Rechtsprechung
AG München, 09.12.2009 - 1124 Ls 312 Js 32070/04 |
Verfahrensgang
- AG München - 312 Js 32070/04
- AG München, 09.12.2009 - 1124 Ls 312 Js 32070/04
- VG München, 16.11.2010 - M 16 K 10.3784
- VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
- AG Dachau, 03.05.2012 - 2 Ls 70 Js 7955/12
- LG München II, 24.07.2012 - 1 Qs 19/12
- BVerwG, 10.12.2012 - 3 B 4.12
- BVerfG, 25.09.2013 - 2 BvR 2201/12
- BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
- BVerfG, 28.03.2014 - 1 BvR 795/14
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
Abrechnungsbetrug Ostheopathie: vom Gefängnis verschont aber Approbation verloren …
Der Kläger räumte daraufhin den Vorwurf vollumfänglich ein und es erging ein der Verständigung entsprechendes Urteil samt Bewährungsbeschluss (Anlagen K 5 und K 6).Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, der dem Kläger zukünftig noch daraus entstehen wird, dass der Beklagte als Verteidiger des Klägers im Strafverfahren des Amtsgerichts München wegen Abrechnungsbetrug, Aktenzeichen: 1124 Ls 312 Js 32070/04, den Kläger nicht von einem Geständnis und einer Zustimmung zu der vom Gericht vorgeschlagenen Verständigung gemäß § 257 c StPO abgeraten hat, dem Kläger in der Verhandlungspause am 9.12.2004 zwischen 14.35 Uhr und 15.06 Uhr im Strafjustizzentrum Nymphenburger Straße 16 vor der Abgabe eines Geständnisses im Rahmen einer Verständigung gemäß § 257 c StPO auf Frage des Klägers erklärt hat, dass eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung nicht den Widerruf der Approbation zur Folge hat, und dass er den Klägern nach Erlass des Urteils vom 9.12.2009, Aktenzeichen: 1124 Ls 312 Js 32070/04 nicht dazu geraten hat, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.
- BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen …
Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts M. vom 9. Dezember 2009 (1124 Ls 312 Js 32070/04) wurde er wegen Betrugs in 6 643 tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zu einer Gesamtgeldstrafe von 500 Tagessätzen zu je 100 EUR verurteilt; die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. - BVerwG, 10.12.2012 - 3 B 4.12
Aussetzen eines Beschwerdeverfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG bzgl. …
Das Beschwerdeverfahren wird gemäß § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 (zur Verfassungsmäßigkeit der Verständigung im Strafprozess nach § 257c StPO) sowie bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren des Klägers - 2 BvR 2201/12 - gegen die Ablehnung seines Antrags auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens - 1124 Ls 312 Js 32070/04 Amtsgericht München - durch die Beschlüsse des Landgerichts München II vom 24. Juli 2012 (1 Qs 19/12) und des Amtsgerichts Dachau vom 3. Mai 2012 (2 Ls 70 Js 7955/12) ausgesetzt.