Rechtsprechung
AG Köln, 06.06.2011 - 114 C 128/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Täuschung über Abschluss eines "Branchenbuch-Vertrags”, wenn dieser als Korrekturbogen aufgemacht ist
- openjur.de
§§ 123 Abs. 1, 138 Abs. 1, 142, 305c, 611 BGB
Zu einem Vertrag über die Veröffentlichung von Firmendaten auf einer Internetseite - NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
Keine Irrtumsanfechtung nach Rücksendung eines Formulars bezüglich Veröffentlichung von Firmendaten im Internet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertrag über Eintragung eines Unternehmens zur Empfehlung im Internet kann nicht wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB angefochten werden; Anfechtung eines Vertrages über die Eintragung eines Unternehmens zur Empfehlung im Internet wegen arglistiger Täuschung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Eintrag in Internet-Firmenregister - Kostenpflichtig
- info-it-recht.de
Keine Anfechtung eines Vertrages über die Veröffentlichung einer Adresse in einem Internetportal (sog. Branchenbuch-Vertrag), wenn sich dieser als Korrekturbogen darstellt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142; BGB § 611 Abs. 1
Vertrag über Eintragung eines Unternehmens zur Empfehlung im Internet kann nicht wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB angefochten werden; Anfechtung eines Vertrages über die Eintragung eines Unternehmens zur Empfehlung im Internet wegen arglistiger Täuschung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Anfechtbarkeit eines Vertrages über Veröffentlichung von Firmendaten im Internet
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anfechtbarkeit eines Vertrages über Veröffentlichung von Firmendaten im Internet
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Vertrag über als Korrekturbogen aufgemachtes Branchenbuch ist nicht anfechtbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Anfechtung wegen als Korrekturbogen aufgemachten Branchenbuch-Eintrag
- recht-steuern-hamburg.de (Kurzinformation)
Gewerbeauskunft
- recht-steuern-hamburg.de (Kurzinformation)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Gewerbeauskunft-Zentrale war erfolgreich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Branchenbuchanbieter "gewerbeauskunft-zentrale.de" gewinnt vor dem Amtsgericht Köln - Unternehmen muss für Branchenbucheintrag bezahlen, den es so nicht wollte
- 123recht.net (Kurzinformation)
Branchenbucheintrag: Wer lesen kann ist klar im Vorteil? // Spannungsverhältnis zum Urteil des AG München vom 09.04.2008
- 123recht.net (Kurzinformation)
Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale // Rechtliche Probleme mit Branchenbuch-Anbietern
Besprechungen u.ä. (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)
Branchenbuch-Streitereien: Gewerbeauskunft-Zentrale mit neuer Entscheidung
- wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Rechtslage zum Thema Gewerbeauskunft-Zentrale
Wird zitiert von ... (2)
- VG Köln, 07.02.2014 - 1 L 1262/13
Inkassounternehmen
Auch weitere Gerichte, so z.B. das Amtsgericht Köln (Az.: 114 C 128/11) mit Urteil vom 06.06.11 und das Amtsgericht Bergisch-Gladbach (Az.: 60 C 182/11) mit Urteil vom 28.07.2011 haben zu Gunsten unseres Kunden entschieden.Der Antragsgegner hat insoweit die Inkassoschreiben der Antragstellerin vom 11.06.2013, 15.06.2013, 27.06.2013 und vom 18.07.2013 benannt und festgestellt, dass dort die Urteile des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13.10.2011 (Az.: 40 C 8543/11), des Amtsgerichts Köln vom 06.06.2011 (Az.: 114 C 128/11), des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 28.07.2011 (Az.: 60 C 182/11) und des Landgerichts Gießen vom 05.07.2012 (Az.: 5 0 305/12) nicht mehr ausdrücklich zitiert werden.
- LG Düsseldorf, 25.06.2018 - 18 KLs 3/17
Keine Eröffnung des Strafverfahrens zur GWE-Gewerbeauskunftszentrale
Auch andere Gerichte hätten zugunsten von F3 entscheiden (AG Düsseldorf, Urteil v. 13.10.2011 - 40 C 8543/11, AG Bergisch-Gladbach, Urteil v. 28.07.2011 60 C 182/11 AG Köln, Urteil v. 06.06.2011 - -114 C 128/11).Hier ist zu berücksichtigen, dass es im Jahr 2011 zahlreiche Urteile von Amtsgerichten gab, welche zugunsten von F3 entschieden und deren Forderungen als rechtsbeständig und nicht anfechtbar bezeichnet hatten (AG Düsseldorf, Urteil v. 13.10.2011 - 40 C 8543/11-, AG Bergisch-Gladbach, Urteil v. 28.07.2011 - 60 C 182/11, AG Köln, Urteil v. 06.06.2011 - 114 C 128/11-).