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   OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06   

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https://dejure.org/2006,12161
OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06 (https://dejure.org/2006,12161)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.11.2006 - 11 Wx 44/06 (https://dejure.org/2006,12161)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. November 2006 - 11 Wx 44/06 (https://dejure.org/2006,12161)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht; Anforderungenan die Ermittlung der Geschäftsfähigkeit eines Betreuten beim Abschluss eines Kaufvertrages; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Betreuung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfung der Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

  • Judicialis

    FGG § 19 Abs. 1; ; FGG § 69 g Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1, 2
    Subsidiarität der Betreuung bei wirksamer Vorsorgevollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 303 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Neuruppin, 09.08.2006 - 5 T 158/06

    Betreuerbestellungsverfahren: Betreuungsbedürfnis trotz erteilter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06
    Auf die weitere Beschwerde und die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 9. August 2006 - Az.: 5 T 158/06 - aufgehoben.
  • BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03

    Betreuervergütung: Höhe des Stundensatzes - Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06
    (BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06
    (BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03).
  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06
    Die Vorschrift ist Ausdruck des allgemeinen Regelungsgedanken des Betreuungsrechts, dass der noch zu Zeiten eigener Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen gebildete Wille Vorrang vor abstrakten Wertungen hat, soweit er sich aus schriftlichen Zeugnissen, allgemeinen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen des Betroffenen hinreichend sicher ermitteln lässt (BGH NJW 2003, 1588; mit Anm. Langenfeld, ZEV 2003, 449 ff).".
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06
    In seiner Entscheidung vom 10. März 2005 (11 Wx 3/05) hat der Senat ausgeführt: "Nach der Bestimmung des § 1896 Abs. 2 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in dem die Betreuung erforderlich ist.
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