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   OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 Wx 66/06   

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https://dejure.org/2007,17305
OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 Wx 66/06 (https://dejure.org/2007,17305)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2007 - 11 Wx 66/06 (https://dejure.org/2007,17305)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 11 Wx 66/06 (https://dejure.org/2007,17305)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Bestellung eines Betreuers; Anordnung einer Betreuung gegen den ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 1896 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1 a; ; BGB § 1896 Abs. 2; ; FGG § 20; ; FGG § 21; ; FGG § 27; ; FGG § 29 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1a
    Anordnung der Betreuung trotz Widerspruch des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuung, wenn krankhaft Hilfe abgelehnt wird

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92

    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 Wx 66/06
    Die erforderlichen Feststellungen sind aufgrund eines Sachverständigengutachtens (§ 68 b Abs. 1 S. 1 FGG) zu treffen; bei psychischen Krankheiten und geistig-seelischen Behinderungen ist grundsätzlich ein Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie zu beauftragen, zumindest aber ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt (BayObLG, FamRZ 1993, 351/352).
  • OLG Nürnberg, 20.09.2004 - 11 UF 34/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 Wx 66/06
    Die Tatsachenwürdigung des Landgerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob zu hohe oder zu niedrige Beweisanforderungen gestellt wurden (vgl. OLG Zweibrücken in OLGR 2004, 87).
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