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   AG Kiel, 06.10.2011 - 115 C 242/11   

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https://dejure.org/2011,25264
AG Kiel, 06.10.2011 - 115 C 242/11 (https://dejure.org/2011,25264)
AG Kiel, Entscheidung vom 06.10.2011 - 115 C 242/11 (https://dejure.org/2011,25264)
AG Kiel, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 115 C 242/11 (https://dejure.org/2011,25264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrag einer privaten Krankenversicherung mit seinen Rechten und Pflichten gehört nicht zur Insolvenzmasse; Anspruch auf Versicherungsprämie aus einer privaten Krankenversicherung auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber der Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2012, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87

    Enteignung im Iran und Bürgschaft

    Auszug aus AG Kiel, 06.10.2011 - 115 C 242/11
    Daraus folgt aber nicht, dass Zuvielforderungen in diesem Bereich niemals zu einer Kostenverteilung führen könnten (BGH NJW 1988, 2173 [BGH 28.04.1988 - IX ZR 127/87] ).

    Für die Anwendung des § 92 ZPO ist es vielmehr ohne Bedeutung, ob eine Partei mit einem Haupt- oder Nebenanspruch teilweise obsiegt oder unterliegt, wie sich aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt (BGH NJW 1988, 2173 [BGH 28.04.1988 - IX ZR 127/87] ).

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 68/06

    Pfändbarkeit von Ansprüchen des Schuldners gegen einen privaten

    Auszug aus AG Kiel, 06.10.2011 - 115 C 242/11
    Zu solchen Bezügen gehören auch Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den privaten Krankenversicherer auf Erstattung von Heilbehandlungskosten (BGH NJW-RR 2007, 1510 [BGH 04.07.2007 - VII ZB 68/06] ).

    Auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interesse von Gläubiger, ist es nicht zu rechtfertigen, dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit abzuschneiden, ärztliche Behandlungen jederzeit in der Gewissheit in Anspruch nehmen zu können, dass die entstehenden Kosten im Rahmen des abgeschlossenen Krankenversicherungsvertrages gedeckt sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1510 [BGH 04.07.2007 - VII ZB 68/06] ).

  • OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 12 W 68/12

    Zur Einordnung der privaten Krankenversicherung als insolvenzfreies

    § 103 InsO finde auf den privaten Krankenversicherungsvertrag keine Anwendung (LG Dortmund, 2 O 449/10, RuS 2012.248; AG Kiel, 115 C 242/11, ZInsO 2012, 226).
  • LG Köln, 15.05.2013 - 23 S 29/12

    Beendigung eines privaten Krankheitskostenversicherungsverhältnisses durch den

    Zu den Bezügen aus einer Krankenkasse im Sinne dieser Vorschrift gehören auch einmalige Ansprüche des Schuldners gegen einen privaten Krankenversicherungsträger, die auf Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Krankheitsfall gerichtet sind (vgl. LG Dortmund RuS 2012, 248 m.w.N., AG Kiel ZInsO 2012, 226).

    Denn die Insolvenzmasse würde zu Lasten der Insolvenzgläubiger ungerechtfertigt ausgehöhlt, wenn die Insolvenzmasse die Prämienforderung des privaten Krankenversicherers bedienen müsste, während die Leistungen aus der Krankenversicherung dem Insolvenzschuldner zustünden (LG Dortmund RuS 2012, 248 m.w.N., AG Kiel ZInsO 2012, 226).

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