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   BSG, 23.02.1989 - 11/7 RAr 103/87   

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BSG, 23.02.1989 - 11/7 RAr 103/87 (https://dejure.org/1989,1308)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1989 - 11/7 RAr 103/87 (https://dejure.org/1989,1308)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 11/7 RAr 103/87 (https://dejure.org/1989,1308)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2910 (Ls.)
  • MDR 1989, 939
  • NVwZ 1989, 902
  • DVBl 1990, 210
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87
    Die Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber zielgleichen Gestaltungs- und Leistungsklagen ist auch zum SGG allgemein anerkannt (BSGE 57, 184, 186 unter Hinweis auf BSGE 46, 81, 84 und 43, 148, 150, 151), obgleich dies in § 55 SGG - anders als in § 43 Abs. 2 VwGO und § 41 Abs. 2 FGO - nicht ausdrücklich angeordnet ist.

    gewordenes öffentlich-rechtliches Verhältnis grundsätzlich zunächst in einem Verwaltungsverfahren durch Verwaltungsakt zu regeln ist, der bei den übrigen Tatbeständen einer Feststellungsklage nach § 55 SGG ein vorangehendes Verwaltungsverfahren erfordert (BSGE 57, 184, 186).

    In der Regel setzt zwar auch eine nach § 55 SGG zulässige Feststellungsklage voraus, daß zunächst eine Klärung im Verwaltungsverfahren versucht wird (BSGE 57, 184, 186).

  • BSG, 26.05.1964 - 9 RV 218/63

    Rücknahme eines Versorgungsbescheides - Rückzahlung von Versorgungsleistungen -

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87
    Ist jedoch erst der Verwaltungsakt in der Form des Widerspruchsbescheides inhaltlich bestimmt, so ist zu beachten, daß die Zurückweisung des Widerspruchs den angefochtenen Verwaltungsakt nicht ersetzt, und einem nichtigen Verwaltungsakt auch nicht eine andere Gestalt geben kann (BSGE 21, 79, 80).
  • BVerwG, 23.05.1984 - 2 C 41.81

    Nachzahlungforderung aus dem Ruhegehalt eines Beamten - Begrenzung des zeitlichen

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87
    Insoweit ist zwar auch das Revisionsgericht zur erstmaligen Auslegung eines Verwaltungsaktes und zu den hierzu erforderlichen Feststellungen befugt (BSG SozR 4100 § 151 Nr. 20 Bl 27; BVerwG NVwZ 1985, 181; BVerwG NVwZ 1986, 374); im vorliegenden Fall erweist sich jedoch schon wegen des Umfangs der weiteren Ermittlungen eine Rückverweisung als zweckmäßig (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 103).
  • BSG, 17.03.1988 - 11 RAr 37/86

    Zwingende Vorschrift der Rückforderung einer Zuwendung nach § 44a BHO -

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87
    Insoweit ist zwar auch das Revisionsgericht zur erstmaligen Auslegung eines Verwaltungsaktes und zu den hierzu erforderlichen Feststellungen befugt (BSG SozR 4100 § 151 Nr. 20 Bl 27; BVerwG NVwZ 1985, 181; BVerwG NVwZ 1986, 374); im vorliegenden Fall erweist sich jedoch schon wegen des Umfangs der weiteren Ermittlungen eine Rückverweisung als zweckmäßig (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 103).
  • BFH, 17.10.1985 - VII R 185/83

    Feststellung der Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87
    Zweng/Scheerer/Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung, SGB 10, § 40 Anm 6) und nicht nur eine unverbindliche Bescheinigung der Nichtigkeit (anderer Auffassung Obermayer, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 44 RdNr 122; wohl auch BFH Urteil vom 17. Oktober 1985 VII R 185/83).
  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 7/87

    Kindergeld - Entziehung - Schriftlicher Bescheid - Zahlungseinstellung

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87
    Bleibt auch nach sorgfältiger Auslegung offen, ob eine hoheitliche Regelung überhaupt vorliegt (BSG SozR 5870 § 25 Nr. 2) oder welchen Inhalt sie hat, so fehlt es an einer Regelung, die als rechtswidriger und deshalb aufhebbarer Verwaltungsakt immerhin bis zu ihrer Aufhebung wirksam sein könnte.
  • BSG, 09.11.1982 - 11 RA 48/82

    Berufung; Altersruhegeld; Verdienstgrenze; Arbeitseinkommen; Bemessung des

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87
    Dieser für den Fall einer zu Unrecht erfolgten Verwerfung der Berufung als unzulässig entwickelte Rechtsgrundsatz (BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 39; BSG SozR 1500 § 170 Nr. 4 und BSGE 25, 251 = SozR Nr. 15 zu § 146 SGG) gilt im Falle der Klageabweisung als unzulässig entsprechend.
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 98/80

    Model-Agentur; Arbeitsvermittlung; Verrichtung abhängiger, fremdbestimmter Arbeit

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87
    Wird ein bestimmtes Verhalten als unzulässige Arbeitsvermittlung im Bescheid festgestellt und dessen Fortsetzung untersagt, so ist die Untersagungsverfügung hinreichend bestimmt (BSG Urteil vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 98/80 - SGB 1983, 205, 206, insoweit in SozR 4100 § 13 Nr. 6 nicht abgedruckt).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 43/79

    Sachentscheidung - Nachentrichtung - Berufung - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87
    Dieser für den Fall einer zu Unrecht erfolgten Verwerfung der Berufung als unzulässig entwickelte Rechtsgrundsatz (BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 39; BSG SozR 1500 § 170 Nr. 4 und BSGE 25, 251 = SozR Nr. 15 zu § 146 SGG) gilt im Falle der Klageabweisung als unzulässig entsprechend.
  • BSG, 16.03.1978 - 11 RK 9/77

    Landwirtschaft - Krankenversicherung - Subsidiarität - Nebenerwerbslandwirt -

    Auszug aus BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87
    Die Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber zielgleichen Gestaltungs- und Leistungsklagen ist auch zum SGG allgemein anerkannt (BSGE 57, 184, 186 unter Hinweis auf BSGE 46, 81, 84 und 43, 148, 150, 151), obgleich dies in § 55 SGG - anders als in § 43 Abs. 2 VwGO und § 41 Abs. 2 FGO - nicht ausdrücklich angeordnet ist.
  • BSG, 28.10.1966 - 4 RJ 339/64

    Streitige Rentenentziehung - Rentenentziehungsbescheid - Hilfsbescheid des

  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 109/58
  • BSG, 21.06.1960 - 3 RK 72/55
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Statthaftigkeit

    Auch ein vorheriger Antrag an die Behörde auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts nach § 40 Abs. 5 SGB X wird nicht vorausgesetzt (BSG Urteil vom 23.2.1989 - 11/7 RAr 103/87 - SozR 1500 § 55 Nr. 35; BSG Urteil vom 7.9.2006 - B 4 RA 43/05 R - BSGE 97, 94 = SozR 4-2600 § 118 Nr. 4, RdNr 15; aA Ulmer in Hennig, SGG, § 55 RdNr 71, Stand September 2016) .

    Dies soll Schwierigkeiten Rechnung tragen, die sich daraus ergeben, dass die Frage, ob ein Verwaltungsakt nur anfechtbar oder sogar nichtig ist, im Einzelfall nur schwer zu beantworten ist und möglicherweise in den Instanzen unterschiedlich beurteilt wird (BSG Urteil vom 23.2.1989 - 11/7 RAr 103/87 - SozR 1500 § 55 Nr. 35 S 36).

    Ein solches zusätzliches berechtigtes Interesse, etwa wegen möglicher Vollstreckungsmaßnahmen (vgl BSG Urteil vom 7.9.2006 - B 4 RA 43/05 - BSGE 97, 94 = SozR 4-2600 § 118 Nr. 4, RdNr 15) oder des Rechtsscheins eines unwirksamen Verwaltungsaktes (vgl zB BSG Urteil vom 23.2.1989 - 11/7 RAr 103/87 - SozR 1500 § 55 Nr. 35 S 36 zur Untersagung der Arbeitsvermittlung), ist hier jedoch weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • BFH, 20.08.2014 - X R 15/10

    Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde;

    Das Bundessozialgericht (BSG) äußere seine gegenteilige Auffassung im Urteil vom 23. Februar 1989  11/7 RAr 103/87 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1989, 902) nur im Rahmen eines obiter dictum, das es zudem nicht nachvollziehbar begründet habe.

    Das BSG hält die Nichtigkeitsfeststellung nach § 40 Abs. 5 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X) explizit ebenfalls für einen (deklaratorischen) Verwaltungsakt (Urteil vom 23. Februar 1989  11/7 RAr 103/87, Deutsches Verwaltungsblatt 1990, 210).

  • LSG Hessen, 13.11.2015 - L 9 AS 44/15

    Auch in einer Bedarfsgemeinschaft bleiben die Ansprüche den einzelnen Mitgliedern

    Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb unbestimmt, weil er auslegungsbedürftig ist (BSG, Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 25/01 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 46; BSG, Urteil vom 23. Februar 1989 - 11/7 RAr 103/87 - SozR 1500 § 55 Nr. 35; Engelmann in: von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 33 Rn. 9; Pattar in: juris-PK SGB X, § 33 Rn. 28, Stand August 2014).
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