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   AG München, 09.08.2017 - 1112 OWi 300 Js 121012/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36725
AG München, 09.08.2017 - 1112 OWi 300 Js 121012/17 (https://dejure.org/2017,36725)
AG München, Entscheidung vom 09.08.2017 - 1112 OWi 300 Js 121012/17 (https://dejure.org/2017,36725)
AG München, Entscheidung vom 09. August 2017 - 1112 OWi 300 Js 121012/17 (https://dejure.org/2017,36725)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    OWiG § 11 Abs. 2, § 16, § 19, § 46; BDSG § 1 Abs. 1, Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 6b Abs. 1 Nr. 3, § 28 Abs. 1 Nr. 3, § 43 Abs. 2 Nr. 1
    Zulässigkeit von "Dashcams" im deutschen Straßenverkehr

  • verkehrslexikon.de

    Dauerhafte Videoaufzeichnungen des Verkehrsraums mit Dashcams sind ordnungswidrig

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Dauerhafte Dashcam-Aufnahmen aus parkendem Fahrzeug unzulässig

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten durch Aufzeichnungen einer "Dashcam" im deutschen Straßenverkehr zur Aufdeckung von potentiellen Straftaten

  • rewis.io

    Zulässigkeit von "Dashcams" im deutschen Straßenverkehr

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Das Auto im Fokus

  • Burhoff online Blog (Pressemitteilung)

    Dashcam-Videoaufnahme aus dem privaten Pkw: Geldbuße

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bußgeld wegen Verstoß gegen Bundesdatenschutzgesetz durch Dashcam im PKW

  • heise.de (Pressebericht, 02.10.2017)

    Datenschutz: Geldbuße wegen Dashcam-Einsatz im Auto

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Dashcam: Permanente Aufzeichnungen als Beweismittel nach Parkrempler?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kameras an privatem PKW - Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Rechtswidrigkeit der Videospeicherung mittels Dashcam

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geldbuße für Videoaufnahmen im Auto - Datenschutz: Nicht jeder darf im "öffentlichen Straßenraum" filmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Dashcam-Aufzeichnungen sind Datenschutzverletzung = Ordnungswidrigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dashcam darf nur Ereignisse filmen - sonst droht Bußgeld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Dashcam darf nur anlassbezogen filmen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was Autofahrer, die ihr Fahrzeug mit einer Videokamera (Dashcam) ausgestattet haben oder ausstatten wollen, wissen sollten und

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Laufende Aufzeichnung öffentlichen Verkehrsgeschehens kann Bußgeld wegen Verstoßes gegen Datenschutzgesetz nach sich ziehen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Dash-Cams im Auto können teuer werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dashcam-Aufzeichnungen zugelassen - Verboten bleibt das Filmen wohl trotzdem

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dashcams: Unerlaubte Erhebung von personenbezogenen Daten

Besprechungen u.ä.

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Dashcam im Auto: Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG München, 13.08.2014 - 345 C 5551/14

    Dash Cam im Straßenverkehr

    Auszug aus AG München, 09.08.2017 - 1112 OWi 300 Js 121012/17
    Das anlasslose Filmen anderer Verkehrsteilnehmer ist nicht nur ein geringfügiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte der Betroffenen Verkehrsteilnehmer (vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. 4 K 13.01634; Amtsgericht München, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 345 C 5551/14).
  • VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634

    Betrieb einer On-Board-Kamera in einem Pkw; Zur Bestimmtheit

    Auszug aus AG München, 09.08.2017 - 1112 OWi 300 Js 121012/17
    Das anlasslose Filmen anderer Verkehrsteilnehmer ist nicht nur ein geringfügiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte der Betroffenen Verkehrsteilnehmer (vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. 4 K 13.01634; Amtsgericht München, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 345 C 5551/14).
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