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   LAG Hessen, 27.08.2009 - 11/18 Sa 1114/08   

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https://dejure.org/2009,28268
LAG Hessen, 27.08.2009 - 11/18 Sa 1114/08 (https://dejure.org/2009,28268)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.08.2009 - 11/18 Sa 1114/08 (https://dejure.org/2009,28268)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. August 2009 - 11/18 Sa 1114/08 (https://dejure.org/2009,28268)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2009 - 18 Sa 1114/08
    Nur ergänzend wird auf die aktuellere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.8.2007 verwiesen (9 AZR 934/06, dokumentiert in juris).

    Der Arbeitgeber kann den zustehenden Urlaub nicht nur während der Kündigungsfrist gewähren, sondern sogar vorsorglich für den Fall, dass eine Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst, weil dies im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers liegt, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüche zu verhindern (vgl. erneut Bundesarbeitsgericht 14.8.2007, 9 AZR 934/06 dokumentiert in juris).

    Beispielsweise im Urteil vom 18.9.2001 (9 AZR 570/00, NZA 2002, 895 f), bekräftigt durch das bereits mehrfach zitierte vom 14.8.2007 (9 AZR 934/06, dokumentiert in juris), führt das Bundesarbeitsgericht aus:.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2009 - 18 Sa 1114/08
    Soweit sich der EuGH in seinem Urteil vom 20.1.2009 (Rs. C-350/06 und C-520/06, dokumentiert in juris = DB 2009, 234) in den vom Klägervertreter angesprochenen Randziffern 57 ff mit der Berechnungsgrundlage einer Urlaubsabgeltung befasst, stehen die dortigen Entscheidungsgründe nicht im Widerspruch zur bundesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung.
  • LAG Nürnberg, 29.08.2006 - 7 Sa 676/05

    Vorsorgliche Urlaubserteilung bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2009 - 18 Sa 1114/08
    Wie auch das vom Bundesarbeitsgericht bestätigte Landesarbeitsgericht Nürnberg in seinem vergleichbaren Fall (Urteil vom 29.8.2006, 7 Sa 676/05, dokumentiert in juris) ist die Berufungskammer der Auffassung, dass der Kläger die Anrechnungserklärung der Beklagten so verstehen musste, dass er zunächst ab dem Tag nach Zugang des Kündigungsschreibens beziehungsweise ab Entstehen und Fälligkeit des neuen Urlaubs für 2007 zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Arbeitspflicht befreit wurde.
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00

    Erholungsurlaub - Geltendmachung - Kündigungsschutzklage - Übertragung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2009 - 18 Sa 1114/08
    Beispielsweise im Urteil vom 18.9.2001 (9 AZR 570/00, NZA 2002, 895 f), bekräftigt durch das bereits mehrfach zitierte vom 14.8.2007 (9 AZR 934/06, dokumentiert in juris), führt das Bundesarbeitsgericht aus:.
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. August 2009 - 11/18 Sa 1114/08 - aufgehoben.
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