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   VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14 (HS), 113-IV-14 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14 (HS), 113-IV-14 (e.A.) (https://dejure.org/2015,662)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.01.2015 - 112-IV-14 (HS), 113-IV-14 (e.A.) (https://dejure.org/2015,662)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 112-IV-14 (HS), 113-IV-14 (e.A.) (https://dejure.org/2015,662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14
    Daher ist der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]; st. Rspr.).

    Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10.

    [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2014 - 92-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14
    Der Verfassungsgerichtshof hob diesen Beschluss mit Beschluss vom 5. November 2014 (Vf. 92-IV-14 [HS]/Vf. 93-IV-14 [e.A.]) auf und verwies die Sache an das Oberlandesgerichts zurück.

    Dieser Beschluss vom 5. November 2014 (Vf. 92-IV-14 [HS]/Vf. 93-IV-14 [e.A.]) und damit der ihm zugrunde liegende maßgebliche Lebenssachverhalt sind dem Verfassungsgerichtshof bekannt.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 5. November 2014 (Vf. 92-IV-14 [HS]/Vf. 93-IV-14 [e.A.]) Bezug genommen.

  • BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07

    Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14
    Zur Vorbereitung der Eröffnungsberatung bedarf es schon deshalb einer intensiven Einarbeitung des Vorsitzenden und des Berichterstatters in die Sache (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07; Urteil vom 7. Februar 2012, BGHSt 57, 123 [137] m.w.N.).

    Bei komplexen und umfangreichen Strafsachen ist es unter Umständen nicht möglich, dass sich der Vorsitzende und der Berichterstatter sofort mit der neu eingegangenen Anklageschrift intensiv befassen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07; Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 - BGHSt 57, 123 [136 f.] m.w.N.; ausdrücklich für Wirtschaftsstrafsachen und zu der Frage, ob eine rechtsstaatswidrige Verzögerung i.S.v. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK vorlag).

  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14
    Zur Vorbereitung der Eröffnungsberatung bedarf es schon deshalb einer intensiven Einarbeitung des Vorsitzenden und des Berichterstatters in die Sache (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07; Urteil vom 7. Februar 2012, BGHSt 57, 123 [137] m.w.N.).

    Bei komplexen und umfangreichen Strafsachen ist es unter Umständen nicht möglich, dass sich der Vorsitzende und der Berichterstatter sofort mit der neu eingegangenen Anklageschrift intensiv befassen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07; Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 - BGHSt 57, 123 [136 f.] m.w.N.; ausdrücklich für Wirtschaftsstrafsachen und zu der Frage, ob eine rechtsstaatswidrige Verzögerung i.S.v. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK vorlag).

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14
    Die nicht nur kurzfristige Überlastung eines Gerichts kann insofern niemals Grund für die Anordnung der Haftfortdauer sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1973, BVerfGE 36, 264 [273 ff.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 134-IV09 [HS]/Vf. 135-IV-09 [e.A.]).

    Dem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine längere als die verfahrensangemessene Aufrechterhaltung des Haftbefehls nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1973, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14
    Es ist anerkannt, dass auch erst noch bevorstehende, schon jetzt hinreichend deutlich absehbare Verfahrensverzögerungen nicht anders zu behandeln sind als bereits eingetretene (vgl. BVerfG; Beschluss vom 19. September 2007, BVerfGK 12, 166 [168]; Beschluss vom 8. August 2007 - 2 BvR 1609/07; Beschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06; Beschluss vom 5. Dezember 2005, BVerfGK 7, 21 [41]; Beschluss vom 29. November 2005, BVerfGK 6, 384 [395 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 37-IV-13 [HS]/Vf. 38-IV-13 [e.A.]).

    Dies fiele dann aber - anders als unvorhersehbare Zufälle und schicksalhafte Ereignisse - in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2005, BVerfGK 6, 384 [395 f.]).

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14
    Jedoch vermag allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07).

    Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils wird dabei auch unter Berücksichtigung der genannten Aspekte nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2012 - Vf. 38-IV-12 [HS]/Vf. 39IV-12 [e.A.].

  • BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14

    Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann Haftfortdauer grundsätzlich nicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14
    cc) Die Bewertung des Oberlandesgerichts, dass das Zusammentreffen außergewöhnlich umfangreicher Verfahren bei einer Strafkammer nicht vorhersehbar (gewesen) sei und daher nur eine kurzfristige, unvermeidbare und unvorhersehbare Belastungssituation des Gerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14) vorliege, die ausnahmsweise eine Verfahrensverzögerung rechtfertigen könnte, genügt nicht den aus Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf ergebenden Anforderungen.
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 134-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14
    Die nicht nur kurzfristige Überlastung eines Gerichts kann insofern niemals Grund für die Anordnung der Haftfortdauer sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1973, BVerfGE 36, 264 [273 ff.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 134-IV09 [HS]/Vf. 135-IV-09 [e.A.]).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14
    Es ist anerkannt, dass auch erst noch bevorstehende, schon jetzt hinreichend deutlich absehbare Verfahrensverzögerungen nicht anders zu behandeln sind als bereits eingetretene (vgl. BVerfG; Beschluss vom 19. September 2007, BVerfGK 12, 166 [168]; Beschluss vom 8. August 2007 - 2 BvR 1609/07; Beschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06; Beschluss vom 5. Dezember 2005, BVerfGK 7, 21 [41]; Beschluss vom 29. November 2005, BVerfGK 6, 384 [395 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - Vf. 37-IV-13 [HS]/Vf. 38-IV-13 [e.A.]).
  • BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Freiheit der Person; Umfangsverfahren;

  • BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Beschleunigungsgebot in Haftsachen;

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1847/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots

  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

  • BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Freiheitsentziehung; Rehabilitierungsinteresse;

  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2012 - 38-IV-12

    Freiheitsgrundrecht; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Anhaltspunkte für

  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 4-IV-13
  • VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 37-IV-13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15
    Diese Erwägungen führen insbesondere nicht dazu, dass insoweit schon jetzt hinreichend deutlich absehbare Verfahrensverzögerungen im gerichtlichen Zwischenverfahren bevorstünden, die bereits eingetretenen Verfahrensverzögerungen gleichzustellen wären (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - Vf. 112-IV-14 [HS]/Vf. 113-IV-14 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 7-IV-15

    Beschleunigungsgrundsatz, Untersuchungshaft, Haftfortdauer

    Diese Erwägungen führen insbesondere nicht dazu, dass insoweit schon jetzt hinreichend deutlich absehbare Verfahrensverzögerungen im gerichtlichen Zwischenverfahren bevorstünden, die bereits eingetretenen Verfahrensverzögerungen gleichzustellen wären (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - Vf. 112-IV-14 [HS]/Vf. 113-IV-14 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
    Der Verfassungsgerichtshof hob diesen Beschluss mit Beschluss vom 22. Januar 2015 (Vf. 112-IV-14 [HS]/Vf. 113-IV-14 [e.A.]) auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht zurück.

    (1) Eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens hätte zwar nicht vor Ablauf der Einlassungsfrist Ende November 2014 getroffen werden können, unter Berücksichtigung der ursprünglich prognostizierten und vom Oberlandesgericht nicht beanstandeten Bearbeitungsdauer von etwa drei bis vier Monaten wäre sie aber bis etwa Mitte Januar 2015 zu erwarten gewesen; diese Bewertung war für sich genommen verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - Vf. 112-IV-14 [HS]/Vf. 113-IV-14 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 5-IV-15

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Diese Erwägungen führen insbesondere nicht dazu, dass insoweit schon jetzt hinreichend deutlich absehbare Verfahrensverzögerungen im gerichtlichen Zwischenverfahren bevorstünden, die bereits eingetretenen Verfahrensverzögerungen gleichzustellen wären (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - Vf. 112-IV-14 [HS]/Vf. 113-IV-14 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 9-IV-15
    Diese Erwägungen führen insbesondere nicht dazu, dass insoweit schon jetzt hinreichend deutlich absehbare Verfahrensverzögerungen im gerichtlichen Zwischenverfahren bevorstünden, die bereits eingetretenen Verfahrensverzögerungen gleichzustellen wären (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - Vf. 112-IV-14 [HS]/Vf. 113-IV-14 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 11-IV-15
    Diese Erwägungen führen insbesondere nicht dazu, dass insoweit schon jetzt hinreichend deutlich absehbare Verfahrensverzögerungen im gerichtlichen Zwischenverfahren bevorstünden, die bereits eingetretenen Verfahrensverzögerungen gleichzustellen wären (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - Vf. 112-IV-14 [HS]/Vf. 113-IV-14 [e.A.]).
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