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LG Münster, 28.03.2012 - 114 O 15/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz aus Anlageberatung bzgl. eines Swap-Vertrags wegen Nichtmitteilung über einen anfänglichen negativen Marktwert in Höhe von 4 %
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 249 ff.; BGB § 280 Abs. 1
Schadensersatz aus Anlageberatung bzgl. eines Swap-Vertrags wegen Nichtmitteilung über einen anfänglichen negativen Marktwert in Höhe von 4 % - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Harvest Swap: Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt
Verfahrensgang
- LG Münster, 28.03.2012 - 114 O 15/11
- OLG Hamm, 22.11.2012 - 34 U 87/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 232/10
Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung …
Auszug aus LG Münster, 28.03.2012 - 114 O 15/11
Daher folgt die Kammer auch nicht der Argumentation des OLG Köln in der Entscheidung vom 07.12.2011, 13 U 232/10. - BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10
Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages
Auszug aus LG Münster, 28.03.2012 - 114 O 15/11
Dem negativen Marktwert kommt entgegen der Ansicht der Beklagten nämlich maßgebliche Bedeutung für die Beurteilung des in Rede stehenden Swap-Geschäftes zu, da er Ausdruck eines schwerwiegenden Interessenkonfliktes der Beklagten ist ( vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011, XI ZR 33/10). - BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus LG Münster, 28.03.2012 - 114 O 15/11
Tritt ein Anlageinteressent an einen Anlageberater einer Bank heran, um über eine Anlage beraten zu werden, so liegt darin das Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages, dass die Bank stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches annimmt (BGH, Urteil vom 06.07.1993, XI ZR 12/93) Unstreitig hat der Kläger aufgrund der Beratung durch die Mitarbeiter der Beklagten am 12. Dezember 2007 den I Vertrag im März 2008 unterzeichnet.