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   VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181   

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VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 (https://dejure.org/2015,10963)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 (https://dejure.org/2015,10963)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 2015 - 11 ZB 15.181 (https://dejure.org/2015,10963)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; einmaliger Probierkonsum nicht ausreichend substantiiert dargelegt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss; Beurteilung der Ursächlichkeit eines für einen bestimmten Zeitraum eingeräumten Konsums von Cannabis für die in der Blutprobe vorhandene Konzentration

  • rewis.io

    Erstmaliger Probierkonsum von Cannabis

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - einmaliger Probierkonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss; Beurteilung der Ursächlichkeit eines für einen bestimmten Zeitraum eingeräumten Konsums von Cannabis für die in der Blutprobe vorhandene Konzentration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 13.05.2013 - 11 ZB 13.523

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Nachweis eines zweiten Konsumakts; Rückschluss von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181
    Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde, die einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O.; BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427 und 11 CS 13.2428 - juris; B.v. 13.5.2013 - 11 ZB 13.523 - NJW 2014, 407; B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - juris).

    Die Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2013 a.a.O. m.w.N.).

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument zum einen bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und er zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, rechtfertigt in einem Akt der Beweiswürdigung die Annahme, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (BayVGH, B.v. 7.1.2014 a.a.O.; B.v. 13.5.2013 a.a.O.; OVG Münster, B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).

    Bei drogenerfahrenen Personen kann regelmäßig nicht ausgeschlossen werden, dass die Äußerungen von dem Bemühen getragen sind, den Zeitpunkt der Cannabiseinnahme möglichst weit in die Vergangenheit zu legen, um in einem Verfahren, das eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG zum Gegenstand hat, mit Aussicht auf Erfolg einwenden zu können, er habe frei von Verschulden davon ausgehen dürfen, im Zeitpunkt der motorisierten Verkehrsteilnahme nicht mehr unter dem Einfluss dieser Droge zu stehen (BayVGH, B.v. 13.5.2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3/13 - DAR 2014, 711).

    Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde, die einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O.; BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427 und 11 CS 13.2428 - juris; B.v. 13.5.2013 - 11 ZB 13.523 - NJW 2014, 407; B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - juris).

  • VGH Bayern, 07.01.2014 - 11 CS 13.2427

    Gelegentlicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181
    Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde, die einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O.; BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427 und 11 CS 13.2428 - juris; B.v. 13.5.2013 - 11 ZB 13.523 - NJW 2014, 407; B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - juris).

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument zum einen bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und er zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, rechtfertigt in einem Akt der Beweiswürdigung die Annahme, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (BayVGH, B.v. 7.1.2014 a.a.O.; B.v. 13.5.2013 a.a.O.; OVG Münster, B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).

  • VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181
    Eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde, die einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O.; BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427 und 11 CS 13.2428 - juris; B.v. 13.5.2013 - 11 ZB 13.523 - NJW 2014, 407; B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - juris).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen vor, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (zu diesem Maßstab vgl. BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181
    Im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids am 20. August 2014 war die "verfahrensrechtliche" Jahresfrist noch nicht abgelaufen (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 16 B 1294/11

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181
    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument zum einen bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und er zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät, die Polizei drogentypische Auffälligkeiten feststellt und einen Drogentest durchführt, rechtfertigt in einem Akt der Beweiswürdigung die Annahme, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (BayVGH, B.v. 7.1.2014 a.a.O.; B.v. 13.5.2013 a.a.O.; OVG Münster, B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 11 CS 10.2007

    Teilnahme am Straßenverkehr mit einem THC-Gehalt von 2,0 ng/ml im Blut

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181
    Der Senat hat bereits entschieden, dass aus einem THC-Wert, der in einer Blutprobe festgestellt wurde, im Wege der Rückrechnung nicht mit jener Genauigkeit ermittelt werden kann, wie hoch der THC-Spiegel zu einem bestimmten, vor der Blutentnahme liegenden Zeitpunkt war, wie das z.B. beim Rauschmittel "Alkohol" möglich ist (vgl. B. v. 27.9.2010 - 11 CS 10.2007 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 11 BV 17.1876

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    In einem Akt der Beweiswürdigung ist regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427, 11 C 13.2428 - juris; OVG NW, U.v. 15.3.2017, 16 A 432/16 - juris Rn. 47 ff. m.w.N.; OVG Hamburg, B.v. 15.11.2017 - 4 Bs 180/17 - juris Rn. 15 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 11 BV 18.259

    Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falls, dass eine Person nach einem einmaligen Konsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, ist in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (stRspr, BayVGH, B.v. 21.4.2015 -11 ZB 15.181 - juris Rn. 16; B.v. 4.4.2017 - 11 CS 17.364 - juris Rn. 16).
  • VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Mischkonsum von Alkohol und Cannabis

    Die Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (BayVGH, Beschl. v. 18.04.2016 - 11 ZB 16.285 -, NJW 2016, 1974; Beschl. v. 16.12.2015 - 11 CS 15.2377 -, juris; Beschl. v. 19.10.2015 - 11 CS 15.1988 - juris; Beschl. v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 -, juris).
  • VG Würzburg, 07.12.2015 - W 6 S 15.1201

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiseinfluss

    Dafür genügt, dass er mindestens zweimal unabhängig voneinander Cannabis konsumiert hat (BayVGH, B.v. 19.10.2015 - 11 CS 15.1988 - juris; B.v. 5.5.2015 - 11 CS 15.334 - juris; B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; BVerwG, U.v. 20.10.2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10, § 3 StVG Nr. 16).

    Erst wenn solche substanziierte Darlegungen erfolgen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu überprüfen (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; B.v. 13.5.2013 - 11 ZB 13.523 - NJW 2014, 407; B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - juris; B.v. 26.10.2012 - 11 CS 12.2182 -juris; OVG NRW, B.v. 13.2.2015 - 16 B 74/15 - juris; B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - Blutalkohol 49, 179; B.v. 29.7.2009 - 16 B 895/09 - NZV 2009, 522; OVG RhPf, B.v. 2.3.2011 - 10 B 11400/10 - NJW 2011, 1985; VGH BW - U.v. 21.2.2007 - 10 S 2302/06 - VBlBW 2007, 314).

    Der Antragsteller wird nachzuweisen haben, dass er entweder keinen Cannabis mehr konsumiert oder dass er zumindest den gelegentlichen Cannabiskonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs trennen kann und der diesbezügliche Einstellungswandel motivational gefestigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris).

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis nach gelegentlichem

    Denn vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falls, dass eine Person nach einem einmaligen Konsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, ist in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427, 11 C 13.2428 - juris; OVG NW, B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).
  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 11 CS 17.143

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach gelegentlichem Cannabiskonsum

    Denn vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falls, dass eine Person nach einem einmaligen Konsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, ist in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427, 11 C 13.2428 - juris; OVG NW, B.v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).
  • VGH Bayern, 05.05.2015 - 11 CS 15.334

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes

    Gelegentlicher Cannabiskonsum liegt vor, wenn der Betroffene in mindestens zwei selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - juris Rn. 20 f.; BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 11 CS 14.2200 - juris Rn. 11; B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris Rn. 12).

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, dem Erlass des Widerspruchsbescheids vom 30. März 2015 (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris Rn. 25), ist von einem fehlenden Vermögen oder einer fehlenden Bereitschaft des Antragstellers auszugehen, zwischen dem (gelegentlichen) Cannabiskonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen.

  • VGH Bayern, 03.01.2017 - 11 CS 16.2401

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Die Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 11 CS 15.2377 - juris Rn. 14, B.v. 19.10.2015 - 11 CS 15.1988 - juris Rn. 18, B.v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris Rn. 14, B.v. 27.9.2010 - 11 CS 10.2007 - juris Rn. 10; B.v. 18.4.2016 - 11 ZB 16.285 - juris).
  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2480

    Wiedererlangung der Fahreignung nach gelegentlichem Cannabiskonsum

    Dabei ist vor dem Hintergrund des äußert seltenen Falles, dass eine Person nach einem einmaligen Cannabiskonsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B. v. 21.04.2015 - 11 ZB 15.181 - juris; B. v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2427, 11 C 13.2428 - juris; OVG NW, B. v. 12.3.2012 - 16 B 1294/11 - DAR 2012, 275).
  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 11 ZB 16.285

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    Die Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (BayVGH, B. v. 16.12.2015 - 11 CS 15.2377 - juris Rn. 14, B. v. 19.10.2015 - 11 CS 15.1988 - juris Rn. 18, B. v. 21.4.2015 - 11 ZB 15.181 - juris Rn. 14, B. v. 27.9.2010 - 11 CS 10.2007 - juris Rn. 10).
  • VG Würzburg, 24.04.2017 - W 6 S 17.325

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis und Fahrerlaubnisentzug

  • VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabiskonsum

  • VG München, 09.10.2023 - M 19 S 23.2625

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlicher Einnahme von Cannabis -

  • VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrt unter Wirkung von Cannabis

  • VG Würzburg, 05.01.2016 - W 6 S 15.1440

    Keine Fahreignung aufgrund Drogenkonsums

  • VG München, 02.07.2015 - M 1 S 15.2214

    Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

  • VG München, 19.07.2021 - M 19 S 21.2252

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums - einstweiliger

  • VG München, 27.03.2018 - M 26 S 18.284

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabiskonsum

  • VG München, 26.04.2016 - M 26 K 16.559

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlicher Einnahme von Cannabis

  • VG München, 30.05.2016 - M 26 S 16.1941

    Verzögerter Abbau von THC im Blut durch Medikamenteneinnahme - Gelegentlicher

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