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   AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16   

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https://dejure.org/2017,17741
AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16 (https://dejure.org/2017,17741)
AG Dresden, Entscheidung vom 23.01.2017 - 115 C 745/16 (https://dejure.org/2017,17741)
AG Dresden, Entscheidung vom 23. Januar 2017 - 115 C 745/16 (https://dejure.org/2017,17741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden nach Einbiegevorgang aus untergeordneter Straße

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Auffahrunfall nach Vorfahrtmissachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1108
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 28.02.2014 - 10 U 3878/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16
    Jede Seite hat dabei die Umstände zu beweisen, die der Gegenseite zum Verschulden gereichen und aus denen sie für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (Brandenburgisches OLG, Urteil v. 17.09.2009 - 12 U 26/03 Rdnr. 23; OLG München, Urteil vom 28. Februar 2014 - 10 U 3878/13 -, zitiert nach juris).

    Hierbei kann offen bleiben, ob solche Aufschläge und Kosten bei fiktiver Abrechnung grundsätzlich nicht zu ersetzen sind, da sie nicht zwingend bei einer Reparaturdurchführung konkret anfallen (vgl. Jahnke in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Auflage, § 249 BGB Rn. 96 f. mit Rechtsprechungsnachweisen), oder ob prozentuale Aufschläge auf Ersatzteilpreise auch bei der fiktiven Abrechnung verlangt werden können, wenn und soweit sie regional üblich sind (vgl. zuletzt OLG München, Urteil vom 28.02.2014 - 10 U 3878/13 - zitiert nach juris), weil zu Letzterem substantiierter Vortrag der Klägerin fehlt.

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16
    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH, NJW 2012, 1953 unter II. 2. a).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2003 - 12 U 26/03

    Werklieferungsvertrag: Nachbesserung durch Neuherstellung vor Gefahrübergang

    Auszug aus AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16
    Jede Seite hat dabei die Umstände zu beweisen, die der Gegenseite zum Verschulden gereichen und aus denen sie für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (Brandenburgisches OLG, Urteil v. 17.09.2009 - 12 U 26/03 Rdnr. 23; OLG München, Urteil vom 28. Februar 2014 - 10 U 3878/13 -, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 173/06

    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Beteiligten bei

    Auszug aus AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16
    Der Annahme eines solchen Anscheinsbeweises steht nicht entgegen, falls sich die Kollision außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereiches ereignet haben soll, weil die Wartepflicht des § 8 Abs. 2 StVO nicht nur für die Kreuzungsfläche gilt, sondern darüber hinaus bis zur vollständigen Einordnung des Wartepflichtigen auf der vorfahrtsberechtigten Straße bzw. bis die auf der Vorfahrtsstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht wird oder der Wartepflichtige sich bereits in stabiler Geradeausfahrt befindet (Brandenburgisches OLG, Urteil v. 08.03.2007 - 12 U 173/06, Rdnr. 2).
  • OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

    Auszug aus AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16
    Wenn ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug - so wie hier - außerhalb des Einmündungsbereiches auf ein aus einer untergeordneten Straße eingebogenes anderes Fahrzeug auffährt, das zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht die auf der Vorfahrtsstraße übliche Geschwindigkeit erreicht hatte, kann aus dem typischen Geschehensablauf abgeleitet werden, dass der Unfall auf eine Vorfahrtsverletzung des Einbiegenden zurückzuführen ist (OLG München, Urteil vom 21.04.1989 - 10 U 3383/88, NJW 1990, 56).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2009 - 12 U 214/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Vorfahrtsrechtverletzung durch

    Auszug aus AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16
    Das Gericht hat insoweit berücksichtigt, dass bei einem Unfallgeschehen im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Einbiegen aus einer untergeordneten Straße in eine übergeordnete Straße der Beweis des ersten Anscheins gegen den einbiegenden, die Vorfahrt missachtenden Verkehrsteilnehmer spricht (KG Berlin, Beschluss v. 28.05.2009 - 12 U 43/09, Rdnr. 15; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 02.04.2009 - 12 U 214/08, Rdnr. 7).
  • OLG Dresden, 18.12.2013 - 7 U 831/13

    Zur Erforderlichkeit und Berechnung von Mietwagenkosten. Insbesondere zur

    Auszug aus AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16
    Die Höhe der allgemeinen Unkostenpauschale schätzt das Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO auf 25, 00 EUR (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 7 U 831/13 - RN 21, juris).
  • KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem wartepflichtigen

    Auszug aus AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16
    Das Gericht hat insoweit berücksichtigt, dass bei einem Unfallgeschehen im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Einbiegen aus einer untergeordneten Straße in eine übergeordnete Straße der Beweis des ersten Anscheins gegen den einbiegenden, die Vorfahrt missachtenden Verkehrsteilnehmer spricht (KG Berlin, Beschluss v. 28.05.2009 - 12 U 43/09, Rdnr. 15; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 02.04.2009 - 12 U 214/08, Rdnr. 7).
  • LG Ansbach, 20.10.2017 - 3 O 394/17

    Wirkung eines Schuldbekenntnisses bei Unaufklärbarkeit des Unfalls

    Bei einem Auffahren auf ein aus einer untergeordneten Straße einbiegendes Fahrzeug, das im Zeitpunkt der Kollision die auf der Vorfahrts Straße typische Geschwindigkeit noch nicht erreicht hat, spricht der Anscheinsbeweis demnach nicht gegen den Auffahrenden, sondern gegen den Einfahrenden und eine durch ihn begangene und unfallursächliche Vorfahrtsverletzung (OLG München, Urt. v. 21.04.1989 - 10 U 3383/88; NZV 1989, 438; ebenso AG Dresden, Urt. v. 23.01.2017 -115 C 745/16; NJW-RR 2017, 1108).
  • LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18

    Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei Missachtung der Wartepflicht

    Denn auch wenn es in dieser Phase des Einordnens zu einer Kollision kommt, ist regelmäßig der Schluss gerechtfertigt, dass aus Sicht des Wartepflichtigen ein gefahrloses Einfahren nicht möglich war (OLG München, NZV 1989, 438; AG Dresden NJW-RR 2017, 1108).
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