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   VGH Bayern, 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535   

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https://dejure.org/2016,35443
VGH Bayern, 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535 (https://dejure.org/2016,35443)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535 (https://dejure.org/2016,35443)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - 11 ZB 16.1535 (https://dejure.org/2016,35443)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 11 CS 16.260

    Keine Fahreignung mangels Teilnahme an MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535
    Die Klägerin trägt im Anschluss an die Entscheidung des Senats im vorausgehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B. v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - juris) vor, die Bedenken gegen ihre Fahreignung seien auch ohne die Vorlage des verlangten Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durch das vorgelegte Facharztgutachten in sonstiger Weise vollständig ausgeräumt worden.

    Der Senat hat erstmals im vorausgehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B. v. 24.3.2016 a. a. O.) in Erwägung gezogen, dass, werden die ursprünglich zu Recht bestehenden Bedenken gegen die Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers auch ohne die Vorlage des geforderten Gutachtens in sonstiger Weise vollständig und - auch für den (medizinisch und psychologisch nicht geschulten) Laien nachvollziehbar - eindeutig ausgeräumt, die Gutachtensbeibringungsanordnung aufzuheben ist, weil es dann einer medizinischen und/oder psychologischen Untersuchung und der Vorlage eines Fahreignungsgutachtens offensichtlich nicht mehr bedarf.

  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 11 CS 15.645

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535
    Der Beklagte weist zwar zu Recht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gutachtensbeibringungsanordnung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Anordnung maßgeblich ist (vgl. BayVGH, B. v. 27.5.2015 - 11 CS 15.645 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 2 BvR 1509/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Unterbringung zur Vorbereitung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535
    Das Verwaltungsgericht stellte hierzu im vorausgehenden Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B. v. 13.1.2016 - M 26 S 15.5410), auf den das Urteil verweist, zu Recht fest, dass sich die Klägerin danach zum Zeitpunkt der Attestierung im Jahr 2013 aufgrund ihrer Epilepsie in einem krankheitsbedingten Zustand befunden haben müsste, der es ihr unmöglich gemacht habe, ihre Interessen in und außerhalb der strafgerichtlichen Verhandlung vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen, sowie Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (BA S. 14/15 unter Verweis auf BVerfG, KB. v. 7.3.1995 - 2 BvR 1509/94 - juris).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E. v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E. v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E. v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E. v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VG München, 13.01.2016 - M 26 S 15.5410

    Ungeeignetes ärztliches Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535
    Das Verwaltungsgericht stellte hierzu im vorausgehenden Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B. v. 13.1.2016 - M 26 S 15.5410), auf den das Urteil verweist, zu Recht fest, dass sich die Klägerin danach zum Zeitpunkt der Attestierung im Jahr 2013 aufgrund ihrer Epilepsie in einem krankheitsbedingten Zustand befunden haben müsste, der es ihr unmöglich gemacht habe, ihre Interessen in und außerhalb der strafgerichtlichen Verhandlung vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen, sowie Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen (BA S. 14/15 unter Verweis auf BVerfG, KB. v. 7.3.1995 - 2 BvR 1509/94 - juris).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

    Fachärztliche Gutachten, die die Bedenken gegen die Fahreignung vollständig und - auch für den (medizinisch und psychologisch nicht geschulten) Laien nachvollziehbar - eindeutig ausräumen würden (vgl. den in der Beschwerdeerwiderung zitierten Beschluss des Senats vom 4.10.2016 - 11 ZB 16.1535 - juris; vgl. auch B.v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - juris), hat der Antragsteller auch im gerichtlichen Verfahren nicht vorgelegt.
  • VGH Bayern, 25.06.2019 - 11 ZB 19.187

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und Entziehung der

    Der Beschluss des Senats vom 6. Mai 2008 ist daher unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dahingehend zu verstehen, dass ausnahmsweise geprüft werden muss, ob die Ausräumung der Fahreignungszweifel auch durch andere, weniger einschneidende Mittel möglich ist (vgl. auch BayVGH, B.v. 4.10.2016 - 11 ZB 16.1535 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 11 CS 22.860

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Sie könnte daher allenfalls dann im Entziehungsverfahren zu berücksichtigen sein, wenn die ursprünglich zu Recht bestehenden Bedenken dadurch eindeutig ausgeräumt würden und keinerlei Restzweifel hinsichtlich der Fahreignung mehr verblieben (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2016 - 11 ZB 16.1535 - juris Rn. 11; ThürOVG, B.v. 27.10.2021 - 2 EO 64/21 - Blutalkohol 59, 64 = juris Rn. 20).
  • VG Mainz, 22.11.2019 - 3 L 1067/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Epilepsie

    Denn nach der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO allein möglichen summarischen Sach- und Rechtsprüfung ist davon auszugehen, dass beim Antragsteller im Hinblick auf das bei ihm bestehende epileptische Anfallsleiden die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderliche Fahreignung nicht besteht, da nicht mit der erforderlichen Überzeugungsgewissheit von einem mindestens einjährigen anfallsfreien Zeitraum ausgegangen werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 11 ZB 16.1535 -, juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 10.10.2019 - 11 CS 19.1451

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Auch wenn dieser im Laufe einer länger andauernden Behandlung mehr Informationen über seinen Patienten gesammelt haben mag als ein Klinikarzt, besteht die Gefahr, dass ihm aufgrund des Vertrauensverhältnisses zu seinem Patienten bzw. wegen der zu diesem entwickelten Empathie die notwendige Distanz fehlt, um dessen Angaben kritisch zu hinterfragen oder Informationen weiterzugeben, die dem Patienten im fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren zum Nachteil gereichen (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2016 - 11 ZB 16.1535 - juris Rn. 16).
  • OVG Thüringen, 27.10.2021 - 2 EO 64/21

    Fehlerhafte Beibringungsanordnung nach Fahrt unter Cannabis-Einfluss

    Auf den Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung ist aber nicht abzustellen, wenn die ursprünglich zu Recht bestehenden Bedenken gegen die Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers eindeutig ausgeräumt werden, ohne dass es noch der Vorlage des von der Behörde geforderten Gutachtens bedarf (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 11 ZB 16.1535 - Juris, Rn. 11).
  • VG München, 17.03.2021 - M 6 K 20.5417

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

    Dies ist dahingehend zu verstehen, dass ausnahmsweise geprüft werden muss, ob die Ausräumung der Fahreignungszweifel auch durch andere, weniger einschneidende Mittel möglich ist (vgl. auch BayVGH, B.v. 4.10.2016 - 11 ZB 16.1535 - juris Rn. 11).
  • VG Köln, 23.12.2022 - 6 L 1886/22
    vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 01.07.2022 - 11 CS 22.860 -, juris, Rn. 20, und vom 04.10.2016 - 11 ZB 16.1535 -, juris, Rn. 11; ThürOVG, Beschluss vom 27.10.2021 - 2 EO 64/21 - juris, Rn. 20.
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