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   AG Köln, 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19, 113 Js 952/13   

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AG Köln, 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19, 113 Js 952/13 (https://dejure.org/2019,38090)
AG Köln, Entscheidung vom 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19, 113 Js 952/13 (https://dejure.org/2019,38090)
AG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 503 Gs 1630/19, 113 Js 952/13 (https://dejure.org/2019,38090)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 17.08.2016 - 618 Qs 30/16

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Reichweite des Beschlagnahmeschutz für

    Auszug aus AG Köln, 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19
    So führt eine verfassungskonforme Auslegung des § 97 Abs. 1 StPO auch in den in der Norm nicht ausdrücklich genannten Fällen zu einem Beschlagnahmeverbot, wenn das Geheimhaltungsinteresse des Beschuldigten das Strafverfolgungsinteresse des Staates eindeutig überwiegt (vgl. dazu LG Hamburg, Beschluss v. 17.08.2016 - 618 Qs 30/16, StraFo 2016, 463, Rn. 18).

    Um dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben, dürfen auch in seinem Gewahrsam befindliche Aufzeichnungen nicht beschlagnahmt werden (LG Braunschweig, Beschluss v. 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 - juris, Rn. 10; LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16 StraFo 2016, 463, Rn. 19).

    Insoweit ergänzt der später in Kraft getretene § 148 Abs. 1 StPO, welcher den freien schriftlichen und mündlichen Verkehr des Beschuldigten mit dem Verteidiger garantiert, die Vorschrift des § 97 StPO (LG Hamburg, Beschluss v. 17.08.2016 - 618 Qs 30/16, StraFo 2016, 463, Rn. 20).

    Denn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten ist nach der jüngeren Rechtsprechung gerade keine notwendige Voraussetzung für die Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen, da eine schützenswerte Vertrauensbeziehung zur Vorbereitung einer Verteidigung auch dann bestehen kann, wenn der Beschuldigte lediglich befürchtet, es werde zukünftig ein Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt werden (LG München, Beschluss vom 11.12.2018 - 6 Qs 16/18, NStZ 2019, 172, Rn. 27 ff.; LG Braunschweig, Beschluss vom 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 - juris, Rn. 10; LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16, StraFo 2016, 463, Rn. 27 ff.; LG Gießen, Beschluss vom 25.06.2012 - 7 Qs 100/12, wistra 2012, 409, Rn. 11).

  • LG München I, 11.12.2018 - 6 Qs 16/18
    Auszug aus AG Köln, 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19
    Denn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten ist nach der jüngeren Rechtsprechung gerade keine notwendige Voraussetzung für die Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen, da eine schützenswerte Vertrauensbeziehung zur Vorbereitung einer Verteidigung auch dann bestehen kann, wenn der Beschuldigte lediglich befürchtet, es werde zukünftig ein Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt werden (LG München, Beschluss vom 11.12.2018 - 6 Qs 16/18, NStZ 2019, 172, Rn. 27 ff.; LG Braunschweig, Beschluss vom 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 - juris, Rn. 10; LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16, StraFo 2016, 463, Rn. 27 ff.; LG Gießen, Beschluss vom 25.06.2012 - 7 Qs 100/12, wistra 2012, 409, Rn. 11).

    Vor diesem Hintergrund wäre es aber mit der von § 97 Abs. 1 StPO und 148 Abs. 1 StPO bezweckten Gewährleistung einer geordneten und effektiven Verteidigung, die unabdingbar das schutzwürdige Vertrauen des Mandanten in die Vertraulichkeit der Korrespondenz mit seinem Rechtsanwalt erfordert, unvereinbar, wenn der Mandant jederzeit damit rechnen müsste, dass die vor seiner formellen Beschuldigtenstellung geführte Korrespondenz von den Ermittlungsbehörden umfassend verwertet und gegen ihn verwendet werden könnte (so ausdrücklich LG München, Beschluss vom 11.12.2018 - 6 Qs 16/18, NStZ 2019, 172, Rn. 31).

    Maßgeblich ist in diesem Fall für das Eingreifen des Beschlagnahmeschutzes vielmehr nur, ob es sich überhaupt um solche Unterlagen handelt, die in objektiv nachvollziehbarer Weise im Rahmen einer Mandatsbeziehung erstellt wurden, die auf die strafrechtliche Verteidigung des Mandanten gegen diejenigen Vorwürfe gerichtet ist, welche Gegenstand des gegen den Beschuldigten geführten Ermittlungsverfahren sind (LG München, Beschluss vom 11.12.2018 - 6 Qs 16/18, NStZ 2019, 172, Rn. 23).

  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Auszug aus AG Köln, 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19
    Unterlagen, die sich ein Beschuldigter ersichtlich zur Vorbereitung seiner Verteidigung in einem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, unterliegen daher einem Beschlagnahmeverbot (BGHSt 44, 46).

    Das folgt aus der Zielsetzung des § 148 Abs. 1 StPO, soweit das Material der Kommunikation mit dem Verteidiger dient, und wird im Übrigen aus dem aus Art. 6 Abs. 3 EMRK i.V.m. dem aus Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden rechtsstaatlichen Gebot, effektive Verteidigung zu gewährleisten, hergeleitet (BGHSt 44, 46).

  • LG Braunschweig, 21.07.2015 - 6 Qs 116/15

    Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen; Begründung eines

    Auszug aus AG Köln, 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19
    Um dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben, dürfen auch in seinem Gewahrsam befindliche Aufzeichnungen nicht beschlagnahmt werden (LG Braunschweig, Beschluss v. 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 - juris, Rn. 10; LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16 StraFo 2016, 463, Rn. 19).

    Denn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten ist nach der jüngeren Rechtsprechung gerade keine notwendige Voraussetzung für die Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen, da eine schützenswerte Vertrauensbeziehung zur Vorbereitung einer Verteidigung auch dann bestehen kann, wenn der Beschuldigte lediglich befürchtet, es werde zukünftig ein Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt werden (LG München, Beschluss vom 11.12.2018 - 6 Qs 16/18, NStZ 2019, 172, Rn. 27 ff.; LG Braunschweig, Beschluss vom 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 - juris, Rn. 10; LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16, StraFo 2016, 463, Rn. 27 ff.; LG Gießen, Beschluss vom 25.06.2012 - 7 Qs 100/12, wistra 2012, 409, Rn. 11).

  • LG Gießen, 25.06.2012 - 7 Qs 100/12

    Beschlagnahme: Umfang des Beschlagnahmeverbots bei Verteidigungsunterlagen;

    Auszug aus AG Köln, 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19
    Denn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten ist nach der jüngeren Rechtsprechung gerade keine notwendige Voraussetzung für die Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen, da eine schützenswerte Vertrauensbeziehung zur Vorbereitung einer Verteidigung auch dann bestehen kann, wenn der Beschuldigte lediglich befürchtet, es werde zukünftig ein Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt werden (LG München, Beschluss vom 11.12.2018 - 6 Qs 16/18, NStZ 2019, 172, Rn. 27 ff.; LG Braunschweig, Beschluss vom 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 - juris, Rn. 10; LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16, StraFo 2016, 463, Rn. 27 ff.; LG Gießen, Beschluss vom 25.06.2012 - 7 Qs 100/12, wistra 2012, 409, Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 5 U 98/17

    Haftung einer schweizer Bank bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung:

    Das Landgericht hat die Akten der Staatsanwaltschaft K., Az.: 113 Js 952/13 (Bl. 1847 = CD) und 113 Js 2191/15, beigezogen.
  • LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13

    Schadenersatzanspruch eines deutschen Kapitalanlegers gegen eine Schweizer

    Zu diesen Ermittlungsverfahren der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Köln gehören u.a. die vom Gericht beigezogenen Verfahren 113 Js 2191/15 und 113 Js 952/13 (Anlage Bl. 1847 = CD).

    Diese Übersetzung befindet sich auch auf den Seiten 1275ff. der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Köln im Verfahren 113 Js 952/13, nachdem der Klägervertreter diese mit Begleitschreiben vom 07.05.2014 (Bl. 1242ff. in 113 Js 952/13) an die Staatsanwaltschaft Köln übersandt hatte.

    Nach den Aussagen des ES im Ermittlungsverfahren 113 Js 2191/15 existiert eine interne Liste der Beklagten (Bl. 12429f. in 113 Js 952/13) zur Frage, welcher F-Anleger wie beraten wurde.

    Im Übrigen wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die beigezogenen Akten der Staatsanwaltschaft Köln (113 Js 952/13 und 113 Js 2191/15) sowie die Protokolle der mündlichen Verhandlungen vom 02.12.2013 (Bl. 742ff. GA), 30.03.2015 (Bl. 1460ff. GA) und vom 10.04.2017 (Bl. 2163ff. GA) verwiesen.

  • OLG München, 06.07.2021 - 5 U 710/20

    Zum Sitz der Hauptniederlassung im Sinne von Art. 63 Abs. 1 Brüssel Ia-VO

    Die Staatsanwaltschaft Köln führt u.a. gegen ehemalige Mitarbeiter der Beklagten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren bandenmäßigen Betruges und der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Az.: 113 Js 952/13).
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