozessgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sich selbst als Anwalt zu vertreten, füllt die Portokasse

Verfahrensgang

  • LG München I - 23 O 17033/10
  • LG München - 23 O 17033/10
  • OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 889
  • MDR 2012, 939
  • FamRZ 2012, 1323
  • Rpfleger 2012, 587
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Die Rechtspflegerin habe die Festsetzung auf Grund einer Entscheidung des 8. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 1534) vorgenommen, die eine dem Gesetz widersprechende Mindermeinung darstelle.

    Ein Rechtsanwalt ist nämlich nicht gehalten, darauf zu verzichten, sich vor einem auswärtigen Prozessgericht selbst zu vertreten und statt dessen einen dort zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Prozessvertretung zu beauftragen (BGH NJW 2003, 1534; BGH, Beschluss vom 19.10.2004 - VI ZB 32/04 - nicht veröffentlicht, Kurzzusammenfassung mit kritischer Anm. von Hansens in RVGreport 2005, 75).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt der kostenrechtliche Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine bei einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darstellt (BGH NJW 2003, 898, 901; NJW 2007, 2048).
  • BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Nach der schriftlichen Übermittlung der erforderlichen Informationen kann in diesen Fällen auch die Beratung und Abstimmung des prozessualen Vorgehens schriftlich oder mit Mitteln der Telekommunikation erfolgen (BGH NJW 2004, 3187; NJW-RR 2007, 129; Senat NJW-RR 2004, 715 = AnwBl. 2004, 451 = Rpfleger 2004, 376, 377).
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZB 32/04

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des sich selbst in einem auswärtigen

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Ein Rechtsanwalt ist nämlich nicht gehalten, darauf zu verzichten, sich vor einem auswärtigen Prozessgericht selbst zu vertreten und statt dessen einen dort zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Prozessvertretung zu beauftragen (BGH NJW 2003, 1534; BGH, Beschluss vom 19.10.2004 - VI ZB 32/04 - nicht veröffentlicht, Kurzzusammenfassung mit kritischer Anm. von Hansens in RVGreport 2005, 75).
  • BGH, 04.07.2005 - II ZB 14/04

    Erstattung fiktiver Reisekosten bei Bestellung eines Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Auch bei diesen kann davon ausgegangen werden, dass sie auf Grund ihrer Ausbildung in der Lage sind, den maßgeblichen Sachverhalt unter Berücksichtigung juristischer Aspekte einem am Ort des Prozessgerichts ansässigen Kollegen schriftlich oder mit Mitteln der Telekommunikation mitzuteilen (BGH NJW-RR 2005, 1591 = MDR 2006, 117; Senatsbeschluss vom 20.09.2011 - 11 W 1697/11).
  • BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Die erstattungsfähigen Reisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts sind nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht notwendig auf diejenigen Kosten beschränkt, die durch die Beauftragung eines Terminsvertreters entstanden wären (BGH NJW-RR 2005, 1662 = JurBüro 2006, 203 = MDR 2006, 296; BGH AnwBl. 2008, 215 = FamRZ 2008, 507).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 85/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt der kostenrechtliche Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine bei einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darstellt (BGH NJW 2003, 898, 901; NJW 2007, 2048).
  • BGH, 11.12.2007 - X ZB 21/07

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Die erstattungsfähigen Reisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts sind nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht notwendig auf diejenigen Kosten beschränkt, die durch die Beauftragung eines Terminsvertreters entstanden wären (BGH NJW-RR 2005, 1662 = JurBüro 2006, 203 = MDR 2006, 296; BGH AnwBl. 2008, 215 = FamRZ 2008, 507).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn von vorneherein erkennbar war, dass eine gütliche Einigung ausschied oder die Partei aus persönlicher Kenntnis nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen konnte (BGH NJW-RR 2008, 654; Senat NJW-RR 2003, 1584 = MDR 2004, 55 = JurBüro 2003, 645; OLG Köln JurBüro 2006, 599; OLG Brandenburg RVGreport 2009, 313; OLG Koblenz AGS 2010, 102; OLG Düsseldorf AnwBl. 2006, 288; Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage, § 91 Rn. 13, Stichwort "Reisekosten der Partei").
  • OLG Brandenburg, 15.12.2008 - 6 W 163/08

    Berechtigung des Prozessbevollmächtigten zur Anmeldung der durch die

    Auszug aus OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn von vorneherein erkennbar war, dass eine gütliche Einigung ausschied oder die Partei aus persönlicher Kenntnis nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen konnte (BGH NJW-RR 2008, 654; Senat NJW-RR 2003, 1584 = MDR 2004, 55 = JurBüro 2003, 645; OLG Köln JurBüro 2006, 599; OLG Brandenburg RVGreport 2009, 313; OLG Koblenz AGS 2010, 102; OLG Düsseldorf AnwBl. 2006, 288; Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage, § 91 Rn. 13, Stichwort "Reisekosten der Partei").
  • OLG Koblenz, 03.07.2009 - 14 W 442/09

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten einer Partei

  • OLG Köln, 19.04.2006 - 17 W 63/06

    Terminkosten der anwaltlich vertretenen Partei

  • OLG München, 18.07.2003 - 11 W 1732/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei zur mündlichen Verhandlung

  • OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts als

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 6 W 47/05

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten wegen einem gerichtlichen

  • BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02

    "Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

  • FG Hamburg, 09.05.2016 - 3 KO 123/16

    Kostenrecht: Kostenerstattung für Rechtsanwalt in eigener Sache

    Damit ist gleichzeitig die Prozessführung in eigener Sache vor dem auswärtigen Gericht (in München) als Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 ZPO bzw. § 138 FGO anzusehen (OLG München, Beschluss vom 24.04.2012 11 W 627/12, NJW-RR 2012, 889, MDR 2012, 939 u. U. im Unterschied zum Prozess einer Partei kraft Amtes mit geringerer persönlicher Betroffenheit; vgl. i. Ü. zur evtl. Reisekosten-Erstattung für Beteiligte persönlich FG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2007 16 Ko 441/07 KF, EFG 2007, 1262).
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