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AG Leipzig, 29.04.2015 - 113 C 9359/14 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Leipzig verurteilt Generali Versicherung zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten in Höhe von 31, 65 mit Urteil vom 29.4.2015 - 113 C 9359/14 -.
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- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Leipzig, 29.04.2015 - 113 C 9359/14
Zu erstatten sind die Kosten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten als zweckmäßig und angemessen zur Schadensbeseitigung ansehen darf; dabei ist auf seine spezielle Situation und seine Erkenntnismöglichkeit Rücksicht zu nehmen (vgl. BGH Urteil vom 23.01.2007, Az.: VI ZR 67/06). - BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Leipzig, 29.04.2015 - 113 C 9359/14
Vorliegend ist jedoch zu berücksichtigen, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 11.02.2014 (Az.: VI ZR 225/13) zum wiederholten Male ausgeführt hat "Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverstandige Honorarsätze für seine Tätigkerl verlangt, die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigt, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen".