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   AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05   

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https://dejure.org/2005,5770
AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05 (https://dejure.org/2005,5770)
AG Dresden, Entscheidung vom 29.07.2005 - 114 C 2008/05 (https://dejure.org/2005,5770)
AG Dresden, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 114 C 2008/05 (https://dejure.org/2005,5770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 28.09.2005)

    Amtsgericht erklärt unverlangte E-Mail-Werbung an Anwälte für zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingriff in den Gewerbebetrieb durch unverlangt zugesandte E-mails ; Bestimmung des Inhalts und der Grenzen des geschützten betrieblichen Bereichs im Rahmen einer Interessenabwägung und Güterabwägung; Wettbewerbsrechtliche Bewertung von ausufernder E-mail Werbung im ...

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)
  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unerbetene Werbe-E-Mail ausnahmsweise nicht wettbewerbswidrig

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2561
  • GRUR 2006, 349 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 398
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05
    Bei Empfang von E-Mails ist anders als z. B. bei unerwünschter Telefon- oder Telefaxwerbung der Zeit- und Materialaufwand des Empfängers gering (so auch BGH NJW 2004, 1655), das Empfangsgerät kann - einen aktuellen Ausstattungsstand unterstellt - zeitgleich weitere Nachrichten von anderer Seite empfangen.

    Soweit sich der Kläger hier auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshof beruft, die die Zulässigkeit der E-Mail-Werbung aufgrund des zu befürchtenden Nachahmungseffektes nur eingeschränkt für zulässig hält, so trifft der BGH diese Aussage jedenfalls in den klägerseits zitierten Entscheidungen ausschließlich im Zusammenhang mit einer wettbewerbsrechtlichen Bewertung von ausufernden E-Mail-Werbung im Rahmen des UWG (vgl. Urteil des BGH vom 25.10.1995, NJW 1996, 660 unter II. 2 a, 11.03.2004, NJW 2004, 1655 unter II. 2 b).

    Andererseits durfte die Beklagte durchaus davon ausgehen, dass auf Seiten der Klägerin ein Interesse an der Information über die beworbenen Seminare besteht; in einem solchen Fall ist die durch den Zugang einer Werbe-E-Mail hervorgerufene - vorliegend geringe - Belästigung hinzunehmen (vgl. BGH NJW 2004, 1655 und II. 2 b).

  • LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02

    Unzulässige Werbe-E-Mail an einen Rechtsanwalt

    Auszug aus AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05
    a) Da es sich bei dem hier maßgeblichen Tatbestand des Eingriffes in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen sogenannten offenen Tatbestand handelt, ergeben sich Inhalt und Grenzen des geschützten betrieblichen Bereiches sowie die Rechtswidrigkeit des Eingriffes erst aus einer Interessen- und Güterabwägung im Hinblick auf die im Einzelfall kollidierenden Interessen (vgl. BGHZ 138, 311; OLG München NJW-RR 1994, 1055, LG Berlin NJW 2002, 2569; Palandt, BGB 63. Auflage, Rz. 25/126 zu § 823 BGB).
  • BGH, 09.05.1994 - II ZR 128/93

    Bestimmung der Höhe einer dem Geschäftsführer zugesagten Tantieme

    Auszug aus AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05
    a) Da es sich bei dem hier maßgeblichen Tatbestand des Eingriffes in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen sogenannten offenen Tatbestand handelt, ergeben sich Inhalt und Grenzen des geschützten betrieblichen Bereiches sowie die Rechtswidrigkeit des Eingriffes erst aus einer Interessen- und Güterabwägung im Hinblick auf die im Einzelfall kollidierenden Interessen (vgl. BGHZ 138, 311; OLG München NJW-RR 1994, 1055, LG Berlin NJW 2002, 2569; Palandt, BGB 63. Auflage, Rz. 25/126 zu § 823 BGB).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93

    Telefax-Werbung - Telefax-Werbung

    Auszug aus AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05
    Soweit sich der Kläger hier auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshof beruft, die die Zulässigkeit der E-Mail-Werbung aufgrund des zu befürchtenden Nachahmungseffektes nur eingeschränkt für zulässig hält, so trifft der BGH diese Aussage jedenfalls in den klägerseits zitierten Entscheidungen ausschließlich im Zusammenhang mit einer wettbewerbsrechtlichen Bewertung von ausufernden E-Mail-Werbung im Rahmen des UWG (vgl. Urteil des BGH vom 25.10.1995, NJW 1996, 660 unter II. 2 a, 11.03.2004, NJW 2004, 1655 unter II. 2 b).
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05
    a) Da es sich bei dem hier maßgeblichen Tatbestand des Eingriffes in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen sogenannten offenen Tatbestand handelt, ergeben sich Inhalt und Grenzen des geschützten betrieblichen Bereiches sowie die Rechtswidrigkeit des Eingriffes erst aus einer Interessen- und Güterabwägung im Hinblick auf die im Einzelfall kollidierenden Interessen (vgl. BGHZ 138, 311; OLG München NJW-RR 1994, 1055, LG Berlin NJW 2002, 2569; Palandt, BGB 63. Auflage, Rz. 25/126 zu § 823 BGB).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Zum Teil wird ein rechtswidriger Eingriff in das geschützte Rechtsgut des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs jedenfalls bei einer einmaligen Zusendung einer E-Mail mit Werbung verneint (AG Dresden NJW 2005, 2561 ; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 7 Rdn. 199; Ohly in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 7 Rdn. 22; Baetge, NJW 2006, 1037, 1038) .
  • OLG Frankfurt, 11.10.2007 - 3 U 294/06

    Eingriff in den Gewerbebetrieb: Unterlassen der Zusendung von Werbe-Emails

    Fehlt es somit im Ergebnis an einem rechtserheblichen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin, so bestand ein Unterlassungsanspruch der Klägerin nicht, so dass das angegriffene Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen war (wie hier im Ergebnis auch AG Dresden NJW 2005, 2561 und Baetge in NJW 2006, 1037 und Palandt-Sprau, BGB, § 823 Rn. 132 - Stichwort " Zusendung von Informationen ").
  • OLG Hamm, 22.05.2007 - 27 W 58/06

    Unaufgeforderte Übersendung von Werbung per Telefax

    Es handelt sich hier, was sie möglicherweise bei dem Hinweis auf die Entscheidung des AG Dresden - NJW 2005, S. 2561 ff aus dem Auge verloren haben, die sich mit E-Mail-Werbung befasst, um einen Fall der Telefaxwerbung im geschäftlichen Verkehr.
  • LG Berlin, 13.03.2007 - 15 O 821/06

    Unverlangte E-Mail-Werbung: Einkleidung in allgemein interessierende Themen für

    Der Ansicht des AG Dresden (NJW 2005, 2561 = GRUR-RR 2005, 398) ist nicht zu folgen.
  • LG Berlin, 19.12.2006 - 15 O 1028/06

    Mildere und dennoch der strafbewehrten Unterlassungserklärung gleich wirksame

    Der Ansicht des AG Dresden (NJW 2005, 2561 = GRUR-RR 2005, 398) ist nicht zu folgen.
  • LG Berlin, 01.06.2006 - 2b C 509/06
    Grundsätzlich braucht Derartiges auch ein Gewerbetreibender nicht hinzunehmen/Dies ist ständige, vom Kammergericht (NJW-RR 2005, 51) bestätigte, Rechtsprechung der Kammer, an der auch angesichts des Urteils des AG Dresden (NJW 2005, 2561) festgehalten wird.
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