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   VGH Bayern, 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008   

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VGH Bayern, 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 (https://dejure.org/2001,36555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 (https://dejure.org/2001,36555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 (https://dejure.org/2001,36555)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Ergänzend waren folgende Gesichtspunkte der Billigkeit maßgeblich, wobei die Kammer der Rechtsprechung des VGH folgt (BayVGH, B. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; a.A. (keine Rabattierung) VGH Baden-Württemberg, B. v. 12.11.2015 - 10 S 2047/15 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.1.2013 - 3 M 727/12 - juris Rn. 5; a.A. (Ansatz des einfachen Streitwerts für die Erweiterung auf den Fuhrpark en bloc VG Würzburg, B. v. 19.5.2011 - W 6 S 11.367, juris Rn. 38).

    Unter Berücksichtigung des Umstands, dass der 52 Fahrzeuge betreffenden Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zu führen, zwar jeweils eigenständige Bedeutung im Sinne des § 52 Abs. 1 GKG, § 5 ZPO zukommt, die Vielzahl der zu führenden Bücher aber auch die Einzelfallbedeutung relativiert, nimmt der VGH aus Gründen der Billigkeit eine Herabsetzung des an sich festzusetzenden Streitwerts quasi in Gestalt eines "Mengenrabatts" vor (BayVGH, B. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; B. v. 21.4.1994 - 11 C 94.1062 - juris).

    Im Eilverfahren war dieser Streitwert nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs zu halbieren, beträgt also 23.325,- Euro (BayVGH, B. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.1.2013 - 3 M 727/12 - juris Rn. 5; a.A. VGH Baden-Württemberg, B. v. 12.11.2015 - 10 S 2047/15 - juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

    Bei nur drei betroffenen Fahrzeugen besteht auch für eine nach Zehnergruppen gestaffelte Reduzierung des Streitwerts nach Art eines "Mengenrabatts", wie sie in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.09.1997 a.a.O.; BayVGH Beschluss vom 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 -juris; a.A. OVG Saarland, Beschluss vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - juris), noch keine Veranlassung.
  • VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 5 K 2765/15

    Zur Frage der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Verweigerung der

    Daher ist das Gericht auch nicht der Streitwertbildung durch "Mengenrabatt" gefolgt (vgl. hierzu Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2015 - 10 S 2047/15

    Kein Mengenrabat bei der Streitwertfestsetzung in Fahrtenbuchauflageverfahren

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass für die auf die ersten zehn Fahrzeuge folgenden Fahrzeuge, gestaffelt nach Zehnergruppen, ein Abschlag in Höhe der Hälfte des für die jeweils vorhergehende Zehnergruppe anzusetzenden Betrags zu veranschlagen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - BayVBl 2002, 349; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.09.1997 - 25 A 4812/96 - juris - unter Bezugnahme auf BayVGH, Beschluss vom 21.04.1994 - 11 C 94.1062 - DAR 1994, 335; anderer Ansicht Saarländisches OVG, Beschluss vom 25.05.2007 - 1 B 121/07 - juris; VG Cottbus, Urteil vom 11.09.2007 - 2 K 1526/04 -, juris; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 14.01.2014 - 10 S 2438/13 - NJW 2014, 1608).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22

    Streitwertfestsetzung bei Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere

    Da hier acht Fahrzeuge von der Fahrtenbuchauflage betroffen sind, besteht für eine nach Zehnergruppen gestaffelte Herabsetzung des Streitwerts nach Art eines "Mengenrabatts" bei mehr als zehn Fahrzeugen aus Gründen der Billigkeit und wegen der geringeren Bedeutung der einzelnen Auflage, wie sie in Teilen der Rechtsprechung für angemessen erachtet wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13; a.A. VG Cottbus, Beschluss vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, juris, Rn. 45; offen gelassen von VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13), keine Veranlassung.

    Der Auffassung, dass bei Fahrtenbuchauflagen der Wert der Hauptsache in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entgegen der Regel in Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs nicht zu halbieren sei (vgl. VGH BW, Beschlüsse vom 9. Februar 2009 - 10 S 3350/08 -, juris, Rn. 6 und vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13) folgt der Senat nicht, da dies auch mit Blick auf eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache durch die Eilentscheidung nicht geboten erscheint (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 12 OA 336/09 -, juris, Rn. 2 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 8 B 453/11 -, juris, Rn. 26; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13).

  • OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23

    Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert

    Der Senat orientiert sich dabei wie das Verwaltungsgericht an der Empfehlung in Nr. 46.11 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (abgedruckt z. B. in: SächsVBl. 2014, Heft 1, Sonderbeilage), wonach 400 EUR je Monat anzusetzen sind, halbiert diesen Wert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs), gewährt aber keinen "Mengenrabatt".15 Teilweise wird in der Rechtsprechung ein Mengenrabatt aus Billigkeitsgründen gewährt, wenn eine Vielzahl von Fahrtenbüchern zu führen ist (BayVGH, Beschl. v. 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris Rn. 13 st. Rspr.; früher auch: OVG NRW, Urt. v. 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - 3 M 727/12

    Zum Streitwert bei Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zwar teilweise die Auffassung vertreten, dass für die auf die ersten zehn Fahrzeuge folgenden Fahrzeuge, gestaffelt nach Zehnergruppen, ein Abschlag in Höhe der Hälfte des für die jeweils vorhergehende Zehnergruppe anzusetzenden Betrages zu veranschlagen ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 10.09.1997 - 25 A 4812/96 -, juris unter Bezugnahme auf BayVGH, Beschl. v. 21.04.1994 - 11 C 94.1062 -, DAR 1994, 335; a. A. OVG Saarland, Beschl. v. 25.05.2007 - 1 B 121/07 -, juris; VG Mainz, Beschl. v. 14.05.2012 - 3 L 298/12.MZ -, juris; VG Cottbus, Urt. v. 11.09.2007 - 2 K 1526/04 -, juris).
  • VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1614

    Fahrtenbuchauflage, Ersatzfahrzeug, Fahrtenbuchanordnung, Führung eines

    Damit ergibt sich bei einer zwölfmonatigen Fahrtenbuchauflage für 10 Fahrzeuge ein Streitwert in Höhe von 48.000,00 EUR (12 x 400, 00 EUR x 10; eine "Rabbatierung" findet erst ab dem 11. Fahrzeug statt, vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; B.v. 9.1.2017 - 11 CS 16.2585 - juris; VG Regensburg, B.v. 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399 - juris), der für das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zu halbieren ist, somit 24.000,00 EUR.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2019 - 8 E 802/19

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts für ein Verfahren betreffend

    Ein "Mengenrabatt" aus Billigkeitsgründen ab dem elften Fahrzeug, vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. September 1997- 25 A 4812/96 -, juris Rn. 9 f., unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bay. VGH, Beschlüsse vom 21. April 1994 - 11 C 94.1062 -, DAR 1994, 335 f., und vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris Rn. 13, in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Asylrecht, ist nicht zu gewähren.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2019 - 8 E 802/19

    Fahrtenbuchauflage, Streitwert, meherer Fahrzeuge

    OVG NRW, Urteil vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris Rn. 9 f., unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bay. VGH, Beschlüsse vom 21. April 1994 - 11 C 94.1062 -, DAR 1994, 335 f., und vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris Rn. 13, in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Asylrecht,.
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