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   VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717   

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VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717 (https://dejure.org/2012,1966)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2012 - 11 ZB 11.717 (https://dejure.org/2012,1966)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 11 ZB 11.717 (https://dejure.org/2012,1966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Bedienung einer weiteren Haltestelle durch einen bereits genehmigten Linienverkehr;Höhe des Streitwerts in derartigen Verfahren;Straßenverkehrsrechtliche Teilsperrung der Verkehrsfläche, auf der die Haltestelle errichtet werden ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Errichtung einer Haltestelle für Stadtrundfahrten und zum Katalog von Zusatzzeichen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 40 Abs. 2, § 45 Abs. 2 PBefG, § 39 Abs. 3 StVO, Art. 44 BayVwVfG, Art. 3 Abs. 1 GG
    Personenbeförderungsrecht: Antrag auf Zustimmung einer weiteren Haltestelle | Behördliche Zustimmung für weitere Haltestelle; Kein Sachverbescheidungsinteresse; (Keine) Nichtigkeit eines straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrtsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717
    Sollte - was der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich dahinstehen lässt - diese Regelung aus den gleichen oder aufgrund ähnlicher Erwägungen heraus als rechtswidrig angesehen werden müssen, im Hinblick auf die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 9. Juni 1967 (BVerwGE 27, 181) die Anordnung eines Parkverbots vor einem Ministerium mit gleichzeitiger, durch ein Zusatzzeichen bekanntgemachter Ausnahme zugunsten von Dienstfahrzeugen dieses Ministeriums beanstandet hat, so hätte ein solcher etwaiger Fehler nur die Rechtswidrigkeit, nicht aber die Nichtigkeit der betroffenen Anordnung (bzw. der Ausnahme hiervon) zur Folge.

    Denn das Bundesverwaltungsgericht sprach in der Entscheidung vom 9. Juni 1967 (a.a.O., S. 185) nicht nur ausdrücklich davon, die dort verfahrensgegenständliche Regelung müsse wegen Rechtswidrigkeit "aufgehoben" werden; auch der in jenem Rechtsstreit erst während der Revisionsinstanz vorgenommene Übergang von der ursprünglich erhobenen Feststellungs- auf eine Anfechtungsklage wäre entbehrlich gewesen, hätte die Rechtswidrigkeit der seinerzeit zugunsten eines bestimmten Personenkreises und der von ihm genutzten Fahrzeuge getroffenen Regelung die Nichtigkeit der streitgegenständlichen Anordnung nach sich gezogen, da diese Rechtsfolge gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 VwGO Gegenstand einer Feststellungsklage hätte sein können.

  • EuGH, 22.12.2010 - C-338/09

    Yellow Cab Verkehrsbetrieb - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717
    Stadtrundfahrten dienen demgegenüber im Wesentlichen touristischen Zwecken (EuGH vom 22.12.2010 Rs. C-338/09 RdNr. 44); die mit ihrem Betrieb ggf. verbundenen Pflichten stellen keine "Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes" im Sinn von Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 (ABl L 156 vom 28.6.1969, S. 1) dar (EuGH vom 22.12.2010, ebenda).

    Zwar können auch kommerziell betriebene Stadtrundfahrten einem im Allgemeininteresse liegenden Ziel dienen (EuGH vom 22.12.2010, a.a.O., RdNr. 50).

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717
    Die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs berührt Interessen der Allgemeinheit in stärkstem Maß, da große Gruppen der Bevölkerung auf das verlässliche, dauerhafte Funktionieren des öffentlichen Personennahverkehrs angewiesen sind (vgl. BVerfG vom 8.6.1960 BVerfGE 11, 168/184).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1997 - 25 B 2562/96

    Aufstellung von Verkehrszeichen; Entfernung; Actus contrarius

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717
    Der Inhalt möglicher Zusatzzeichen steht deshalb nicht abschließend fest (so z.B. auch OVG NRW vom 12.2.1997 NZV 1997, 414/415; vgl. ferner König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, RdNr. 31 a zu § 39 StVO).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 3 C 6.90

    Parken; Anwohner

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717
    Zur Vermeidung der sich aus Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG ergebenden Folge aber reicht es bereits aus, wenn der "aufmerksame und verständige Durchschnittsverkehrsteilnehmer ... mit der vorgenommenen Beschilderung ... noch einen gewissen Sinn verbinden" kann (BVerwG vom 12.11.1992 BVerwGE 91, 168/171).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 13 B 577/07

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Genehmigung für die Durchführung von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717
    Von diesem Angebot wird vielmehr nur ein begrenzter Personenkreis angesprochen (OVG NRW vom 24.5.2007 NVwZ-RR 2007, 561/562).
  • VGH Bayern, 16.06.2006 - 11 CE 06.1550
    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717
    Im Beschluss vom 16. Juni 2006 (Az. 11 CE 06.1550 , RdNr. 27) ging der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass der Streitwert eines Verfahrens, das die Verpflichtung der Behörde zum Gegenstand hat, weiteren Haltestellen für eine bereits genehmigte Linie zuzustimmen, je Haltestelle mit einem Betrag von 1.250,-- EUR anzusetzen ist.
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332

    Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München

    Denn das Begehren der Klägerin, im Rahmen ihrer Stadtrundfahrten Personen an zusätzlichen Orten im Stadtgebiet ein- und aussteigen lassen zu dürfen, bildete und bildet den Gegenstand gesonderter Verfahren zwischen den beiden Hauptbeteiligten des vorliegenden Rechtsstreits (vgl. u. a. die vor dem Verwaltungsgerichtshof unter den Aktenzeichen 11 ZB 11.717 und 11 ZB 11.794 anhängigen Anträge auf Zulassung der Berufung).
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