Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2783
OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00 (https://dejure.org/2000,2783)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.11.2000 - 11 Wx 88/00 (https://dejure.org/2000,2783)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. November 2000 - 11 Wx 88/00 (https://dejure.org/2000,2783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer

  • Judicialis

    BGB § 1908 i Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1836 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1835 Abs. 3; ; BVormVG § 1; ; FGG § 56 g Abs. 5 S. 2; ; FGG § 69 e S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Rechtsanwälten bis 120 DM

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Rechtsanwalt; Stundensätze; Überschreitung des Höchststundensatzes ; Außergewöhnliche Schwierigkeiten; Anwaltsbetreuer

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1220
  • FGPrax 2001, 72
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00
    Die Vergütung eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer eines vermögenden Betreuten ist an den Stundensätzen des § 1 BVormVG auszurichten (im Anschluß an BGH, B. vom 31.08.2000 - XII ZB 217/99 -).

    Dieses Ermessen wird in § 1836 a BGB für mittellose Betreute - und nur für diese, so BGH, Beschluss vom 31. August 2000, XII ZB 217/99, S. 8, bislang unveröffentlicht - dahin eingeschränkt, dass für aus der Staatskasse zu zahlende Vergütungen die Sätze von § 1 Abs. 1 BVormVG maßgeblich sind.

  • OLG Karlsruhe, 09.01.1998 - 11 Wx 46/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00
    c) Der Senat bezweifelt, dass der in § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG festgelegte Höchstsatz von 60, 00 DM ausreicht, um auch nur die Kosten eines - teilweise - als Berufsbetreuer tätigen Rechtsanwalts zu decken (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 09.01.1998, FamRZ 1998, 698).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in früheren Entscheidungen gefordert, dass berufsmäßig tätigen Vormündern auch Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten seien - so etwa im Urteil vom 01. Juli 1980, BVerfGE 54, 251, 275 -, doch genügten die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Sätze von 30, 00, 45, 00, 60, 00 DM diesem Erfordernis.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00
    Darauf kommt es aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht (mehr) an, weil eine generalisierende Betrachtungsweise geboten ist und "keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich (sind), dass die wirtschaftliche Existenz von Berufsbetreuern mit den Vergütungsansprüchen gegenüber der Staatskasse nicht mehr gewährleistet sei" (BGH, a. a. O., Umdruck S. 13 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 15.12.1999, FamRZ 2000, 345, und vom 16.03.2000, a. a. O.).
  • OLG Köln, 07.12.2001 - 16 Wx 242/01

    Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Für die Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten geht der Senat entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der der übrigen Obergerichte davon aus, dass die Vorschrift des § 1 Abs. 1 BVormVG eine wesentliche Orientierungshilfe darstellt ( vgl. BGH v. 31.8.2000, FamRZ 2000, 1569; ferner beispielsweise BayObLG v. 17.11.2000, FamRZ 01, 378; BayObLG v. 8.11.2000, NJW 01, 1221; OLG Karlsruhe v. 15.11.2000, NJW 01, 1220; OLG Hamm, FamRZ 01, 655, OLG Schleswig, MDR 01, 994 ).

    Die Erhöhung des Stundensatzes rechtfertigt sich hingegen nur dann - wie oben dargelegt - , wenn die erforderlichen Geschäfte unter Berücksichtigung der Qualifikation des Betreuers besonders schwierig sind ( vgl. beispielsweise OLG Karlsruhe, NJW 01, 1220 ).

    Eine um 100 % erhöhte Vergütung gegenüber dem Regelsatz des BVormVG für Betreuer mit abgeschlossener Hochschulausbildung dürfte auch bei besonderen Schwierigkeiten der Betreuungsgeschäfte angemessen und ausreichend sein ( ebenso OLG Karlsruhe, NJW 01, 1220 ).

  • OLG München, 24.11.2005 - 6 U 5627/04

    Vormundschafts- und Betreuungsrecht

    Denn nach derartigen berufsspezifischen Gebühren- bzw. Tarifordnungen kann der nach § 1835 Abs. 3 BGB geschuldete Aufwendungsersatz für geleistete berufsbezogene Dienste stets dann bestimmt werden, wenn die Tätigkeit besondere - beispielsweise juristische - Fähigkeiten dergestalt erfordert, dass ein Betreuer, der über die entsprechende berufliche Ausbildung nicht verfügt, hierfür einen qualifizierten Dritten (vorliegend einen postulationsfähigen Rechtsanwalt) zugezogen hätte (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345, 347; BGHZ 139, 309, 312; BayObLG NJW 2002, 1660; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1220).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03

    Berufsbetreuervergütung eines Rechtsanwalts: Ausschlussfrist für einen

    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 139, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2001, 1516).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02

    Vergütung des Berufsbetreuers: Bestellung eines Verfahrenspflegers für den

    Der beschließende Senat hat Bedenken gegen diese Rechtsprechung geäußert (vgl. Beschl. v. 15.11.2000 - 11 Wx 88/00, OLG-Report Karlsruhe/Stuttgart 2001, 65 = NJW 2001, 1220), sieht sich hieran jedoch über § 28 Abs. 2 FGG gebunden.
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Auslegung der Vorschrift, dass einem Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nicht anwaltlicher Vormund oder Betreuer seinerseits einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach der BRAGO zusteht (vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; FamRZ 2000, 1284, 1285 und dem nachfolgend OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; LG München BtPrax 2001, 175; LG Leipzig FamRZ 2001, 864).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04

    Aufwendungsersatzanspruch des zum Ergänzungspfleger für einen minderjährigen

    Eine Honorierung bestimmter Einzelaufgaben gemäß § 1835 Abs. 3 BGB auf der Grundlage der BRAGO kommt nach § 1 Abs. 2 Satz 2 BRAGO jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn deren Erledigung sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit im Sinne einer vertieften Befassung mit schwierigen Rechtsfragen darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BGHZ 1939, 309/312; BayObLG NJW 2002, 1660 und FGPrax 2002, 64; OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 1516).
  • BayObLG, 15.09.2004 - 3Z BR 128/04

    Vergütungsstundensatz des Betreuungsvereins

    Der Senat (BtPrax 2002, 164) hat sich dem wie die überwiegende Rechtsprechung (z.B. OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 711; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78; OLG Schleswig MDR 2001, 994) angeschlossen.
  • LG Darmstadt, 21.05.2019 - 5 T 226/18
    Eine Abrechnung auf der Grundlage des RVG ist jedoch nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn die zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten fordert und deshalb eine originär anwaltliche Dienstleistung dargestellt hat (siehe Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 277 Rn. 11; BayOblG, FamRZ 2002, 573, 574; BVerfG FamRZ 2000, 345, 347; BGHZ 139, 309, 312; OLG Frankfurt NJW 2003, 3642), und ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (so auch Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 277 Rn. 11; OLG Frankfurt FG Prax 2001, 195; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1220, 1221).
  • LG Darmstadt, 11.08.2004 - 5 T 403/04

    Vergütung eines als Ergänzungspfleger herangezogenen Rechtsanwalts

    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Ergänzungspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit darstellt (OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 195; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1220, 1221).
  • BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 256/01

    Vergütung des Berufsbetreuers bei besonderer Schwierigkeit der

    Die dahingehende Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB, nach der insbesondere für eine Berücksichtigung der Sach- und Personalkosten des Betreuers kein Raum mehr ist (vgl. BGHZ 145, 104/113 f.), begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG BtPrax 2000, 120/122 f. und 2000, 254/256; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 219/220; OLG Frankfurt a. Main FGPrax 2000, 147/148; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72).
  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten

  • LG Karlsruhe, 18.07.2003 - 11 T 430/02

    Vergütung des anwaltlichen Betreuers: Abschluss eines Grabpflegevertrages als

  • BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02

    Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens

  • BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01

    Härteausgleich für Betreuer mittelloser Betreuter

  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01

    Keine Anfechtung der Nichtzulassung einer weiterer Beschwerde

  • LG Berlin, 07.05.2001 - 87 T 681/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht