Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5517
OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06 (https://dejure.org/2007,5517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2007 - 11 Wx 74/06 (https://dejure.org/2007,5517)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2007 - 11 Wx 74/06 (https://dejure.org/2007,5517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung und Aufwendungsersatzanspruch: Anspruch eines ehrenamtlichen Betreuers auf Bewilligung von Vergütung und Aufwendungsersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes bei einem ehrenamtlichen Betreuer; Berücksichtigung des Umfangs und der Schwere der zu besorgenden Geschäfte; Möglichkeit einer höheren Vergütung für einen ehrenamtlichen Betreuer als für einen Berufsbetreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kontroll- oder Höchstwert der Vergütung

  • Judicialis

    BGB § 1835; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1908i; ; VBVG § 4; ; VBVG § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835 § 1836 Abs. 2 § 1908i; VBVG § 4 § 5
    Zur Bemessung einer angemessenen Vergütung des ehrenamtlichen Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei der Vergütung kommt es auf die konkreten Betreuungsgeschäfte an

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1084
  • FamRZ 2007, 1270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06
    Ausgangspunkt der Abwägung, ob dem ehrenamtlichen Betreuer eine Vergütung zu bewilligen ist, ist der Zeitaufwand, den die Führung der Betreuung erfordert, weil sich hierin der Umfang der Betreuungsgeschäfte ausdrückt (BayObLG FamRZ 2004, 1138, 1139; Münchner Kommentar/Wagenitz, BGB, 4. Auflage, § 1836 Rdn. 64).

    Eine Bemessung der Vergütung unter Zugrundelegung eines Stundensatzes scheidet grundsätzlich aus (BayObLG FamRZ 2004, 1138, 1139; BayObLG FamRZ 1998, 1052, 1053).

    Bei alldem ist zu berücksichtigen, dass die Vergütung nicht zu einer Kommerzialisierung der ehrenamtlichen Betreuung führen soll, weshalb die Vergütung nur so hoch bemessen werden darf, dass sie dem Betreuer die Aufgabenerfüllung zumutbar werden lässt; in Rechtsprechung und Schrifttum wird deshalb bisher die Ansicht vertreten, dass die Vergütung, die einem Berufsbetreuer für die Führung der konkreten Betreuung geschuldet werde, als Kontroll- und Höchstwert der Vergütung des ehrenamtlichen Betreuers dienen kann (Münchner Kommentar/Wagenitz § 1836 Rdn. 71) und einem ehrenamtlichen Betreuer in keinem Fall eine höhere Vergütung zugebilligt werden darf als einem Berufsbetreuer (BayObLG FamRZ 2004, 1138, 1139).

  • BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97

    Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 11 Wx 74/06
    Eine Bemessung der Vergütung unter Zugrundelegung eines Stundensatzes scheidet grundsätzlich aus (BayObLG FamRZ 2004, 1138, 1139; BayObLG FamRZ 1998, 1052, 1053).

    Mehrwertsteuer ist nur zu berücksichtigen, wenn der Betreuer für die Vergütung diese zu entrichten hat (BayObLG FamRZ 1998, 1052, 1053).

    Da die Bewilligung einer angemessenen Vergütung eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung der hierzu maßgeblichen Umstände erfordert und diese Abwägung in erster Linie dem Tatrichter obliegt, verweist der Senat die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung an das Landgericht zurück (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1052, 1053).

  • OLG Köln, 30.06.2008 - 16 Wx 263/07

    Ausnahmsweise Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Hierzu schließt sich der Senat der dementsprechenden Meinung des OLG Karlsruhe an (vgl. OLG Karlsruhe vom 01.03.2007, FamRZ 2007, 184 = NJW-RR 2007, 1084), die auch im Schrifttum vertreten wird (vgl. Palandt/Diedrichsen, BGB, 67.Aufl., § 1836 Rz. 6 ff; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 Rz. 9; Bienwald, FamRZ 2006, 1302; ähnlich Maier in Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1836, Rz. 16 ff; anders Fröschle, Betreuungsrecht 2005, Rz. 673 f).
  • OLG München, 09.07.2008 - 33 Wx 119/07

    Betreuung: Vergütung für den ehrenamtlichen Betreuer

    Vielmehr kann aufgrund der neuen Systematik des Vergütungsrechts für Berufsbetreuer der ehrenamtliche Betreuer eine im Einzelfall höhere Vergütung erhalten als der Berufsbetreuer (vgl. ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 1270; Bienwald FamRZ 2006, 1302).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2008 - 20 W 38/08

    Betreuervergütung: Anspruch eines ehrenamtlichen Betreuers unter Berücksichtigung

    Hierzu hat bereits das OLG Karlsruhe (NJW-RR 2007, 1084) zutreffend darauf hingewiesen, dass nach Einführung des VBVG im Unterschied zur Rechtslage nach dem BVormVG die Höhe der Vergütung des Berufsbetreuers erstmals nicht mehr von dem zeitlichen Aufwand für die Führung der konkreten einzelnen Betreuung abhängig ist, sondern nunmehr ein System der Pauschalierung der Vergütung der Berufsbetreuer auch bezüglich des Zeitansatzes eingeführt wurde, bei dem für vermögende Betreute eine Differenzierung nur noch bezüglich der Zeitdauer der laufenden Betreuung sowie des ständigen Aufenthaltes des Betreuten innerhalb oder außerhalb einer Heimeinrichtung vorgenommen wird.
  • VerfGH Bayern, 05.10.2011 - 134-VI-10

    Teils unzulässige und im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Maßgeblich für die Entscheidung sind die Umstände des Einzelfalls in einer Gesamtschau unter besonderer Berücksichtigung von Umfang (d. h. im Wesentlichen der für die Erledigung der übertragenen Aufgaben erforderliche und tatsächlich erbrachte Zeitaufwand, vgl. BayObLG, a. a. O.) und Schwierigkeit der dem Betreuer obliegenden Geschäfte (d. h. insbesondere deren Bedeutung sowie die an ihre sachgerechte Erledigung objektiv zu stellenden Anforderungen und der sich hieraus ergebende Grad der Verantwortung, vgl. BayObLG, a. a. O., S. 1140; OLG Karlsruhe vom 1.3.2007 = FamRZ 2007, 1270).
  • LG Kassel, 10.07.2009 - 3 T 783/08

    Vergütung eines Behördenbetreuers: Begrenzung auf die Höhe der Vergütung eines

    So ist das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 01.03.2007 (11 Wx 74/06; zustimmend LG München II FamRZ 2008, 1118; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.05.2008, Az. 20 W 38/08; Palandt, BGB, 68. Auflage, § 1836 Rn. 10) der erstgenannten Auffassung mit der Begründung entgegengetreten, dass die Höhe der dem Berufsbetreuer zu gewährenden Vergütung nach Inkrafttreten des VBVG nicht mehr vom zeitlichen Aufwand für die Führung der konkreten Betreuung abhänge.
  • LG München II, 28.01.2008 - 6 T 39/08

    Rechtliche Betreuung: Höhe der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers nach

    Die nach §§ 4 und 5 VBVG ermittelte Vergütung des Berufsbetreuers kann daher nicht mehr als Kontroll- und Höchstwert der angemessenen Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers angesehen werden; vielmehr kann letztere die entsprechende Vergütung eines Berufsbetreuers sogar übersteigen (OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 1270).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht