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   VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99   

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VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99 (https://dejure.org/2000,7687)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2000 - 112-IX-99 (https://dejure.org/2000,7687)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 112-IX-99 (https://dejure.org/2000,7687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Volksbegehren "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines Volksbegehrens über den Entwurf des Gesetzes "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"; Änderung der Organisation des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sowie Einführung eines Richterwahlausschusses; Koppelungsverbot als Schranke gegen die ...

  • verfassungsgerichtshof.de

    Volksbegehren "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3771
  • DVBl 2000, 1123
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 17.09.1999 - 12-VIII-98

    Abschaffung des Bayerischen Senats

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
    Die beiden Verfahren zur Änderung der Verfassung - zum einen im Wege der Volksgesetzgebung (Art. 74 BV), zum anderen auf dem parlamentarischen Weg (Art. 75 Abs. 2 BV) - sind hinsichtlich ihrer Voraussetzungen, ihres Ablaufs und hinsichtlich der kompetenziellen Zuordnung zu dem jeweils zur Gesetzgebung berechtigten Organ (Volk oder Parlament) voneinander zu unterscheiden (vgl. hierzu VerfGH BayVBl 1999, 719/720).
  • VerfGH Bayern, 29.08.1997 - 8-VII-96

    Kommunaler Bürgerentscheid

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
    Echte Mitwirkung am Volksbegehren und am Volksentscheid setzt voraus, daß der Bürger bei den Einzelakten dieses Gesetzgebungsvorgangs seinen Willen unverkürzt und unverfälscht zum Ausdruck bringen kann (vgl. VerfGH 50, 181/198).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
    Die Trennung der Verfassungsräume des Bundes und der Länder wird auch vom Bundesverfassungsgericht besonders betont (vgl. BVerfGE 96, 231).
  • VerfGH Bayern, 15.12.1976 - 56-IX-76

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
    In der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Dezember 1976 (VerfGH 29, 244 ff.), in der eine Koppelung von Regelungen über die Lernmittelfreiheit, über die Sicherung der Ausbildungsförderung und über die Schulwegkostenfreiheit als sachlich zusammenhängende Regelung angesehen worden ist, hatte kein Anlaß bestanden, die Grenzen des Koppelungsverbots näher festzustellen.
  • VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11

    Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und

    7 Abs. 2 BV räumt dem einzelnen Staatsbürger das für ein demokratisches Staatswesen unerlässliche Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt ein, dem Grundrechtscharakter zukommt (VerfGH vom 24.2.2000 = VerfGH 53, 23/29; VerfGH vom 25.5.2007 = VerfGH 60, 131/148).

    Hieraus ergibt sich das für ein demokratisches Staatswesen unerlässliche Recht der Staatsbürger auf Teilhabe an der Staatsgewalt (VerfGH 53, 23/29; 60, 131/148).

  • VerfGH Bayern, 16.07.2020 - 32-IX-20

    Keine Zulassung eines Volksbegehrens zur Begrenzung der Miethöhe in 162 Gemeinden

    Mit seiner Vorlage an den Verfassungsgerichtshof legt das Staatsministerium den Streitgegenstand für das gerichtliche Verfahren fest (VerfGH vom 24.2.2000 VerfGHE 53, 23/29; vom 31.3.2000 VerfGHE 53, 42/60; vom 17.7.2018 BayVBl 2018, 809 Rn. 32; vom 16.7.2019 - Vf. 41-IX-19 - juris Rn. 54).
  • VerfGH Bayern, 17.11.2005 - 10-VII-03

    Kein Koppelungsverbot beim nachgeschalteten Volksentscheid

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits entschieden, dass der parlamentarische Gesetzgeber im Fall der Verfassungsänderung nach Art. 75 Abs. 2 BV grundsätzlich auch befugt ist, Änderungen der Verfassung in mehreren Einzelvorschriften, die gesetzestechnisch gesondert durchgeführt werden könnten, einheitlich vorzunehmen, und das Koppelungsverbot nicht auf verfassungsändernde Gesetzesbeschlüsse des Landtags nach Art. 75 Abs. 2 BV anzuwenden ist (vgl. VerfGH vom 18.10.1974 = VerfGH 27, 153/161 ff.; VerfGH vom 24.2.2000 = VerfGH 53, 23/32 f.).

    Gegenstand des Volksent­scheids kann hier nur der parlamentarische Gesetzesbeschluss als Ganzes sein (vgl. VerfGH vom 18.10.1974 = VerfGH 27, 153/161 ff.; VerfGH vom 24.2.2000 = VerfGH 53, 23/32 f.).

    a) Der Gleichheitssatz des Art. 118 Abs. 1 BV - auch in der Ausprägung des Willkürver­bots - ist nicht verletzt, weil in den dargelegten Unterschieden zwischen Parlaments- und Volksgesetzgebung ein sachlicher Diffe­renzierungsgrund dafür liegt, das jeweilige Verfahren zur Änderung der Verfassung unterschiedlich zu behandeln (vgl. VerfGH vom 18.10.1974 = VerfGH 27, 153/163; VerfGH vom 24.2.2000 = VerfGH 53, 23/33).

  • StGH Bremen, 20.02.2020 - St 1/19

    Zulassung eines Volksbegehrens zur Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes

    v. 24.2.2000, Vf. 112-IX-99 - juris Rn. 41 ff.; HVerfG, Urt. v. 7.5.2019, 25.

    Da das Volk auf die Abstimmung mit "Ja" oder "Nein" beschränkt ist, ist es geboten, sachlich und inhaltlich nicht unmittelbar zusammenhängende Materien getrennt zur Abstimmung zu stellen, um eine möglichst differenzierte Willensbildung des Volkes zu ermöglichen (BayVerfGH, Entsch. v. 24.2.2000, Vf. 112-IX-99 - juris Rn. 41 ff.; HVerfG, Urt. v. 7.5.2019, 4/18 - juris Rn. 64).

    Im Übrigen soll das Koppelungsverbot auch der Gefahr entgegenwirken, dass Regelungen und andere Vorlagen die erforderliche Mehrheit nur im Gefolge der Verbindung mit einem populären und damit zugkräftigen Einzelbegehren erreichen (BayVerfGH, Entsch. v. 24.2.2000, Vf. 112-IX-99 - juris Rn. 41 ff.).

  • VerfGH Bayern, 07.06.2023 - 8-IX-23

    Volksbegehren "Radentscheid Bayern" mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes

    Mit seiner Vorlage an den Verfassungsgerichtshof legt das Staatsministerium den Streitgegenstand für das gerichtliche Verfahren fest (VerfGH vom 24.2.2000 VerfGHE 53, 23/29; vom 17.7.2018 BayVBl 2018, 809 Rn. 32; vom 16.7.2019 - Vf. 41-IX-19 - juris Rn. 54; vom 16.7.2020 NVwZ 2020, 1429 Rn. 42).
  • VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19

    Erfolglose Meinungsverschiedenheit und Popularklage zu Änderungen des bayerischen

    Es entspricht einem praktischen Bedürfnis und ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. VerfGH vom 24.2.2000 VerfGHE 53, 23/25, 34; vom 6.5.2005 VerfGHE 58, 113/116, 132), wenn der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration dieses Datum erst in der Endberatung feststellt.
  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856

    Anforderungen an Begründung des Bürgerbegehrens

    Dieser ursprünglich für Volksbegehren entwickelte Grundsatz (vgl. VerfGH, E.v. 24.2.2000 - Vf. 112-IX-99 - VerfGH 53, 23/29 ff.) muss in gleicher Weise für Bürgerbegehren gelten.
  • VerfGH Bayern, 17.07.2018 - 28-IX-18

    Unzulässigkeit eines Volksbegehrens zur Begrenzung des Flächenverbrauchs in

    Mit seiner Vorlage an den Verfassungsgerichtshof legt das Staatsministerium den Streitgegenstand für das gerichtliche Verfahren fest (VerfGH vom 24.2.2000 VerfGHE 53, 23/29; vom 31.3.2000 VerfGHE 53, 42/60).
  • VerfGH Bayern, 16.07.2019 - 41-IX-19

    Keine Zulassung eines Volksbegehrens zum "Pflegenotstand" an Krankenhäusern

    Mit seiner Vorlage an den Verfassungsgerichtshof legt das Staatsministerium den Streitgegenstand für das gerichtliche Verfahren fest (VerfGH vom 24.2.2000 VerfGHE 53, 23/29; vom 31.3.2000 VerfGHE 53, 42/60; vom 17.7.2018 BayVBl 2018, 809 Rn. 32).
  • VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12

    Unzulässigkeit des Volksbegehrens über die Verbesserung des Berliner

    Ob auch bei vollständiger Vorlage nur eine auf die mit ihr geltend gemachten Zulässigkeitsbedenken beschränkte Überprüfungs- und Entscheidungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs besteht, ist dem Wortlaut der Verfahrensregelung in § 55 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VerfGHG nicht zu entnehmen (vgl. allgemein für eine unbeschränkte Prüfung im Vorlageverfahren: BayVerfGHE 53, 23 , 42 ; a. A. BayVerfGHE 29, 244 ; 31, 77 , 47, 276 ; BremStGH, LVerfGE 6, 123 ; ThürVerfGH, LVerfGE 12, 405 ; ebenso SaarlVerfGH, NVwZ 1988, 245 f. zum Verfahren der Anfechtung der Entscheidung der Landesregierung über die Unzulässigkeit eines Volksbegehrens).
  • VG Regensburg, 02.02.2005 - RN 3 K 04.01408

    Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten einer kommunalen

  • VerfG Hamburg, 07.05.2019 - HVerfG 4/18

    Entscheidung zum Volksbegehren gegen den Pflegenotstand

  • VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 11-VII-13

    Unzulässige, im Übrigen unbegründete Popularklage gegen das Gesetz zur

  • VG Saarlouis, 09.02.2007 - 11 K 36/06

    Anspruch eines Bürgers auf Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens;

  • VG Bayreuth, 13.04.2011 - B 3 E 11.126

    Vorläufige Zulassung eines Bürgerbegehrens (verneint); Verbot der Vorwegnahme der

  • VGH Bayern, 03.04.2009 - 4 ZB 08.2205

    Bürgerbegehren; Fragestellung; Koppelungsverbot

  • VG Regensburg, 18.06.2008 - RO 3 K 08.00238

    Bürgerbegehren; Fragestellung; Koppelungsverbot bei Verkehrsmaßnahmen

  • VG Augsburg, 04.03.2016 - Au 7 K 15.664

    Kein Anspruch auf Zulassung eines Bürgerbegehrens

  • VG Bayreuth, 27.09.2016 - B 5 K 15.982

    Unzulässiges Bürgerbegehren zu Verkehrslandeplatz (Verbot der Koppelung sachlich

  • VerfGH Berlin, 18.11.2020 - VerfGH 173/19

    Unzulässige Vorlage des Antrags auf Einleitung eines Volksbegehrens

  • VG Bayreuth, 19.01.2023 - B 9 E 23.10

    Verbindung eines Ratsbegehrens mit einem divergierenden Bürgerbegehren

  • VG Augsburg, 26.10.2010 - Au 7 E 10.1680

    Einstweilige Anordnung auf Nichtzulassung eines konkurrierenden Ratsbegehrens;

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 31.01.2000 - 112-IX-99   

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VerfGH Bayern, 31.01.2000 - 112-IX-99 (https://dejure.org/2000,15424)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2000 - 112-IX-99 (https://dejure.org/2000,15424)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 112-IX-99 (https://dejure.org/2000,15424)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung aller Richter eines Landesverfassungsgerichts; Voreingenommenheit von Verfassungsrichtern bei der Überprüfung von Akten der Volksgesetzgebung; Befangenheit bei Entscheidung über Zulässigkeit eines die gerichtliche Organisation und Struktur betreffenden ...

Sonstiges

  • mehr-demokratie.de (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Chronik des Volksbegehrens "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2809
  • MDR 2000, 659
  • NVwZ 2000, 1168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 13.04.2011 - IV ZR 141/10

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund eines

    Wird nicht nur ein einzelner Richter, sondern ein ganzes Kollegium oder ein ganzes Gericht abgelehnt und wird das Gesuch überhaupt nicht oder nur mit solchen Umständen begründet, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können, ist das Gericht in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befugt; ihre Mitwirkung verletzt nicht die durch §§ 45, 47 ZPO konkretisierte Garantie des gesetzlichen Richters (vgl. BVerfGE 11, 1, 3; BVerfG NVwZ-RR 2008, 289, 291; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847; BVerwG NJW 1988, 722; BayVerfGH NJW 2000 2809, 2810).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 3 U 78/18

    Selbstablehnung eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht

    Dies muss hier umso mehr gelten, als der sogenannte Abgasskandal zu Zivilprozessen von schon als industrialisiert zu bezeichnenden Ausmaßen geführt hat und angesichts dieser außerordentlichen Belastung der Justiz ein Genügenlassen bloßer Gruppenbetroffenheit - was auch in Ablehnungsverfahren berücksichtigungsfähig ist (vgl. BayVerfGH NJW 2000, 2809 f - juris-Version Tz. 6) - zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Zivilgerichte führen dürfte.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 3 U 48/19
    Dies muss hier umso mehr gelten, als der sogenannte Abgasskandal zu Zivilprozessen von schon als industrialisiert zu bezeichnenden Ausmaßen geführt hat und angesichts dieser außerordentlichen Belastung der Justiz ein Genügenlassen bloßer Gruppenbetroffenheit - was auch in Ablehnungsverfahren berücksichtigungsfähig ist (vgl. BayVerfGH NJW 2000, 2809 f - juris-Version Tz. 6) - zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Zivilgerichte führen dürfte.
  • VG Würzburg, 27.04.2016 - W 5 K 13.354

    Ablehnung eines offensichtlich missbräuchlichen Befangenheitsantrags

    Unstatthaft bzw. rechtsmissbräuchlich ist demgegenüber die Ablehnung des gesamten Gerichts bzw. Spruchkörpers, sofern nicht die Befangenheit gerade aus in einer Kollegialentscheidung enthaltenen konkreten Anhaltspunkten hergeleitet wird (BVerwG, U. v. 5.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 36; B. v. 7.4.2011 - 3 B 10/11 - BeckRS 2011, 50194; Posser/Wolf, VwGO, § 54 Rn. 31, 34.1; s.a. BayVerfGH, E. v. 31.1.2000 - 112 IX 99 - NJW 2000, 2809).
  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei

    Zudem kann nicht nur bei unzulässigen, sondern auch bei - wie hier - offensichtlich unbegründeten Ablehnungsgesuchen auf eine dienstliche Äußerung sogar gänzlich verzichtet werden (vgl. etwa BFH 1. Senat, Beschluss vom 07.05.1986 - Az: I B 70/85, zitiert nach juris; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 31.01.2000 - Az: Vf.112-IX-99, zitiert nach juris = MDR 2000, 659; BayVerfGHE 24, 96, 97; OLGR Köln 2000, 474; FG Düsseldorf 15. Senat, Beschluss vom 11.04.2005 - Az: 15 K 4678/02 E, zitiert nach juris = EFG 2005, 1454).
  • FG Hamburg, 09.02.2012 - 3 K 161/11

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Keine Befangenheit aufgrund selbst

    Ein individuelles Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters wird auch nicht dadurch begründet, dass die Gruppe, der der Richter angehört, am Verfahrensausgang interessiert oder davon insgesamt oder teilweise betroffen sein könnte (vgl. BGH vom 02. Dezember 2004 I ZR 92/02, Entscheidungen in Kirchensachen -KirchE- 2004/Bd. 46, 360; Landessozialgericht -LSG- Baden-Württemberg vom 30. November 1993 L 5 B 244/93, Breithaupt -Breith-1995, 86); so auch nicht bei möglicher konkreter oder abstrakter verfassungsrechtlicher oder Normenkontrolle (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof -Bay. VerfGH- vom 31. Januar 2000 Vf. 112-IX-99 Bay. VerfGHE 53, 20, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 2809: vom 07. Juli 1997 Vf. 6-VII-96 u. a., Bay. VerfGHE 50, 147, NJW 1997, 3162; vom 20. Juni 1992 Vf. 79-VI-92 u. a., BeckRS, Juris).
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