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   LG Köln, 25.07.2003 - 111 - 4/03   

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LG Köln, 25.07.2003 - 111 - 4/03 (https://dejure.org/2003,21966)
LG Köln, Entscheidung vom 25.07.2003 - 111 - 4/03 (https://dejure.org/2003,21966)
LG Köln, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 111 - 4/03 (https://dejure.org/2003,21966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperverletzung mit Todesfolge an einem zur Tatzeit einen akuten psychotischen Schub erleidenden Opfers durch Polizeibeamten; Mittäterschaftliche Begehung einer Tat bei Anschluss einzelner Täter an von ihnen erkannten Tathandlungen eines oder mehrerer Täter und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ksta.de (Pressebericht, 25.07.2003)

    Prügelaffäre bei der Kölner Polizei - Bewährungsstrafen

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.07.2003)

    Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.06.2002)

    Garantiert mal draufgetreten

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.08.2002)

    Spitzname Drecksau

  • taz.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.07.2003)

    Kölner Prügel-Polizist soll in Haft

  • ksta.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.07.2003)

    Kölner Polizeiskandal: Staatsanwältin fordert zweieinhalb Jahre Haft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94

    Totschlag - Tötung - Schwere Körperverletzung - Psychische Folgen

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
    Auch die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 227 StGB, nämlich die Begehung einer vorsätzlichen Körperverletzung, der das Risiko eines tödlichen Ausgangs anhaftet, sofern sich das der Handlung eigentümliche Risiko im Eintritt des Todes des Angegriffenen verwirklicht und dem Täter hinsichtlich der Verursachung des Todes zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGHSt 31, 96, 98; BGH NStZ 2001, 478 f.; BGHR StGB § 226, Todesfolge 9 und 12.), liegen vor.

    Dies gilt sowohl für die gegen den Kopf geführten Schläge als auch für die gegen den Kopf geführten Tritte, da Verletzungen des Kopfes das Risiko eines tödlichen Ausgangs in sich bergen (vgl. hierzu BGHR StGB § 226, Todesfolge 9).

    Verübt der Täter eine Körperverletzung, die erkennbar todesursächlich sein kann, muss er sich untypische medizinische Folgen zurechnen lassen, soweit diese nicht außerhalb jeglicher Lebenserfahrung liegt (BGHR StGB § 226, Todesfolge 9 "medizinische Rarität" und 12 "psychogener Tod").

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 569/96

    vorgeschädigtes Herz - § 227 StGB, Verwirklichung des der Tathandlung anhaftenden

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
    Auch die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 227 StGB, nämlich die Begehung einer vorsätzlichen Körperverletzung, der das Risiko eines tödlichen Ausgangs anhaftet, sofern sich das der Handlung eigentümliche Risiko im Eintritt des Todes des Angegriffenen verwirklicht und dem Täter hinsichtlich der Verursachung des Todes zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGHSt 31, 96, 98; BGH NStZ 2001, 478 f.; BGHR StGB § 226, Todesfolge 9 und 12.), liegen vor.

    Aber auch für die Tritte gegen den Körper gilt dies, da hierdurch lebenswichtige Organe geschädigt werden können (vgl. etwa BGHR StGB § 226, Todesfolge 1 und 12).

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
    Zwar ist anerkannt, dass in diesen Fällen die Zurechnung der Verursachung verneint werden kann (BGHSt 32, 25; vgl. die Übersicht m.w.N. bei Tröndle/Fischer, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 18a; Schönke-Schröder-Stree, StGB, 25. Aufl., § 226, Rdnr. 4 f.).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich, ungeachtet der Beurteilung des Sachverständigen Prof. Dr. I2, das Geschehen im Krankenhaus könne bei einer theoretischen Betrachtung - für sich genommen allein todesursächlich gewesen sein, die Einwirkungen durch die Angeklagten unmittelbar mitursächlich im Tod des Geschädigten ausgewirkt haben (hierzu: BGHSt 32, 25).

  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
    Ob ein grober Behandlungsfehler bereits eine neue Ursache setzt und den Ursachenzusammenhang mit dem Täter unterbricht, ist bereits zweifelhaft (BGHSt 31, 96 - Hochsitzfall -, kritisch zu Fällen des Kunstfehlers: Tröndle/Fischer, a.a.O., § 227, Rdnr. 5).

    Auch die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 227 StGB, nämlich die Begehung einer vorsätzlichen Körperverletzung, der das Risiko eines tödlichen Ausgangs anhaftet, sofern sich das der Handlung eigentümliche Risiko im Eintritt des Todes des Angegriffenen verwirklicht und dem Täter hinsichtlich der Verursachung des Todes zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGHSt 31, 96, 98; BGH NStZ 2001, 478 f.; BGHR StGB § 226, Todesfolge 9 und 12.), liegen vor.

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
    Gemäß den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen (BGHSt 11, 1; 24, 31; 33, 61; BGH JR 1989, 382) ist bei der wertenden Betrachtung jeweils nur das konkrete Fehlverhalten durch ein rechtmäßiges Alternativverhalten zu ersetzen.

    Im Übrigen ist der weitere Kausalverlauf ohne weitere Abweichungen zugrunde zu legen (vgl. BGHSt 33, 61, 64).

  • BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00

    Körperverletzung mit Todesfolge; Mitverursachung der Todesfolge und

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
    Die Mitverursachung des tödlichen Ausgangs durch Dritte kann damit nur in der Strafzumessung berücksichtigt werden (BGH VRS 98, 434; StV 2000, 556 für den Fall eines ärztlichen Behandlungsfehlers).
  • BGH, 28.03.2001 - 3 StR 532/00

    Körperverletzung mit Todesfolge (Hirnblutung nach Angriff); Hinterlistiger

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
    Auch die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 227 StGB, nämlich die Begehung einer vorsätzlichen Körperverletzung, der das Risiko eines tödlichen Ausgangs anhaftet, sofern sich das der Handlung eigentümliche Risiko im Eintritt des Todes des Angegriffenen verwirklicht und dem Täter hinsichtlich der Verursachung des Todes zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGHSt 31, 96, 98; BGH NStZ 2001, 478 f.; BGHR StGB § 226, Todesfolge 9 und 12.), liegen vor.
  • BGH, 29.10.1991 - 5 StR 473/91

    Vortäuschen einer Selbsttötung durch Aufhängen des vermeintlich toten Opfers

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
    Die körperverletzungsspezifische Gefahr hat sich auch unmittelbar in dem Tod des Geschädigten niedergeschlagen (hierzu: BGHR StGB § 226 Todesfolge 2 und 3).
  • BGH, 19.02.1991 - 5 StR 37/91

    Erfordernis eines gefahrspezifischen Zusammenhangs zwischen Körperverletzung und

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
    Die körperverletzungsspezifische Gefahr hat sich auch unmittelbar in dem Tod des Geschädigten niedergeschlagen (hierzu: BGHR StGB § 226 Todesfolge 2 und 3).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 110/88

    Vorhersehbarkeit eines Reflextodes im Fall einer Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03
    Aber auch für die Tritte gegen den Körper gilt dies, da hierdurch lebenswichtige Organe geschädigt werden können (vgl. etwa BGHR StGB § 226, Todesfolge 1 und 12).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 479/88

    Mittäterschaft bei Mord und Totschlag

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 570/00

    Unzureichende Würdigung einer Zeugenaussage; Beweiswürdung; Überzeugungsbildung

  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99

    Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft;

  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70

    Mofa

  • BGH, 11.01.1991 - 2 StR 483/90

    Unzureichende gerichtliche Erörterung einer alkoholbedingten verminderten

  • BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84

    Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine

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