Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1978

Rechtsprechung
   EuGH, 07.02.1979 - 11/76   

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https://dejure.org/1979,222
EuGH, 07.02.1979 - 11/76 (https://dejure.org/1979,222)
EuGH, Entscheidung vom 07.02.1979 - 11/76 (https://dejure.org/1979,222)
EuGH, Entscheidung vom 07. Februar 1979 - 11/76 (https://dejure.org/1979,222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - FINANZIERUNG DURCH DEN EAGFL - GRUNDSÄTZE - ÜBERNAHME VON DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN GEZAHLTEN BETRAEGEN - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

  • Judicialis

    Verordnung 729/70 Art. 8; ; Verordnung 729/70 Art. 2; ; Verordnung 729/70 Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - FINANZIERUNG DURCH DEN EAGFL - GRUNDSÄTZE - ÜBERNAHME VON DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN GEZAHLTEN BETRAEGEN - VORAUSSETZUNGEN - [VERORDNUNG NR. 729/70 DES RATES , ARTIKEL 2 , 3 UND 8]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.11.1974 - 34/74

    Roquette Frères / French State

    Auszug aus EuGH, 07.02.1979 - 11/76
    Demzufolge stimmt die Klägerin der in dem am 30. Mai 1975 an die Mitgliedstaaten gerichteten Schreiben der Kommission geäußerten Ansicht nicht zu, nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 12. November 1974 (Rechtssache 34/74, Roquette/Französischer Staat, Slg. 1974, 1217) gingen aufgrund einer unzutreffenden.

    Ein typischer Fall sei die Situation, die sich infolge des Urteils des Gerichtshofes vom 12. November 1974 in der Rechtssache 34/74 (Roquette) ergeben habe.

  • EuGH, 13.12.1973 - 150/73

    Hollandse Melksuikerfabriek / Hoofdproduktschap Akkerbouwprodukten

    Auszug aus EuGH, 07.02.1979 - 11/76
    Im Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1973 (Rechtssache 150/73, Hollandse Melksuikerfabriek/Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten, Slg. 1973, 1633), in dem entschieden worden sei, daß in der fraglichen Zeit kein Anspruch auf Erstattungen bei der Ausfuhr von Milchalbumin bestanden habe, sei nicht über die Frage entschieden worden, ob die durchführende Behörde vernünftigerweise habe annehmen dürfen, sie dürfe die fragliche Bestimmung so auslegen, wie sie dies getan habe.

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Dezember 1973 (Rechtssache 150/73, Slg. 1973, 1633) entschieden hat, sind die fraglichen Bestimmungen nicht dahin auszulegen, daß die Erstattungen bei der Ausfuhr von Eieralbumin, einem Erzeugnis des Eiersektors, auf Milchalbumin, ein Erzeugnis des Sektors Milch und Milcherzeugnisse, anzuwenden wären, da es an einer besonderen Bestimmung im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für den letztgenannten Sektor fehlt.

  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96

    Gencor / Kommission

    Da die wörtliche, die historische und die systematische Auslegung der Verordnung, insbesondere ihres Artikels 2, es nicht ermöglichen, deren genaue Bedeutung in bezug auf die Art der erfaßten beherrschenden Stellung zu ermitteln, ist für die Auslegung der betreffenden Regelung auf ihre Zielsetzung abzustellen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 6, vom 5. Dezember 1996 in den Rechtssachen C-267/95 und C-268/95, Merck und Beecham, Slg. 1996, I-6285, Randnrn.
  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Da die wörtliche und die historische Auslegung der Verordnung, insbesondere des Artikels 2, nicht die Beurteilung ihrer genauen Bedeutung in bezug auf die Art der erfaßten beherrschenden Stellung ermöglichen, ist für die Auslegung der betreffenden Regelung sowohl auf ihre Zielsetzung als auch auf ihre Systematik abzustellen (vgl. dahin gehend Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.1987 - 347/85

    Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gegen Kommission der

    Hieraus hat der Gerichtshof, insbesondere in seinem Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76 (Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245), folgendes abgeleitet:.

    Nur solche Ausgaben können vom EAGFL finanziert werden, die die nationalen Dienststellen gemäß den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts bewirkt haben bzw. die gemäß den Regeln in den verschiedenen Sektoren der landwirtschaftlichen Erzeugnisse ausgezahlt wurden (siehe das Urteil in der Rechtssache 11/76, Slg. 1979, 245, Randnr. 22).

    b) Die Beträge, die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation auszubezahlen sich die nationalen Behörden zu Unrecht für ermächtigt hielten (Rechtssache 11/76), stellen ungerechtfertigte, nicht vorhergesehene Ausgaben dar.

    66. Dementsprechend hat Generalanwalt Capotorti in seinen Schlußanträgen in den Rechtssachen 11/76, 15 und 16/76 und 18/76 hervorgehoben, in einer solchen Situation.

    - Siehe die Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, und in der Rechtssache 18/76, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 9, bzw. 343, Randnr. 8.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1978 - 11/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,6854
Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1978 - 11/76 (https://dejure.org/1978,6854)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.12.1978 - 11/76 (https://dejure.org/1978,6854)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1978 - 11/76 (https://dejure.org/1978,6854)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Regierung des Königreichs der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1978 - 11/76
    Beihilfen für Magermilchpulver zu Futterzwecken (Klage der deutschen Regierung: Fälle Nrn. 4 und 5) - (Klage der französischen Regierung: Rechtssache 15/76).

    Über die Gemeinschaftsbeihilfen für Magermilchpulver zu Futterzwecken sind vorliegend drei Streitigkeiten entstanden: zwei von ihnen zwischen der Kommission und der deutschen Regierung, die als Fälle Nrn. 4 und 5 bezeichnet werden, eine zwischen der Kommission und der französischen Regierung, die Gegenstand der Rechtssache 15/76 ist.

    Die in einer der Klagen der französischen Regierung (der Klage in der Rechtssache 15/76) aufgeworfene Frage unterscheidet sich grundlegend von denen, die die beiden bisher erörterten Fälle kennzeichnen.

  • EuGH, 13.12.1973 - 150/73

    Hollandse Melksuikerfabriek / Hoofdproduktschap Akkerbouwprodukten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1978 - 11/76
    Die Regierung der Niederlande gesteht nunmehr zu, daß die fraglichen Erstattungen damals nicht geschuldet waren; man könnte sagen, sie sei infolge des Urteils des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1973 (Rechtssache 150/73, Hollandse Melksuikerfabriek, Slg. 1973, 1633) zu diesem Zugeständnis gezwungen.

    Hierzu möchte ich mich auf die Bemerkung beschränken, daß die Verfahren, die aus einer Zahlung unter Vorbehalt hätten hervorgehen können, wahrscheinlich Gelegenheit zu Vorlagen an den Gerichtshof geboten und es somit ermöglicht hätten, den Streitpunkt endgültig zu klären, wie es dann im Zusammenhang mit der Vorabentscheidungssache 150/73 geschah.

  • EuGH, 11.02.1971 - 39/70

    Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor / Hauptzollamt Hamburg St Annen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1978 - 11/76
    Meines Erachtens genügt es in diesem Zusammenhang, auf Ihre ständige Rechtsprechung hinzuweisen, nach der es unzulässig ist, daß die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts einseitig Maßnahmen ergreifen, die die Tragweite gemeinschaftlicher Vorschriften ändern und insbesondere den Schutz des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Marktbürger im ganzen Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen können (vgl. Urteile vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 40/69, Bollmann, Slg. 1970, 69; vom 11. Februar 1971 in der Rechtssache 39/70, Fleischkontor, Slg. 1971, 49; vom 1. Februar 1972 in der Rechtssache 49/71, Hagen, und 59/71, Wünsche, Slg. 1972, 24, 54; vom 6. Juni 1972 in der Rechtssache 94/71, Schlüter, Slg. 1972, 308 und vom 30. November 1972 in der Rechtssache 32/72, Wasaknäcke, Slg. 1972, 1181).
  • EuGH, 30.11.1972 - 32/72

    Wasaknäcke Knäckebrotfabrik GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1978 - 11/76
    Meines Erachtens genügt es in diesem Zusammenhang, auf Ihre ständige Rechtsprechung hinzuweisen, nach der es unzulässig ist, daß die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts einseitig Maßnahmen ergreifen, die die Tragweite gemeinschaftlicher Vorschriften ändern und insbesondere den Schutz des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Marktbürger im ganzen Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen können (vgl. Urteile vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 40/69, Bollmann, Slg. 1970, 69; vom 11. Februar 1971 in der Rechtssache 39/70, Fleischkontor, Slg. 1971, 49; vom 1. Februar 1972 in der Rechtssache 49/71, Hagen, und 59/71, Wünsche, Slg. 1972, 24, 54; vom 6. Juni 1972 in der Rechtssache 94/71, Schlüter, Slg. 1972, 308 und vom 30. November 1972 in der Rechtssache 32/72, Wasaknäcke, Slg. 1972, 1181).
  • EuGH, 01.02.1972 - 49/71

    Hagen OHG / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1978 - 11/76
    Meines Erachtens genügt es in diesem Zusammenhang, auf Ihre ständige Rechtsprechung hinzuweisen, nach der es unzulässig ist, daß die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts einseitig Maßnahmen ergreifen, die die Tragweite gemeinschaftlicher Vorschriften ändern und insbesondere den Schutz des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Marktbürger im ganzen Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen können (vgl. Urteile vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 40/69, Bollmann, Slg. 1970, 69; vom 11. Februar 1971 in der Rechtssache 39/70, Fleischkontor, Slg. 1971, 49; vom 1. Februar 1972 in der Rechtssache 49/71, Hagen, und 59/71, Wünsche, Slg. 1972, 24, 54; vom 6. Juni 1972 in der Rechtssache 94/71, Schlüter, Slg. 1972, 308 und vom 30. November 1972 in der Rechtssache 32/72, Wasaknäcke, Slg. 1972, 1181).
  • EuGH, 18.02.1970 - 40/69

    Hauptzollamt Hamburg Oberelbe / Bollmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1978 - 11/76
    Meines Erachtens genügt es in diesem Zusammenhang, auf Ihre ständige Rechtsprechung hinzuweisen, nach der es unzulässig ist, daß die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts einseitig Maßnahmen ergreifen, die die Tragweite gemeinschaftlicher Vorschriften ändern und insbesondere den Schutz des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Marktbürger im ganzen Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen können (vgl. Urteile vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 40/69, Bollmann, Slg. 1970, 69; vom 11. Februar 1971 in der Rechtssache 39/70, Fleischkontor, Slg. 1971, 49; vom 1. Februar 1972 in der Rechtssache 49/71, Hagen, und 59/71, Wünsche, Slg. 1972, 24, 54; vom 6. Juni 1972 in der Rechtssache 94/71, Schlüter, Slg. 1972, 308 und vom 30. November 1972 in der Rechtssache 32/72, Wasaknäcke, Slg. 1972, 1181).
  • EuGH, 06.06.1972 - 94/71

    Schlüter & Maack / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1978 - 11/76
    Meines Erachtens genügt es in diesem Zusammenhang, auf Ihre ständige Rechtsprechung hinzuweisen, nach der es unzulässig ist, daß die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts einseitig Maßnahmen ergreifen, die die Tragweite gemeinschaftlicher Vorschriften ändern und insbesondere den Schutz des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Marktbürger im ganzen Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen können (vgl. Urteile vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 40/69, Bollmann, Slg. 1970, 69; vom 11. Februar 1971 in der Rechtssache 39/70, Fleischkontor, Slg. 1971, 49; vom 1. Februar 1972 in der Rechtssache 49/71, Hagen, und 59/71, Wünsche, Slg. 1972, 24, 54; vom 6. Juni 1972 in der Rechtssache 94/71, Schlüter, Slg. 1972, 308 und vom 30. November 1972 in der Rechtssache 32/72, Wasaknäcke, Slg. 1972, 1181).
  • EuGH, 22.10.1970 - 12/70

    Craeynest u.a. / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1978 - 11/76
    Im Urteil vom 22. Oktober 1970 (Rechtssache 12/70, Craeynest, Slg. 1970, 905) hat der Gerichtshof die Notwendigkeit eines strikten Formalismus anerkannt und ausgeführt, daß die Einführer in Ermangelung der DD4-Bescheinigung in keinem Fall in den Genuß der innergemeinschaftlichen Agrarabschöp-fungsregelung und folglich auch nicht in den der für den Binnenhandel der Gemeinschaft vorgesehenen herabgesetzten Steuer gelangen können.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-587/17

    Belgien / Kommission

    15 Vgl. zu einer Erörterung der Tragweite von Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. 1970, L 94, S. 13), eines Vorgängers von Art. 32 Abs. 8 Buchst. a der Verordnung Nr. 1290/2005, die Schlussanträge von Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache Niederlande/Kommission (11/76, EU:C:1978:220" S. 290 ff.).
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