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   LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15   

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https://dejure.org/2015,70309
LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15 (https://dejure.org/2015,70309)
LG Köln, Entscheidung vom 03.12.2015 - 111 Ks 6/15 (https://dejure.org/2015,70309)
LG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 111 Ks 6/15 (https://dejure.org/2015,70309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sturz von der Staumauer zur Herbeiführung tödlicher Verletzungen des Opfers i.R.d. Durchführung eines "Vertrauensbeweises" durch den Täter (hier: Loslassen der Hände); Vergewaltigung eines Jugendlichen in Form beischlafähnlicher Handlung; Strafzumessung der Ahndung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • archive.is (Pressebericht, 03.12.2015)

    Sturz von Brucher Talsperre: Lebenslange Haft für perfiden Mordversuch

  • spiegel.de (Pressebericht, 03.12.2015)

    Lebenslange Haftstrafe: Sextäter zwang Teenager zum Sprung von Staumauer

  • nwzonline.de (Pressebericht, 04.12.2015)

    Missbrauch und Mordversuch: Das Grauen der Talsperre

  • ksta.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.10.2015)

    Staumauer-Sturz in Marienheide - Rechtsmediziner: "Der Junge hatte unglaubliches Glück"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04

    Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15
    In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten (BGH Urt. v. 01.02.2005, 1 StR 327/04, NStZ 2005, 383; Urt. v. 17.05.2011, 1 StR 50/11, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung Nr. 18).

    Eine Tötung zur Verdeckung einer Straftat scheidet zwar dann aus, wenn diese bereits aufgedeckt ist und der Täter dies weiß; jedoch kann auch nach Bekanntwerden einer Straftat ein Täter dann noch in Verdeckungsabsicht handeln, wenn er zwar weiß, dass er als Täter dieser Straftat verdächtigt wird, die genaue Kenntnis über den strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalt jedoch allein er und das Opfer haben und die Tatumstände deshalb noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt sind (BGH Urt. v. 01.02.2005, 1 StR 327/04, NStZ 2005, 383; Urt. v. 17.05.2011, 1 StR 50/11, BGHR, StGB, § 211 Abs. 2, Verdeckung Nr. 18).

    Der Angeklagte wusste, dass der Nebenkläger J1 hinsichtlich der konkreten Umstände der vorangegangenen Sexualstraftaten der einzige unmittelbare Tatzeuge war; soweit der Nebenkläger anderen Zeugen von dem Missbrauch berichtet hatte, waren diese lediglich Zeugen vom Hörensagen und hätten hinsichtlich der konkreten Tatumstände nichts bekunden können (vgl. BGH Urt. v. 01.02.2005, 1 StR 327/04, NStZ 2005, 383).

  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15
    In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter ein Opfer tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten (BGH Urt. v. 01.02.2005, 1 StR 327/04, NStZ 2005, 383; Urt. v. 17.05.2011, 1 StR 50/11, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung Nr. 18).

    Eine Tötung zur Verdeckung einer Straftat scheidet zwar dann aus, wenn diese bereits aufgedeckt ist und der Täter dies weiß; jedoch kann auch nach Bekanntwerden einer Straftat ein Täter dann noch in Verdeckungsabsicht handeln, wenn er zwar weiß, dass er als Täter dieser Straftat verdächtigt wird, die genaue Kenntnis über den strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalt jedoch allein er und das Opfer haben und die Tatumstände deshalb noch nicht in einem die Strafverfolgung sicherstellenden Umfang aufgedeckt sind (BGH Urt. v. 01.02.2005, 1 StR 327/04, NStZ 2005, 383; Urt. v. 17.05.2011, 1 StR 50/11, BGHR, StGB, § 211 Abs. 2, Verdeckung Nr. 18).

    Glaubt der Täter, mit der Tötung eine günstige Beweisposition aufrechterhalten oder seine Lage verbessern zu können, so reicht das für die Annahme der Verdeckungsabsicht aus, selbst wenn er bereits als Täter der Vortat verdächtigt wird (BGH Urt. v. 17.05.2011, 1 StR 50/11, BGHR, StGB, § 211 Abs. 2, Verdeckung Nr. 18).

  • BGH, 10.02.2011 - 4 StR 566/10

    Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes und zur Vergewaltigung

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15
    Gleiches gilt für ein "Umarmen" des kindlichen Tatopfers, um ihm Trost zu spenden, aber auch, um seine Gegenwehr einzuschränken (BGH, NStZ 2011, 456).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15
    Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen dies nicht so ist (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 2005 - 2 StR 120/05 -, BGHSt 50, 188-198, Rn. 25; Fischer, a. a. O., § 66 Rn. 65 ff.; Schönke/Schröder StGB, 29. Aufl. 2014, § 66 Rn. 39 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15
    Die vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 04.05.2011 (Az.: 2 BvR 2365/09) insoweit aufgestellten erhöhten Anforderungen finden auf den vorliegenden Fall keine Anwendung, da die Sexualstraftaten zum Nachteil des Zeugen D und der versuchte Mord zum Nachteil des Nebenklägers J1 jeweils im Jahr 2014 und somit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425) am 1. Juni 2013 begangen wurden.
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15
    Eine affektive Erregung, die ohnehin bei den meisten Tötungsdelikten den Normalfall darstellt, hat im Regelfall - zumal bei wie hier uneingeschränkter Schuldfähigkeit - keinen Einfluss auf die Verdeckungsabsicht (BGH Urt. v. 3.7.2007, 1 StR 3/07 - juris).
  • BGH, 06.10.2004 - 1 StR 286/04

    Verdeckungsmord und niedrige Beweggründe (Verdeckungsabsicht; Beurteilung bei

    Auszug aus LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15
    Die Absicht, durch Tötung eine Entdeckung früherer Straftaten zu vermeiden, kann mit anderen Beweggründen zusammenfallen, sie muss aber für sich gesehen Triebfeder des Täterhandelns sein (BGH, Urt. v. 06.10.2004, 1 StR 286/04, BGHR, StGB, § 211 Abs. 2, Verdeckung Nr. 16).
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