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   VGH Bayern, 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466   

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https://dejure.org/2009,38795
VGH Bayern, 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466 (https://dejure.org/2009,38795)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466 (https://dejure.org/2009,38795)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 11 ZB 08.1466 (https://dejure.org/2009,38795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nichtbeibringung eines fachärztlichen Gutachtens; Anhaltspunkte für eine die Kraftfahreignung beeinflussende psychische Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466
    Weiter muss der Betroffene bei der Gutachtensanordnung auf die Rechtsfolge nach § 11 Abs. 8 FeV hingewiesen worden sein (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 3 C 25/04, NJW 2005, 3081 f.; vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f.).

    Der Verordnungsgeber hat die Hinweispflicht der Fahrerlaubnisbehörde im Hinblick auf die gravierenden Folgen vorgesehen, die den Fahrerlaubnisinhaber bei einer Verletzung seiner Mitwirkungspflicht treffen (vgl. BVerwG vom 11.6.2008 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 04.10.2007 - 11 CS 07.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466
    Im Übrigen wird bei der Weigerung, das geforderte Gutachten vorzulegen, die Annahme fehlender Eignung nicht schon durch die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Gutachtensbeibringung, sondern nur durch ein positives Gutachten ausgeräumt (vgl. BayVGH vom 4.10.2007 11 CS 07.1789).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 6 B 50.97

    Vereidigter Buchprüfer; mündliche Prüfung; Begründung der Bewertung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466
    Mit der erhobenen Aufklärungsrüge kann die Klägerin aber bereits deshalb nicht durchdringen, weil die durch einen Rechtsanwalt in der mündlichen Verhandlung vertretene Klägerin dort einen entsprechenden Beweisantrag nicht gestellt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Beschluss vom 20.5.1998 NJW 1998, 3657; vom 21.1.2005 NVwZ 2005, 447/449).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466
    Mit der erhobenen Aufklärungsrüge kann die Klägerin aber bereits deshalb nicht durchdringen, weil die durch einen Rechtsanwalt in der mündlichen Verhandlung vertretene Klägerin dort einen entsprechenden Beweisantrag nicht gestellt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Beschluss vom 20.5.1998 NJW 1998, 3657; vom 21.1.2005 NVwZ 2005, 447/449).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466
    Weiter muss der Betroffene bei der Gutachtensanordnung auf die Rechtsfolge nach § 11 Abs. 8 FeV hingewiesen worden sein (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 3 C 25/04, NJW 2005, 3081 f.; vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466
    Aus der Sicht des Rechtsmittelführers bestehende ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils lassen sich nur in Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung aufzeigen (vgl. zu dem Gebot der Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung z.B. OVG Münster vom 31.7.1988 NVwZ 1999, 202/204; VGH Mannheim vom 3.12.2001 NVwZ-RR 2002, 472; Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl., RdNr. 64 zu § 124 a).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2001 - 8 S 2385/01

    Durch Wiederholung der Klagebegründung kein Zulassungsgrund dargelegt

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 11 ZB 08.1466
    Aus der Sicht des Rechtsmittelführers bestehende ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils lassen sich nur in Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung aufzeigen (vgl. zu dem Gebot der Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung z.B. OVG Münster vom 31.7.1988 NVwZ 1999, 202/204; VGH Mannheim vom 3.12.2001 NVwZ-RR 2002, 472; Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl., RdNr. 64 zu § 124 a).
  • VG Augsburg, 09.09.2019 - Au 7 K 18.1240

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad

    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (st. Rspr. des BVerwG, vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - NJW 2005, 3081; B.v. 11.6.2008 - 3 B 99/07 - NJW 2008, 3014; BayVGH, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.69; BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 11 ZB 08.1466; VG München, U.v. 10.7.2009 - M 6b K 08.1412).
  • VG Würzburg, 01.03.2023 - W 6 S 23.247

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (st. Rspr. des BVerwG, vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - NJW 2005, 3081; B.v. 11.6.2008 - 3 B 99/07 - NJW 2008, 3014; BayVGH, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.69; BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 11 ZB 08.1466 - juris).
  • VG Augsburg, 14.04.2022 - Au 7 S 22.341

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachten

    Der Schluss auf die Nichteignung eines Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen nicht vorgelegten Gutachtens gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinischpsychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25.04; BayVGH, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.69; B.v. 19.2.2009 - 11 ZB 08.1466 - alle zitiert nach juris).
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