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   OLG München, 08.02.2006 - 11 W 659/06   

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https://dejure.org/2006,8012
OLG München, 08.02.2006 - 11 W 659/06 (https://dejure.org/2006,8012)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2006 - 11 W 659/06 (https://dejure.org/2006,8012)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 11 W 659/06 (https://dejure.org/2006,8012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Anwaltsblatt

    RVG-VV Nr. 3104, 3105
    Volle Terminsgebühr bei zweitem Versäumnisurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3104, Nr. 3105
    Anwaltsgebühren bei Erlass eines zweiten Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    RVG-VV Nr. 3104, 3105
    Volle Terminsgebühr bei zweitem Versäumnisurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1148
  • MDR 2006, 1196
  • FamRZ 2006, 1474
  • AnwBl 2006, 286
  • AnwBl 2006, 588
  • Rpfleger 2006, 512
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 24.02.2005 - 2 W 36/05

    Zweites Versäumnisurteil; Sofortige Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2006 - 11 W 659/06
    Nach einer im Schrifttum vertretenen Auffassung soll es bei dieser 0, 5 Terminsgebühr auch dann bleiben, wenn der Rechtsanwalt mehrere Termine wahrgenommen hat, in denen jeweils eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten war und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt worden ist, also auch in dem hier vorliegenden Fall, in dem der Rechtsanwalt im ersten Verhandlungstermin ein Versäumnisurteil erwirkt hat und in einem weiteren Termin ein 2. Versäumnisurteil (so Hansens, JurBüro 2004, 251; ders., RVGreport 2005, 150; vgl. auch Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG , 16. Aufl., VV 3105 Rdn. 25).
  • OLG Celle, 24.02.2005 - 2 W 36/04

    Anwendung des Gebührenermäßigungstatbestandes der Nr. 3105 des

    Auszug aus OLG München, 08.02.2006 - 11 W 659/06
    Nach anderer Meinung findet der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV-RVG keine Anwendung auf den - auch hier vorliegenden - Fall eines 2. Versäumnisurteils, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil aufgrund mündlicher Verhandlung erwirkt hatte (so OLG Celle, NJW 2005, 1283; LG Regensburg, JurBüro 2005, 648 ; Zöller/Herget, ZPO , 25. Aufl., § 345 Rdn. 7; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, RVG , 1. Aufl., Terminsgebühr, Rdn. 4.4.2).
  • LG Regensburg, 12.09.2005 - 4 O 2406/04

    Korrektur eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

    Auszug aus OLG München, 08.02.2006 - 11 W 659/06
    Nach anderer Meinung findet der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV-RVG keine Anwendung auf den - auch hier vorliegenden - Fall eines 2. Versäumnisurteils, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil aufgrund mündlicher Verhandlung erwirkt hatte (so OLG Celle, NJW 2005, 1283; LG Regensburg, JurBüro 2005, 648 ; Zöller/Herget, ZPO , 25. Aufl., § 345 Rdn. 7; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, RVG , 1. Aufl., Terminsgebühr, Rdn. 4.4.2).
  • OLG Köln, 21.06.2006 - 17 W 126/06

    Anwaltsgebühren bei zweitem Versäumnisurteil

    Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung (OLG Celle, Beschl. v. 24.02.2005 - 2 W 36/05 -, AGS 2005, 188; OLG München, Beschl. v. 08.02.2006 - 11 W 659/06 -, AGS 2006, 161; LG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2005 - 25 T 443/05 -, AGS 2006, 162; LG Regensburg, Beschl. v. 12.09.2005 - 4 O 2406/04 (1) -, JurBüro 2005, 648) und Literatur (Zöller/Herget, ZPO, 25.Aufl., § 345 Rz.7; Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., Nr. 3105 VV Rz.16; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, RVG, 1.Aufl., Terminsgebühr Anmerkung 4.4.2; Schons, AGS 2006, 164) geht hingegen zutreffend davon aus, dass Nr. 3105 VV entsprechend dem insoweit klaren Wortlaut voraussetzt, dass der Rechtsanwalt nur einen Termin wahrgenommen hat, die Vorschrift also keine Anwendung findet, wenn der Rechtsanwalt in einem zweiten Verhandlungstermin ein zweites Versäumnisurteil erwirkt hat.

    Das Oberlandesgericht München hat dies in seinem Beschluss vom 08.02.2006 - 11 W 659/06 - wie folgt begründet:.

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