Rechtsprechung
   AG Köln, 31.08.2009 - 113 C 656/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18338
AG Köln, 31.08.2009 - 113 C 656/08 (https://dejure.org/2009,18338)
AG Köln, Entscheidung vom 31.08.2009 - 113 C 656/08 (https://dejure.org/2009,18338)
AG Köln, Entscheidung vom 31. August 2009 - 113 C 656/08 (https://dejure.org/2009,18338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 151, 305 BGB
    Auf die Annahme eines Antrags kann nicht per AGB-Klausel verzichtet werden / Zugangsverzicht

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verzicht über Annahme einer Erklärung in AGB unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zugangsverzicht von Annahmeerklärung darf nicht in AGB geregelt werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 21/87

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für Annahme eines Angebots; Bestätigung

    Auszug aus AG Köln, 31.08.2009 - 113 C 656/08
    Zum anderen handelt es sich bei der Annahmeerklärung auch um eine Erklärung von besonderer Bedeutung für den anderen Vertragsteil (hierzu: BGH NJW 1988, 2106) und aus § 308 Ziffer 6 läßt sich entnehmen, daß der Zugang wichtiger Erklärungen vom Gesetzgeber als unverzichtbar angesehen wird.

    Selbst wenn man dabei von der Frist des § 147 Abs. 2 ausgehen würde, so war für den Beklagten nicht zu bestimmen, ob nun der Vertrag zustandegekommen ist oder nicht, weil er keine Kenntnis erlangte von dem Zustandekommen des Vertrages (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2000, 91 - 93, Urteil vom 04.05.1999, 24 U 44/98; BGH NJW 1988, 2106).

  • OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85

    Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei Verwendung

    Auszug aus AG Köln, 31.08.2009 - 113 C 656/08
    Zum einen kehrt ein solcher Zugangsverzicht die Regel des Zugangserfordernisses, die durch die Vorschrift des § 151 BGB nur in Ausnahmefällen durchbrochen wird, um und weicht daher von dem Grundgedanken des Rechts ab und verstößt so gegen § 307 Abs. 2 Ziffer 1 BGB (vgl. hierzu OLG Hamm NJW-RR 1986, 927 unter 3. b).
  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus AG Köln, 31.08.2009 - 113 C 656/08
    Aus den vorgenannten Gründen stellt sich die Frage nach einem Widerruf der Beitrittserklärung nicht, so daß auch im Hinblick auf den Vorlagebeschluß des BGH vom 05.05.2008 - II ZR 292/06 - betreffend den möglichen Verstoß der Anwendung der Lehre über die fehlerhafte Gesellschaft auf solche Verträge, die nach § 355 BGB widerrufen wurden, keine Aussetzung des Verfahrens erforderlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 24 U 44/98

    Formularmäßige Vereinbarung eines Verzichts des Kreditnehmers auf den Zugang der

    Auszug aus AG Köln, 31.08.2009 - 113 C 656/08
    Selbst wenn man dabei von der Frist des § 147 Abs. 2 ausgehen würde, so war für den Beklagten nicht zu bestimmen, ob nun der Vertrag zustandegekommen ist oder nicht, weil er keine Kenntnis erlangte von dem Zustandekommen des Vertrages (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2000, 91 - 93, Urteil vom 04.05.1999, 24 U 44/98; BGH NJW 1988, 2106).
  • AG Offenbach, 24.07.2017 - 370 C 87/16

    Formunwirksamkeit einer Beitrittserklärung bezüglich einer

    Die entsprechende Klausel zum Verzicht auf den Zugang der Annahme ist jedoch gemäß §§ 308 Nr. 1 und Nr. 6 BGB unwirksam (vgl. AG Köln, Urteil v. 31.08.2009 - 113 C 656/08 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht