Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 110-IV-08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,34335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 39-IV-07
Behauptung einer falschen Anwendung des einfachen Rechts durch das Gericht als …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 110-IV-08
Die in der Beschwerdebegründung vorgenommene pauschale Bezeichnung einer einzelnen Grundrechtsnorm reicht hierfür nicht aus (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - Vf. 39-IV-07; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 107-IV-08
Der Anspruch auf ein zügiges Verfahren - Gedanken zur Rechtsprechung der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 110-IV-08
Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind vielmehr stets alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Wirkungen des fortschreitenden Zeitablaufs für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Parteien zuzurechnende Verhalten sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2008 - Vf. 107-IV-08). - VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 21-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 110-IV-08
a) Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 21-IV-08; st. Rspr).
- VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 20-IV-09 Die Beurteilung der Frage, ob das in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SächsVerf normierte Recht auf ein zügiges Verfahren verletzt ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 110-IV-08).
Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind vielmehr stets alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Wirkungen des fortschreitenden Zeitablaufs für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Parteien zuzurechnende Verhalten sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 110-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 42-IV-09 Sie muss den bisherigen Verfahrensablauf so genau aufzeigen, dass es als möglich erscheint, die Verfahrensweise des Gerichts sei mit dem Recht auf ein zügiges Verfahren nicht mehr vereinbar (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 110-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 64-IV-09
Verfahrensrecht - Überlange Verfahrensdauer
Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind vielmehr stets alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Wirkungen des fortschreitenden Zeitablaufs für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Parteien zuzurechnende Verhalten sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 110-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 79-IV-09
Verfahrensrecht - Überlange Verfahrensdauer
Wirkungen des fortschreitenden Zeitablaufs für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Parteien zuzurechnende Verhalten sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 110-IV-08; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 44-IV-09, siehe auch BVerfG, Beschluss vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 - m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 30-IV-09 Hiernach muss der bisherige Verfahrensablauf so genau aufgezeigt werden, dass es als möglich erscheint, die Verfahrensweise des Gerichts sei mit dem Recht auf ein zügiges Verfahren nicht mehr vereinbar (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 110-IV-08; st. Rspr).
- VerfGH Sachsen, 29.01.2010 - 113-IV-09
Verfahrensrecht - Überlange Verfahrensdauer
Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind vielmehr stets alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Wirkungen des fortschreitenden Zeitablaufs für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Parteien zuzurechnende Verhalten sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 79-IV-09; SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 110-IV-08).