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   AG Siegburg, 25.09.2014 - 115 C 10/14   

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https://dejure.org/2014,31530
AG Siegburg, 25.09.2014 - 115 C 10/14 (https://dejure.org/2014,31530)
AG Siegburg, Entscheidung vom 25.09.2014 - 115 C 10/14 (https://dejure.org/2014,31530)
AG Siegburg, Entscheidung vom 25. September 2014 - 115 C 10/14 (https://dejure.org/2014,31530)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei speziell angefertigten Waren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbestehen eines Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von nach Kundenspezifikation angefertigten Waren

  • ra.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofa nach Kundenspezifikation bei 100 Kompositionsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Armlehne links oder rechts - Ausschluss des Widerrufs bei Kundenspezifikationen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von nach Kundenspezifikation angefertigten Waren

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts im Online-Versand

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von nach Kundenspezifikation angefertigten Waren

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    E-Commerce: Haben Kunden bei der Bestellung eines angefertigten Sofas ein Widerrufsrecht?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechtes bei Kundenspezifikation

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei individualisierten Waren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts im Onlinehandel bei Kundenspezifikation

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts im Online-Versand

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsrecht bei Anfertigung eines Möbelstücks nach Kundenspezifikation ausgeschlossen

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechtswidrig?

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 28
  • MIR 2014, Dok. 109
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus AG Siegburg, 25.09.2014 - 115 C 10/14
    Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation liegt vor, wenn die Angaben des Verbrauchers, nach denen die Ware angefertigt wird, die Sache so individualisieren, dass diese für den Unternehmer im Falle ihrer Rücknahme wirtschaftlich wertlos ist, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten besonderen Gestalt anderweitig nicht mehr oder allenfalls noch unter erhöhten Schwierigkeiten und mit erheblichem Preisnachlass absetzen kann (BGH NJW 2003, 1665 (1667) sowie Wendehorst , in: MünchKommBGB, 6. Aufl. 2012, § 312d Rn. 21 m.w.N.).

    Zwar ist der Ausschlusstatbestand im Sinne des Verbraucherschutzes und vor dem Hintergrund, dass es sich bei § 312 d Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2 BGB um eine Ausnahmeregelung handelt, einschränkend dahingehend auszulegen, dass eine Rücknahme der Ware für den Unternehmer unzumutbar sein muss (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 12 ff., zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014 - 23 S 111/13, 23 S 111/13 U - Rn. 7, zitiert nach juris).

    Unzumutbarkeit im vorgenannten Sinne setzt zum einen voraus, dass die vom Kunden veranlasste Anfertigung der Ware nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 15, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014 - 23 S 111/13, 23 S 111/13 U - Rn. 8, zitiert nach juris).

    Des Weiteren setzt eine Unzumutbarkeit der Rücknahme voraus, dass die Ware in diesem Fall für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten Gestalt anderweitig nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen absetzen kann (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 16, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014 - 23 S 111/13, 23 S 111/13 U - Rn. 9, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 12.02.2014 - 23 S 111/13

    Kein Widerrufsrecht bei auf Möbelzusammenstellung nach Kundenwunsch

    Auszug aus AG Siegburg, 25.09.2014 - 115 C 10/14
    Zwar ist der Ausschlusstatbestand im Sinne des Verbraucherschutzes und vor dem Hintergrund, dass es sich bei § 312 d Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2 BGB um eine Ausnahmeregelung handelt, einschränkend dahingehend auszulegen, dass eine Rücknahme der Ware für den Unternehmer unzumutbar sein muss (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 12 ff., zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014 - 23 S 111/13, 23 S 111/13 U - Rn. 7, zitiert nach juris).

    Unzumutbarkeit im vorgenannten Sinne setzt zum einen voraus, dass die vom Kunden veranlasste Anfertigung der Ware nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 15, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014 - 23 S 111/13, 23 S 111/13 U - Rn. 8, zitiert nach juris).

    Des Weiteren setzt eine Unzumutbarkeit der Rücknahme voraus, dass die Ware in diesem Fall für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten Gestalt anderweitig nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen absetzen kann (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 16, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014 - 23 S 111/13, 23 S 111/13 U - Rn. 9, zitiert nach juris).

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