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   VGH Bayern, 02.07.2007 - 11 ZB 06.178   

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https://dejure.org/2007,34433
VGH Bayern, 02.07.2007 - 11 ZB 06.178 (https://dejure.org/2007,34433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2007 - 11 ZB 06.178 (https://dejure.org/2007,34433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - 11 ZB 06.178 (https://dejure.org/2007,34433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Geständnissen in einem Strafverfahren bei der Fahrerlaubnissbehörde; Darstellung von strafrechtlichen Geständnissen als Mitteilungspflicht nach § 2 Abs. 12 S. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Zulässigkeit von bis zu zwölf Urinanalysen innerhalb eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 27.08.2003 - 3 Bs 185/03

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel bei Rauschgiftkonsum, Zumutbarkeit des

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2007 - 11 ZB 06.178
    Eine Weigerung im Sinne der ersten Alternative des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV, sich untersuchen zu lassen, liegt vielmehr auch dann vor, wenn der Pflichtige zumutbare Mitwirkungshandlungen unterlässt, ohne die eine ärztliche Untersuchung nicht (sachgerecht) durchgeführt werden kann, bzw. er eine solche Sachverhaltsaufklärung oder die Gewinnung aussagekräftiger Ergebnisse durch positives Tun vereitelt (vgl. HambOVG vom 27.8.2003 NJW 2004, 2399, betreffend die Verhinderung einer angeordneten Haaranalyse durch Kürzen des Haupthaars).
  • VGH Bayern, 13.12.2005 - 11 CS 05.1350

    behauptete Vertauschung von Blutproben; behaupteter unbewusster Konsum von

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2007 - 11 ZB 06.178
    Denn da Betäubungsmittel im Harn in der Regel nur für die Dauer von einem bis zu vier Tagen nachweisbar sind (lediglich bei intensivem Cannabiskonsum erstreckt sich das "analytische Fenster" auf einen Zeitraum von mehreren Wochen; vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, a.a.O., S. 179, Tabelle 2), stellt eine einmalige Urinuntersuchung nur eine Momentaufnahme von sehr begrenzter Aussagekraft dar; der Verwaltungsgerichtshof erachtet es in ständiger Spruchpraxis für rechtens, bei bestehendem Verdacht der Einnahme anderer Betäubungsmittel als Cannabis vom Pflichtigen bis zu zwölf Urinanalysen innerhalb eines Jahres zu verlangen (vgl. z.B. BayVGH vom 13.12.2005 Az. 11 CS 05.1350).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2007 - 11 ZB 06.178
    Denn da zwischen dem Eingang des Gutachtens von Frau Dr. ***** bei der Beklagten am 20. Mai 2003 (bis zu diesem Stichtag durfte die Beklagte nach dem Vorgesagten einen fortdauernden Konsum "harter" Betäubungsmittel durch den Kläger als erwiesen ansehen) und dem Erlass des Widerspruchsbescheids mehr als ein Jahr lag, der Kläger ferner in Bezug auf diese Zeitspanne Drogenabstinenz behauptet hatte (vgl. den Schriftsatz seiner Bevollmächtigten an die Beklagte vom 9.12.2003 und den ihm beigefügten Laborbefund über ein Drogenscreening, aus dem sich mit 0, 25 g/l im Übrigen wiederum ein extrem normabweichender Kreatiningehalt der eingereichten Urinprobe ergibt), durfte die Regierung von Oberbayern den Widerspruch nicht mehr zurückweisen, ohne dass zuvor überprüft wurde, ob der Kläger die nach der Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung in Verbindung mit § 11 Abs. 8 FeV verlorene Fahreignung u. U. wiedergewonnen hatte (vgl. zu dieser sich aus dem Ablauf der "verfahrensrechtlichen" Einjahresfrist bei Erlass des Widerspruchsbescheids ergebenden Konsequenz BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl. 2006, 18).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 11 CS 08.2881

    Fahrerlaubnisentziehung; Konsum harter Drogen (Amphetamin); Gesamtschau

    Auch ergibt sich aus dem Beschluss vom 2. Juli 2007 (Az. 11 ZB 06.178) nicht die Unverwertbarkeit des Eingeständnisses, denn in der zitierten Entscheidung hat der Senat die Verwertbarkeit eines im Strafverfahren abgegebenen Geständnisses des Betäubungsmittelkonsums im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren gerade dahinstehen lassen.
  • VG München, 16.12.2014 - M 6b S 14.4895

    Wer entgegen klarer Hinweise, deren Erhalt er vor Beginn des

    In der Rechtsprechung sind als Beispiele neben dem intensiven Waschen von Haaren das Verdünnen von Urin und das Haareschneiden als Beweisvereitelung gewertet worden (z.B. BayVGH, B.v. 2.7.2007, Az. 11 ZB 06.178 - juris; OVG Hamburg, B.v. 27.8.2003, Az. 3 Bs 185/03, DAR 2004, 411 bis 412).
  • VG Bayreuth, 10.07.2012 - B 1 S 12.453

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Schon die eigenen Angaben des Antragstellers bei der Polizeikontrolle am 12.05.2011, denen zufolge er jedenfalls eingeräumt hatte, ab und zu Joints zu rauchen, bieten eine ausreichende Grundlage für diese Annahme der Fahrerlaubnisbehörde, zumal er diese freiwillig von sich aus gemacht hatte (vgl. hierzu insbesondere BayVGH vom 16.12.2010 Az. 11 CS 10.2718 zu VG Bayreuth vom 18.10.2010 Az. B 1 S 10.864, vom 28.6.2010 Az. 11 CS 10.508, vom 17.6.2010 Az. 11 CS 10.991, vom 21.4.2010 Az. 11 B 09.3229, vom 25.3.2010 Az. 11 CS 09.2580, vom 24.3.2009 Az. 11 CS 08.2881, vom 5.3.2009 Az. 11 CS 08.3046, vom 22.12.2008 Az. 11 CS 08.2931, vom 23.9.2008 Az. 11 CS 08.1622, vom 11.1.2008 Az. 11 CS 07.3000 und vom 2.7.2007 Az. 11 ZB 06.178).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.07.2008 - 2 L 13/08

    Vermutung der fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei nicht

    Bedenken gegen die Verwendung eines Geständnisses bzw. einer Aussage des Betroffenen in einem Strafverfahren bestehen nicht (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Juli 2007 - Az.: 11 ZB 06.178, zitiert nach [...]).
  • VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412

    Entzug der Fahrerlaubnis; Kokain; Konsum nachgewiesen durch eigene Angaben;

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Aussagekraft von Haaranalysen im Hinblick darauf eingeschränkt, dass sich die meisten Betäubungsmittel erst ab einer gewissen Häufigkeit des Konsums niederschlagen (vgl. BayVGH vom 2.7.2007, 11 ZB 06.178).
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