Rechtsprechung
AG Bonn, 11.01.2010 - 116 C 27/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Reparaturkosten, markengebundene Fachwerkstatt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 823 Abs. 1, § 249 Abs. 2 S. 1, § 254 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1, § 17
Reparaturkosten, markengebundene Fachwerkstatt - verkehrslexikon.de
Unfallgeschädigter kann die Stundensätze einer markengebunden Fachwerkstatt in Anspruch nehmen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall - Erstattung Verbringungskosten und UPE-Aufschläge
- captain-huk.de
Zur fiktiven Abrechnung
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)
Wartung in Markenbetrieb erst ab Erwerb nötig - Verweis auf Reparaturmöglichkeit in freier Werkstatt zieht nicht
Verfahrensgang
- AG Bonn, 07.12.2009 - 116 C 27/09
- AG Bonn, 11.01.2010 - 116 C 27/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Bonn, 11.01.2010 - 116 C 27/09
Zwar ist der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen könne (BGH, Urteil vom 29.04.2003, "Porsche-Entscheidung", NJW 2003, 2086, 2087 mit Hinweis auf BGH NJW 1992, 302).Entsprechend diesen Grundsätzen hat der BGH in seiner Porsche-Entscheidung (NJW 2003, 2086) festgestellt, dass der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf.
- BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus AG Bonn, 11.01.2010 - 116 C 27/09
Diese Grundsätze hat der BGH in seiner jüngsten Entscheidung vom 20.Oktober 2009 (Az. VI ZR 53/09) konkretisiert. - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Bonn, 11.01.2010 - 116 C 27/09
Zwar ist der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen könne (BGH, Urteil vom 29.04.2003, "Porsche-Entscheidung", NJW 2003, 2086, 2087 mit Hinweis auf BGH NJW 1992, 302).
Rechtsprechung
AG Bonn, 07.12.2009 - 116 C 27/09 |
Verfahrensgang
- AG Bonn, 07.12.2009 - 116 C 27/09
- AG Bonn, 11.01.2010 - 116 C 27/09