Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.05.2004 - 11 U 6/02, 11 U 11/03 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 812 BGB, § 97 UrhG
Urheberrechtsverletzung: Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen ungenehmigter Übernahme juristischer Beiträge auf eine Internet-Homepage - JurPC
BGB § 812, ZPO § 287
Übernahme eines Internetangebots durch Rechtsanwaltskanzlei
- aufrecht.de
Schmerzensgeld bei Textklau
- stroemer.de
Raubkopierte Anwaltsbeiträge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Schadensersatzes wegen unberechtigter Übernahme und Einstellung von juristischen Beiträgen in das Internet ; Möglichkeit des Abstellens eines Schadensersatzbetrages auf eine fiktive Lizenz; Rechtlicher Charakter von Urheberrechten; Berechnungsart bei der ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 13, 16, 19a, 97 Abs. 1, Abs. 2
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Übernahme juristischer Beiträge auf Homepage - Schadensersatzansprüche
- kanzleischroeder-kiel.de
10.200,00 EUR Schadensersatz wegen der Übernahme urheberrechtlich geschützter Texte auf einer Homepage
- online-und-recht.de
- info-it-recht.de
Wer ohne Erlaubnis Beiträge einen Rechtsanwalts auf seiner Website veröffentlicht, schuldet dafür eine einfache fiktive Lizenzgebühr
- Judicialis
- doerre.com
Schadensersatz für Übernahme einer Webseite
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812; UrhG § 97
Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bei unrechtmäßiger Übernahme juristischer Beiträte auf eine Internet-Homepage? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtswidrige Übernahme von Webseiten
- beck.de (Leitsatz)
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Übernahme von Inhalten einer Homepage
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtswidrige Übernahme von Webseiten
Besprechungen u.ä.
- law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Wie flexibel kann die Lizenzanalogie noch werden?
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.12.2001 - 6 O 110/01
- OLG Frankfurt, 04.05.2004 - 11 U 6/02, 11 U 11/03
Papierfundstellen
- MMR 2004, 476
- ZUM 2004, 924
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99
Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2004 - 11 U 6/02
Soweit das Landgericht eine Zurechnung der Kenntnis und des Verhaltens des Beklagten zu 3. bzw. des Beklagten zu 2. über § 31 BGB auch bezüglich der Beklagten zu 1. vorgenommen hat, ist dies ebenfalls gerechtfertigt (vgl. für die Anwendung auf die GbR: BGH NJW 2003, 1445;… Palandt-Sprau, BGB, 63. Auflage, § 714 Rdnr. 6, 13).
- OLG Frankfurt, 04.05.2004 - 11 U 11/03
Gestaltung der Homepage - Unerlaubte Übernahme fremder Beiträge auf die eigene …
11 U 6/02 11 U 11/03.hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nach Verbindung der Berufungsverfahren 11 U 6/02 und 11 U 11/03 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung durch ... aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.02.2004.
- AG Frankfurt/Main, 17.03.2006 - 31 C 2689/05 Die Vorschrift des § 13, 2 UrhG gewährt das Recht auf Anbringung der Urheberbezeichnung seinem Wortlaut und seiner Entstehungsgeschichte nach uneingeschränkt; auch mit Wesen und Natur des Rechts auf Anbringung der Urheberbezeichnung lässt es sich nicht vereinbaren, dieses unbeschränkt gewährte Recht aufgrund angeblicher Verkehrsgewohnheiten, oder einer angeblichen Branchenübung von vornherein entfallen zu lassen; es ist Ausfluss und besondere Erscheinungsform des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft im Sinne des § 13, 1 UrhG (… BGH, Urt. v. 16.06.1994, I ZR 3/92 , GRUR 1995, 671 [672];… OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.11.1997, 20 U 31/97 , MMR 1998, 147 [148];… OLG München, Urt. v. 20.01.2000, 29 U 4724/99 , NJW-RR 2000, 1574 [1576]; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 04.05.2004, 11 U 6/02 , MMR 2004, 476 [477f.]).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2015 - L 3 U 117/14 Das Anerkenntnis erfolgte im Rahmen des seinerzeit bei dem SG Hildesheim geführten Rechtsstreits (Az: S 11 U 6/02) unter Berücksichtigung des dort eingeholten Gutachtens der Sachverständigen Prof. Dr. G. und H. vom 16. September 2003 mit ergänzender Stellungnahme des Herrn H. vom 17. Dezember 2004.
Rechtsprechung
BVerfG, 14.03.2003 - 1 BvQ 10/03, 1 BvQ 11/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erlass einer eA, die ausgeschriebenen Notarstellen durch eA bis zur Entscheidung über die noch einzulegenden Verfassungsbeschwerden der abgelehnten Bewerber freizuhalten
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BNotO § 6 b Abs. 4 Satz 1; ; BNotO § 6 b Abs. 4 Satz 2; ; BNotO § 7 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Einschränkung der Berufsfreiheit durch Verwehrung der Ausübung des Notarberufs
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2084
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94
Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 14.03.2003 - 1 BvQ 10/03
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr). - BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 14.03.2003 - 1 BvQ 10/03
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr). - BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
Auszug aus BVerfG, 14.03.2003 - 1 BvQ 10/03
a) Der Zulässigkeit der Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung steht nicht entgegen, dass noch keine Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache vorliegen (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 71, 350 ; stRspr). - BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …
Auszug aus BVerfG, 14.03.2003 - 1 BvQ 10/03
a) Der Zulässigkeit der Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung steht nicht entgegen, dass noch keine Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache vorliegen (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 71, 350 ; stRspr). - BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
Auszug aus BVerfG, 14.03.2003 - 1 BvQ 10/03
12 Abs. 1 GG gilt auch für den staatlich gebundenen Beruf des Notars; die Berufsfreiheit unterliegt insofern umso eher Einschränkungen durch Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 GG, je mehr der staatlich gebundene Beruf einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis angenähert ist (vgl. BVerfGE 47, 285 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15
Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg …
Dies folgt aus dem in § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 32 BVerfGG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Grundsatz des einstweiligen Rechtsschutzes, nach dem es nicht erforderlich ist, dass parallel zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung das Hauptsacheverfahren anhängig gemacht werden muss (…vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 47 Rn. 386; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2003 - 1 BvQ 10/03, 1 BvQ 11/03 -, NJW 2003, 2084, juris Rn. 9 zu § 32 Abs. 1 BVerfGG). - BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 629/03
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Die einstweilige Anordnung vom 14. März 2003 - noch ergangen unter dem Aktenzeichen 1 BvQ 10/03 -, verlängert mit Beschluss vom 1. September 2003, wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG). - BVerfG, 01.09.2003 - 1 BvR 629/03
Einstweiliger Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht; Wiederholung der …
Die einstweilige Anordnung vom 14. März 2003 - noch ergangen unter dem Aktenzeichen 1 BvQ 10/03 - wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG). - BGH, 12.07.2004 - NotZ 11/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Stellung …
Nachdem er durch Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2003 (NJW 2003, 2084) darauf aufmerksam gemacht worden war, daß zwei andere Bewerber in dem fraglichen Ausschreibungsverfahren eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts dahingehend erwirkt hatten, daß es der Antragsgegnerin untersagt wurde, die ausgeschriebenen Stellen bis zu einer Entscheidung dieses Gerichts über die noch einzulegenden Verfassungsbeschwerden der beiden Bewerber zu besetzen, reichte er selbst Verfassungsbeschwerde gegen "die beabsichtigte Entscheidung" der Antragsgegnerin ein.
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 20.11.2003 - U 11/03 |
Verfahrensgang
- LG Trier, 19.03.2003 - 5 O (WG) 193/99
- LG Trier, 19.03.2003 - 5 O(WG) 193/99
- OLG Koblenz, 20.11.2003 - U 11/03
- OLG Koblenz, 20.11.2003 - 5wg U 11/03
- BGH, 13.07.2006 - IX ZB 32/04
Rechtsprechung
FG Nürnberg, 12.03.2003 - I 11/2003 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
GKG § 13 Abs. 2
Bemessung des Streitwertes bei Auswirkungen auf andere Steuerarten oder Besteuerungszeiträume - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bemessung des Streitwertes bei Auswirkungen auf andere Steuerarten oder Besteuerungszeiträume
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erhöhung des Streitwertes durch steuerliche Folgeänderungen bei Anfechtungsklagen gegen Steuerbescheide mit bezifferter Geldleistung; Berücksichtigung des finanziellen Interesses an von Amts wegen erfolgenden Folgeänderungen
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1044
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.04.1989 - VIII R 319/84
Einbeziehung der Kirchensteuer bei Berechnung des Streitwerts einer Revision
Auszug aus FG Nürnberg, 12.03.2003 - I 11/03
Gesichtspunkte bei der Prüfung von Bedeutung sein können (BFH-Urteil vom 18.04.1989 VIII R 319/84, BFH/NV 1989, 756) oder wenn die Änderung des Folgebescheids entsprechend der Feststellung im Grundlagenbescheid ungewiss ist (BFH-Beschluss, vom 12.01.1978 IV E 1/77, BStBl. 11 1978, 198). - BFH, 12.01.1978 - IV E 1/77
Einkommensteuerveranlagungsverfahren - Steuerminderung - Mehrere Klageverfahren - …
Auszug aus FG Nürnberg, 12.03.2003 - I 11/03
Gesichtspunkte bei der Prüfung von Bedeutung sein können (…BFH-Urteil vom 18.04.1989 VIII R 319/84, BFH/NV 1989, 756) oder wenn die Änderung des Folgebescheids entsprechend der Feststellung im Grundlagenbescheid ungewiss ist (BFH-Beschluss, vom 12.01.1978 IV E 1/77, BStBl. 11 1978, 198). - BFH, 10.12.1998 - II R 60/95
Streitwert; Folgewirkungen
Auszug aus FG Nürnberg, 12.03.2003 - I 11/03
Auswirkungen auf andere Besteuerungszeiträume und, andere Steuerarten bleiben außer Betracht (ständige Rechtssprechung; BFH-Urteil vom 10.12.1998 II R 60/95, BFH/NV 1999, 664 ;… Brandis in Tipke/Kruse, AO -Kommentar' 16. Auflage, vor § 135 Rz 110, -m.w.N.). - BFH, 24.01.1979 - I R 91/78
Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides - Bemessung des …
Auszug aus FG Nürnberg, 12.03.2003 - I 11/03
Ein selbständiges Klagebegehren setzt jedoch voraus, dass dem Streitpunkt eine prozessgestaltende Wirkung zukommt, (BFH-Urteil vom 24..01.1979 I R 91/78, BStBI. 11 1979, 441).